Augsburger Allgemeine (Land West)
Acrylgemälde von Hannes Goullon
Die Stadt Königsbrunn informiert erste Anlieger der künftigen Linie 3 über den Ausbau der Trasse und Möglichkeiten zur Lärmminderung. Bei zwei weiteren Treffen sollen noch mehr Anwohner informiert werden
Königsbrunn Frühzeitig will die Stadt betroffene Bürger über Details zur geplanten Straßenbahnlinie 3 ins Bild setzen. Drei Infoabende hat Bürgermeister Franz Feigl dafür angesetzt. Am Donnerstag waren die direkten Anlieger aus dem Bereich von Königsallee bis Mindelheimer Straße ins Trachtenheim eingeladen, nächsten Donnerstag dann die bis zur Augsburger Straße. Einen weiteren Termin für den Abschnitt von dort bis zur Föllstraße gibt es im Februar.
Dieser Infoabend sei kein Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens, betonte Feigl. Das laufe unter der Regie der Regierung von Schwaben ab, werde voraussichtlich im Februar eröffnet, nach der Auslegung der Unterlagen wird der öffentliche Erörterungstermin aller Stellungnahmen und Einwendungen voraussichtlich um die Jahreswende angesetzt. Die Stadt werde über alle Schritte informieren.
Ihm sei es wichtig, frühzeitig auf die Anlieger zuzugehen, so Feigl zu den etwa hundert Anliegern, „damit Sie gewappnet sind und informiert, wo Sie was tun können“.
Jörg Kratzer, im Bauamt der Stadt für Straßentiefbau zuständig, erläuterte das Projekt und skizzierte die Eckpunkte der Vereinbarung zwischen Landkreis, den Städten Augsburg und Königsbrunn sowie den Stadtwerken Augsburg (SWA) vom April 2016. Er zeigte mit Zeichnungen aus Bebauungsplänen, dass die Stadt schon seit 1972 eine Trasse für die Tram freihält. Und er erläuterte Details zu deren Ausbau. So erfuhren die Zuhörer, wo Geh- wege die Trasse kreuzen und dass diese in Z-Form angelegt werden, damit Passanten schon automatisch den Kopf in die Richtung drehen, aus der eine Straßenbahn kommen könnte.
Hauptthema des Abends war jedoch der Lärmschutz. Ein Gutachten der SWA, die laut Vereinbarung die Trasse bauen werden, kommt zum Schluss, dass ein Gleisbett mit tief liegendem Rasen zwischen den Schwellen im Wesentlichen die Vorgaben der aktuellen Bundesimmissionsschutz-Verordnung erfüllt. Um an einzelnen Gebäuden auch die Grenzwerte für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten, sei der Einbau von Schallschutzfenstern nötig. Sollten die Kommunen auf weitergehenden Lärmschutz – etwa durch ein Gleisbett mit hochliegendem Rasen oder zusätzlichen Lärmschutzwänden – bestehen, dann müssen sie den Mehraufwand selbst bezahlen.
Als Folge der Diskussion im Stadtrat über die Ausgestaltung der Trassenoberfläche im Juli 2017 (wir berichteten) ließ die Stadt ein eige- nes Gutachten erstellen. Für den Abschnitt zwischen Mindelheimer Straße und Königsallee stellt es fest:
● Ein tief liegendes Rasengleis mit Bewuchs zwischen den Schwellen mache Nachrüstungen an acht Gebäuden nötig.
● Bei tief liegendem Rasengleis in Kombination mit Schallschutzwänden müsse man zwei Gebäude nachrüsten.
● Bei hoch liegendem Rasengleis bilden die Oberkanten der Gleise und des Rasens eine Ebene. Dabei wären Lärmschutzmaßnahmen an vier Gebäuden nötig.
Feigl folgerte: Ein tief liegendes Rasengleis mit Schallschutzwänden – mit 2,20 Meter Höhe westlich der Trasse, wo direkt Gärten angrenzen, und 1,10 Meter nach Osten hin zum Geh- und Radweg – böte den besten Lärmschutz. Ob der kommt, so betonte er, hänge von zwei Punkten ab. An einigen Stellen müssen Anlieger etwas Grund dafür abtreten – und der Stadtrat müsse dies beschließen. Neben den Kosten sei hier auch die Optik zu bewerten.