Augsburger Allgemeine (Land West)
Reichsbürger bedroht Landrat
Aichacher Amtsgericht verurteilt 51-jährigen Mann zu 15 Monaten Gefängnis. Er hatte Klaus Metzger mit Hinrichtung gedroht
Aichach Er hatte unter anderem Landrat Klaus Metzger mit der Hinrichtung gedroht und Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft als Nazi-Helfer bezeichnet. Gestern musste ein 51-jähriger sogenannter Reichsbürger, der bis vor kurzem in Mering lebte, sich vor dem Amtsgericht Aichach verantworten. Dazu kam eine Anklage wegen Widerstands gegen die Polizisten, die ihn im November in Donauwörth festnahmen.
Der 51-Jährige hatte sich dort in einer Wohnung verschanzt. Die Polizeibeamten wollten ihn festnehmen, weil er nicht zu einer Gerichtsverhandlung wegen Bedrohung und Beleidigung mit versuchter Nötigung erschienen war. „Reichsbürger“lehnen die Bundesrepublik und ihre staatlichen Organisationen ab.
Nachdem niemand in der Wohnung auf Klingeln, Klopfen und Rufen reagiert hatte, öffnete die Polizei die Tür mit Spezialwerkzeug. Bruder und Lebensgefährtin des Angeklagten seien „relativ handsam“gewesen, sagte einer der Polizisten als Zeuge. Ganz anders der 51-Jährige. Er hatte sich in einem Zimmer versteckt und die Tür zugedrückt. Mit massiver Gewalt hätten sie die Tür aus den Angeln heben müssen. Weil bekannt gewesen war, dass der Angeklagte eine lange Vorstrafenliste hat und auch wegen zahlreicher Gewaltdelikte aufgefallen war, war die Polizei mit mehreren Streifenwagen angerückt. Zu dritt hatten sie die Tür aufgedrückt und versucht, ihm Handschellen anzulegen. Dagegen hatte sich der 51-Jährige so heftig gewehrt, dass einer der Polizisten ihm mit der Faust zwei Mal ins Gesicht schlug. Warum er das getan hatte, erklärte der Beamte auf Nachfrage von Verteidiger Werner Ruisinger so: „Die Faust war das letzte Mittel, weil ich dachte, dass er aufsteht und uns platt macht.“Im Streifenwagen hatte der Angeklagte die Beamten beleidigt und gesagt: „Wenn ich eine Waffe dabei hätte, würde ich euch wegmachen.“
Bevor Janine Häring, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, im Gerichtssaal die Anklage verlesen konnte, ergriff der 51-Jährige das Wort: „Ist das hier ein staatliches Gericht und sind Sie ein staatlicher Richter?“, wollte er von Amtsrichter Walter Hell wissen. Als der bejahte, forderte der Angeklagte ihn auf, sich schriftlich zu legitimieren. Hell erwiderte: „Das tue ich bei keinem anderen und bei Ihnen auch nicht.“
Seine Wortwahl in den Schreiben an Landratsamt und Generalstaatsanwaltschaft bedauerte der Angeklagte. Aus der U-Haft hatte er einen Brief ans Gericht geschrieben, in dem er sich entschuldigte, dass er nicht zur ersten Verhandlung erschienen war. Das wertete die Anklagevertreterin positiv. Häring plädierte für ein Jahr und zehn Monate Gefängnis, der Verteidiger für ein Jahr Haft. Der Richter entschied sich für die Mitte und verurteilte den Angeklagten zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten – ohne Bewährung. Und damit sich ein Vorfall wie bei der Festnahme nicht wiederholt, eröffnete Hell ihm den Haftbefehl gleich im Anschluss. Der Verurteilte wurde daraufhin gleich zurück ins Gefängnis gebracht.