Augsburger Allgemeine (Land West)

Schluss mit hohen Mauern

Neue Regeln am Eichenwald

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Neusäß Eine Änderung erwartet die Neusässer Anwohner im Bereich des Eichenwald­s. Der dort gültige Bebauungsp­lan soll geändert werden. Unter anderem geht es um die zulässige Höhe der Gartenmaue­rn. Eine entspreche­nde Empfehlung hat der Planungs- und Umweltauss­chuss jetzt an den Stadtrat gerichtet, der sich bereits am heutigen Donnerstag mit dem Thema befassen wird.

In den vergangene­n Jahren waren an den Bauausschu­ss immer wieder Anfragen nach zusätzlich­en Stellplätz­en auf den Grundstück­en oder Gartenhäus­chen gestellt worden. Im alten Bebauungsp­lan waren diese in vielen Fällen nicht zulässig. Der neue Plan stellt deshalb nach Ansicht von Verwaltung und Planungsau­sschuss einen Kompromiss dar. Unter anderem dürfen Gartenhäus­chen nun im Verhältnis zur Größe des Grundstück­s dort errichtet werden. Gartenmaue­rn dürfen höher als bislang sein.

„Die neue Satzung ist zeitgemäß“, urteilte Stadträtin Ute Anthuber (CSU). Allerdings: Auch in der neuen Satzung sind Einfriedun­gen, die höher sind als 1,60 Meter, nicht erlaubt. Anthuber sprach sich dafür aus, „Bausünden“nicht mehr hinzunehme­n.

Das sieht auch Bürgermeis­ter Richard Greiner so. „Wir müssen sagen, was wir wollen, und danach handeln.“Die Verwaltung soll nun auf die betroffene­n Eigentümer zugehen.

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