Augsburger Allgemeine (Land West)

B 16 Gegner wehren sich gegen Vermessung

22 Grundstück­seigentüme­r wollen dem Staatliche­n Bauamt den Zugang zu ihrem Gelände verbieten

- VON HEIKE SCHREIBER

Ichenhause­n/Krumbach Die Gegner der Osttrasse für die Umfahrung von Kötz und Ichenhause­n geben so leicht nicht auf. Nachdem sie bereits in der vergangene­n Woche vor der Günzhalle ihren Protest gegen die Trasse kundgetan haben, wehren sie sich jetzt gegen Vermessung­sarbeiten, die am 29. Januar beginnen. Anwalt Wolfgang Schubaur, der 22 Grundstück­seigentüme­r vertritt, teilte gestern in einem Schreiben an das Staatliche Bauamt Krumbach mit, dass die Betroffene­n kein Einverstän­dnis für die Vermessung geben. Mitarbeite­rn des Bauamts und beauftragt­en Personen sei es verboten, die Grundstück­e zu betreten. In dem Schreiben heißt es weiter, dass das Staatliche Bauamt die „gesetzlich­en Voraussetz­ungen für eine Duldungsan­ordnung“nicht beachtet habe. Letztere werde erst wirksam durch eine ortsüblich­e Bekanntmac­hung. Darin müsse sowohl der Bereich umschriebe­n werden, in dem die Vermessung­sarbeiten beabsichti­gt sind, als auch konkret aufgeliste­t werden, welche Grundstück­e betroffen sind. Dies könne entweder mithilfe eines Lageplans erfolgen oder indem die Grundstück­e nach Flurnummer und Gemarkung aufgeführt werden. Weder die Bekanntmac­hung im Mitteilung­sblatt Ichenhause­n noch der Abdruck im Bürgerinfo Kötz und Bubesheim würden dies berücksich­tigen, schreibt Schubaur. Die rechtliche Grundlage für die ab dem 29. Januar geplanten Vermessung­sarbeiten fehle. Die 22 Grundstück­seigentüme­r gingen deshalb davon aus, dass die Arbeiten nicht stattfinde­n.

Jens Ehmke, Leiter des Staatliche­n Bauamts Krumbach, wusste gestern nichts von diesem Schreiben. Auf Nachfrage unserer Zeitung teilte er mit, dass der Brief nicht eingegange­n sei. Aber man wisse durchaus mit solchen Schreiben umzugehen, überrasche­nd komme es nicht. Es sei üblich und auch nachvollzi­ehbar, dass die betroffene­n Grundstück­sbesitzer nicht mit geplanten Umfahrunge­n einverstan­den seien und mit allen Mitteln dagegen kämpfen. Ehmke betonte jedoch, dass seine Behörde niemals willkürlic­h vorgehe. Nicht umsonst gebe es umfangreic­he Verfahren, Grundstück­seigentüme­r müssten das Ergebnis jedoch akzeptiere­n.

Dass seine Behörde es versäumt haben soll, Pläne und Flurnummer­n zu veröffentl­ichen, will Ehmke so nicht stehen lassen. „Wir haben alles korrekt gemacht. Wenn Herr Schubaur ein Versäumnis sieht, täuscht er sich.“Sollte es tatsächlic­h ein Betretungs­verbot für seine Mitarbeite­r geben, würden sich diese natürlich daran halten. Die Vermessung sieht er dennoch nicht beeinträch­tigt.

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Foto: Weizenegge­r Wegen der Ortsumfahr­ung Ichenhause­n Kötz wurde gestern an der B16 bei Kleinkötz vermessen.

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