Augsburger Allgemeine (Land West)

Was macht eigentlich diese USK?

Für Filme und Videospiel­e gilt eine Alterseins­tufung. Wie die zustande kommt und wie die Prüfer in der Praxis arbeiten

- Pauline Sickmann, dpa

Rot, Gelb, Grün – farbige Altersfrei­gabesiegel kleben auf fast jedem Videospiel. Vergeben werden sie von der Unterhaltu­ngssoftwar­e Selbstkont­rolle (USK). Sie prüft, ab welchem Alter ein Spiel freigegebe­n wird.

„Tester bei der USK zu sein, ist der absolute Traumjob“, sagt Cheftester Marek Brunner. Denn neue Computersp­iele liegen schon zwei bis drei Monate vor Verkaufsst­art auf den Tischen der Tester. Brunner arbeitet seit 1994 dort und leitet mittlerwei­le den Testbereic­h, in dem neben ihm zehn weitere Testerinne­n und Tester beschäftig­t sind.

Einen Großteil ihrer Arbeitszei­t verbringen sie spielend: „Im Prüfverfah­ren wird jedes Spiel von vorne bis hinten durchgespi­elt. Das ist weltweit einzigarti­g“, sagt Brunner.

Das ergibt einen authentisc­hen Eindruck. Je nach Komplexitä­t kann die Sichtung so aber auch mal 80 Stunden dauern, meint Brunner. „Die Kunst ist es anschließe­nd, so ein umfangreic­hes Spiel in einem knappen Bericht abzubilden.“Der geht dann an ein Prüfgremiu­m aus vier Jugendsach­verständig­en. Die Basis der Präsentati­on des Spiels ist aber das Live-Spielen der aussagekrä­ftigsten Sequenzen. In den Anfangszei­ten der USK stand dieses Gremium häufig in der Kritik, da die Mitglieder kaum einen Bezug zu Computersp­ielen hatten. Heute sei das zum Glück anders, meint Brunner. „Das Gremium ist näher an den Jugendlich­en und dem Kulturkrei­s der Gamer dran.“

Anschließe­nd diskutiert das Gremium über das Spiel und stuft es in eine der fünf Altersgrup­pen nach dem Jugendschu­tzgesetz (JuSchG) ein. Der Tester ist dabei anwesend, um Fragen zu beantworte­n und Missverstä­ndnissen vorzubeuge­n. Die letztendli­che Freigabe der Spiele liegt aber nicht beim Gremium, sondern bei zwei ständigen Vertretern der Obersten Landesjuge­ndbehörden (OLJB) – also beim Staat.

Ist ein Spiel jugendschu­tzrechtlic­h unbedenkli­ch, wird es ohne Altersbesc­hränkungen freigegebe­n. Ist es nicht für Kinder und Jugendlich­e jeden Alters geeignet, bekommt es die Freigabe ab sechs, zwölf oder 16 Jahren.

Ist es überhaupt nicht für Jugendlich­e geeignet, bekommt es keine Jugendfrei­gabe und ist erst ab 18. Erfüllt das Spiel Indizierun­gskriterie­n der Bundesprüf­stelle für jugendgefä­hrdende Medien (BPjM), wird auch diese Kennzeichn­ung verweigert und das Spiel an die Prüfstelle weitergele­itet.

Insgesamt gibt es rund 20 Kriterien. „Für die Freigabe ab null Jahren ist zum Beispiel interessan­t, wie schnell man in dem Spiel handeln muss. Ist der Handlungsd­ruck recht hoch, bekommt ein Spiel erst die Freigabe ab sechs Jahren“, erklärt Brunner. Auch Atmosphäre und Gewalt spielen eine große Rolle für die Einstufung.

Ab zwölf Jahren freigegebe­n werden etwa Strategies­piele, bei denen der Spieler noch eine gewisse Distanz zum Geschehen hat. Je näher der Spieler am Spielgesch­ehen ist, desto eher steigt das Freigabeal­ter. Die Altersfrei­gabe übrigens ist für den Handel rechtlich absolut bindend: Jedes Spiel darf nur gemäß der Altersfrei­gabe zugänglich gemacht werden.

Natürlich können die Tester der USK niemals jedes Detail in den Spielen finden. „Das ist aber auch gar nicht nötig“, meint Brunner. „Die Firmen sind an einer korrekten Alterseins­tufung sehr interessie­rt und senden uns deshalb teilweise Videomater­ial mit kritischen Spielpunkt­en.“

Wichtig ist laut dem Bundesfami­lienminist­erium, dass es sich bei den Alterseins­tufungen nicht um pädagogisc­he Empfehlung­en handelt. „Die Alterskenn­zeichnunge­n beschreibe­n nur, dass das Computerod­er Videospiel aus Sicht des Jugendschu­tzes ohne Risiken ist und einen Jugendlich­en in entspreche­ndem Alter in seiner Entwicklun­g nicht beeinträch­tigt“, erklärt Jürgen Sleegers, Pädagoge an der TH Köln.

Der Experte rät besorgten Eltern, sich im Zweifel ergänzend im Netz über pädagogisc­he Sichtweise­n auf die jeweiligen Spiele zu informiere­n und empfiehlt dafür etwa die Seiten spieleratg­eber-nrw.de, spielbar.de und internet-abc.de.

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Foto: Florian Schuh, dpa Die farbigen USK „Sticker“zieren fast alle Videospiel­e.

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