Augsburger Allgemeine (Land West)
Dann klappt’s auch mit dem Nachbarn
Wenn sich mehrere Parteien in einem Haus ein WLAN teilen, wird es für alle billiger. Die Idee ist aber nicht ganz unproblematisch
Einen normalen DSL-Internetzugang gibt es schon ab rund 20 Euro im Monat. Bei Anschlüssen mit Datenraten jenseits der 100 Megabit oder Kabelanschlüssen für Einfamilienhäuser wird es aber schon teurer. Wäre es da nicht eine gute Idee, den Anschluss mit Nachbarn oder Mitbewohnern zu teilen?
Den Internetanschluss teilen? Das geht und ist in vielen Wohngemeinschaften gelebter Alltag. Rein rechtlich spricht auch überhaupt nichts dagegen, sagt der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting. „Es gibt keinerlei Verbot, sein WLAN mit anderen zu teilen.“Lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Internet-Zugangsanbieter schließen es aus, anderen den Anschluss gegen Geldzahlung zugänglich zu machen. Strafe droht also keine, höchstens die Kündigung durch den Anbieter.
Wer andere mitsurfen lassen will, muss sich vorher ein paar Gedanken machen: zum Beispiel, welche Technik man nutzen will. Die einfachste Lösung ist, Mitbewohnern oder Nachbarn einfach das WLANPasswort zu verraten. Dann können sie mit ins Netz. Das WLAN sollte in jedem Fall passwortgeschützt sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt ein komplexes Passwort mit
20 Zeichen oder mehr und
WPA2-Verschlüsselung. Reicht der Empfang in der Nachbarwohnung nicht aus, verstärkt ein Repeater oder zusätzlicher Zugangspunkt das Signal. Moderne Mesh-WLAN-Lösungen von Herstellern wie AVM, Netgear oder Google Wifi versorgen auch größere Bereiche mit WLAN-Netz.
Doch andere einfach in sein WLAN zu lassen, ist nicht unbedingt die beste Lösung. „Sie möchten ja nicht alle Ressourcen teilen, sondern nur die Internetverbindung“, sagt Ernst Ahlers vom Fachmagazin Denn Geräte in einem Netz können einander sehen und miteinander kommunizieren. Das will nicht jeder. Die Lösung heißt: Gastnetzwerk.
Diese zweiteinfachste Lösung bieten immer mehr Routerhersteller schon ab Werk an. Zusätzlich zum normalen Funknetzwerk wird ein zweites Netz aufgebaut. „Das hat den charmanten Vorteil, dass man dem Nachbarn den Zugang auch wieder entziehen kann“, sagt Ahlers. Ein weiterer Vorteil: Im Gastnetzwerk kann man oft auch die Internetgeschwindigkeit der Mitnutzer einstellen oder etwa nur E-Mailund Websitebesuche freischalten. Auch die Kommunikation der Geräte im Netzwerk untereinander lässt sich blockieren. So behält man die Kontrolle über die Aktivitäten der Mitnutzer und muss – im Idealfall – keinen Ärger wegen illegalem Filesharing oder Downloads fürchten.
Etwas komplizierter, aber technisch am saubersten ist die sogenannte Routerkaskade. Hierbei stellt ein Modem oder Router die Verbindung zum Internet her, erklärt Ernst Ahlers. Alle anderen Nutzer schließen daran per Netzwerkkabel ihren eigenen WLANRouter an. Der Vorteil: Jeder kann sich seinen Zugang selbst so einrichten, wie es gewünscht ist. Mit etwas Arbeit lassen sich so auch mehrere IP-Telefonanschlüsse mit eigener Telefonnummer betreiben, sodass man sich nicht den Hauptanschluss teilen muss.
Allerdings kann die Routerkaskade auch Tücken haben. Durch die aktuell zwei Verfahren zum Zuteilen einer IP-Adresse, IPv4 und IPv6, kann es mit dem Router hinter dem Router zu Problemen beim Streaming oder bei Onlinespielen kommen. Auch die Reaktionszeit des Internetanschlusses kann – in einigen Fällen – in den Keller gehen.
Aber was ist, wenn der Mitnutzer illegale Dinge über den Internetanschluss anstellt? Flattert deshalb eine Abmahnung ins Haus, ist man verpflichtet, die Mitnutzer zu nennen, sagt Anwalt Härting. Danach muss aber die Gegenseite beweisen, wer den Schaden angerichtet hat. Als WLAN-Betreiber haftet man nicht. Und: „Es besteht keine Pflicht, die Aktivitäten anderer im Netz aufzuzeichnen.“