Augsburger Allgemeine (Land West)
B 16 Gegner wehren sich gegen Vermessung
22 Grundstückseigentümer wollen dem Staatlichen Bauamt den Zugang zu ihrem Gelände verbieten
Ichenhausen/Krumbach Die Gegner der Osttrasse für die Umfahrung von Kötz und Ichenhausen geben so leicht nicht auf. Nachdem sie bereits in der vergangenen Woche vor der Günzhalle ihren Protest gegen die Trasse kundgetan haben, wehren sie sich jetzt gegen Vermessungsarbeiten, die am 29. Januar beginnen. Anwalt Wolfgang Schubaur, der 22 Grundstückseigentümer vertritt, teilte gestern in einem Schreiben an das Staatliche Bauamt Krumbach mit, dass die Betroffenen kein Einverständnis für die Vermessung geben. Mitarbeitern des Bauamts und beauftragten Personen sei es verboten, die Grundstücke zu betreten. In dem Schreiben heißt es weiter, dass das Staatliche Bauamt die „gesetzlichen Voraussetzungen für eine Duldungsanordnung“nicht beachtet habe. Letztere werde erst wirksam durch eine ortsübliche Bekanntmachung. Darin müsse sowohl der Bereich umschrieben werden, in dem die Vermessungsarbeiten beabsichtigt sind, als auch konkret aufgelistet werden, welche Grundstücke betroffen sind. Dies könne entweder mithilfe eines Lageplans erfolgen oder indem die Grundstücke nach Flurnummer und Gemarkung aufgeführt werden. Weder die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Ichenhausen noch der Abdruck im Bürgerinfo Kötz und Bubesheim würden dies berücksichtigen, schreibt Schubaur. Die rechtliche Grundlage für die ab dem 29. Januar geplanten Vermessungsarbeiten fehle. Die 22 Grundstückseigentümer gingen deshalb davon aus, dass die Arbeiten nicht stattfinden.
Jens Ehmke, Leiter des Staatlichen Bauamts Krumbach, wusste gestern nichts von diesem Schreiben. Auf Nachfrage unserer Zeitung teilte er mit, dass der Brief nicht eingegangen sei. Aber man wisse durchaus mit solchen Schreiben umzugehen, überraschend komme es nicht. Es sei üblich und auch nachvollziehbar, dass die betroffenen Grundstücksbesitzer nicht mit geplanten Umfahrungen einverstanden seien und mit allen Mitteln dagegen kämpfen. Ehmke betonte jedoch, dass seine Behörde niemals willkürlich vorgehe. Nicht umsonst gebe es umfangreiche Verfahren, Grundstückseigentümer müssten das Ergebnis jedoch akzeptieren.
Dass seine Behörde es versäumt haben soll, Pläne und Flurnummern zu veröffentlichen, will Ehmke so nicht stehen lassen. „Wir haben alles korrekt gemacht. Wenn Herr Schubaur ein Versäumnis sieht, täuscht er sich.“Sollte es tatsächlich ein Betretungsverbot für seine Mitarbeiter geben, würden sich diese natürlich daran halten. Die Vermessung sieht er dennoch nicht beeinträchtigt.