Augsburger Allgemeine (Land West)

Reichsbürg­er bedroht Landrat

Aichacher Amtsgerich­t verurteilt 51-jährigen Mann zu 15 Monaten Gefängnis. Er hatte Klaus Metzger mit Hinrichtun­g gedroht

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Er hatte unter anderem Landrat Klaus Metzger mit der Hinrichtun­g gedroht und Mitarbeite­r der Generalsta­atsanwalts­chaft als Nazi-Helfer bezeichnet. Gestern musste ein 51-jähriger sogenannte­r Reichsbürg­er, der bis vor kurzem in Mering lebte, sich vor dem Amtsgerich­t Aichach verantwort­en. Dazu kam eine Anklage wegen Widerstand­s gegen die Polizisten, die ihn im November in Donauwörth festnahmen.

Der 51-Jährige hatte sich dort in einer Wohnung verschanzt. Die Polizeibea­mten wollten ihn festnehmen, weil er nicht zu einer Gerichtsve­rhandlung wegen Bedrohung und Beleidigun­g mit versuchter Nötigung erschienen war. „Reichsbürg­er“lehnen die Bundesrepu­blik und ihre staatliche­n Organisati­onen ab.

Nachdem niemand in der Wohnung auf Klingeln, Klopfen und Rufen reagiert hatte, öffnete die Polizei die Tür mit Spezialwer­kzeug. Bruder und Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n seien „relativ handsam“gewesen, sagte einer der Polizisten als Zeuge. Ganz anders der 51-Jährige. Er hatte sich in einem Zimmer versteckt und die Tür zugedrückt. Mit massiver Gewalt hätten sie die Tür aus den Angeln heben müssen. Weil bekannt gewesen war, dass der Angeklagte eine lange Vorstrafen­liste hat und auch wegen zahlreiche­r Gewaltdeli­kte aufgefalle­n war, war die Polizei mit mehreren Streifenwa­gen angerückt. Zu dritt hatten sie die Tür aufgedrück­t und versucht, ihm Handschell­en anzulegen. Dagegen hatte sich der 51-Jährige so heftig gewehrt, dass einer der Polizisten ihm mit der Faust zwei Mal ins Gesicht schlug. Warum er das getan hatte, erklärte der Beamte auf Nachfrage von Verteidige­r Werner Ruisinger so: „Die Faust war das letzte Mittel, weil ich dachte, dass er aufsteht und uns platt macht.“Im Streifenwa­gen hatte der Angeklagte die Beamten beleidigt und gesagt: „Wenn ich eine Waffe dabei hätte, würde ich euch wegmachen.“

Bevor Janine Häring, Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, im Gerichtssa­al die Anklage verlesen konnte, ergriff der 51-Jährige das Wort: „Ist das hier ein staatliche­s Gericht und sind Sie ein staatliche­r Richter?“, wollte er von Amtsrichte­r Walter Hell wissen. Als der bejahte, forderte der Angeklagte ihn auf, sich schriftlic­h zu legitimier­en. Hell erwiderte: „Das tue ich bei keinem anderen und bei Ihnen auch nicht.“

Seine Wortwahl in den Schreiben an Landratsam­t und Generalsta­atsanwalts­chaft bedauerte der Angeklagte. Aus der U-Haft hatte er einen Brief ans Gericht geschriebe­n, in dem er sich entschuldi­gte, dass er nicht zur ersten Verhandlun­g erschienen war. Das wertete die Anklagever­treterin positiv. Häring plädierte für ein Jahr und zehn Monate Gefängnis, der Verteidige­r für ein Jahr Haft. Der Richter entschied sich für die Mitte und verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten – ohne Bewährung. Und damit sich ein Vorfall wie bei der Festnahme nicht wiederholt, eröffnete Hell ihm den Haftbefehl gleich im Anschluss. Der Verurteilt­e wurde daraufhin gleich zurück ins Gefängnis gebracht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany