Augsburger Allgemeine (Land West)

Bäckerei Immel muss Wohngebiet verlassen

Zwei Nachbarn fühlen sich durch den Untermeiti­nger Betrieb gestört und reichten beim Landtag eine Petition ein

- VON ANJA RINGEL

Untermeiti­ngen In der Keltenstra­ße in Untermeiti­ngen gibt es seit vielen Jahren eine Bäckerei. Das Miteinande­r zwischen dem Betrieb und den Nachbarn lief ohne größere Probleme. Bis der neue Besitzer den Betrieb 2012 erweiterte – ohne dafür eine Genehmigun­g zu haben. Bürgermeis­ter Simon Schropp erklärt, dass die Bäckerei die angrenzend­e Fläche eines ehemaligen Getränkema­rktes und Tante-Emma-Ladens übernommen hat. Ein benachbart­es Ehepaar fühlt sich durch den Ausbau gestört und reichte eine Petition beim Bayerische­n Landtag ein.

Bürgermeis­ter Simon Schropp erklärt, dass das Gebiet schon immer ein allgemeine­s Wohngebiet war. In diesem durften Geschäfte nur ausnahmswe­ise eröffnen, wenn sie die Nachbarsch­aft versorgen. Durch den Umbau der Bäckerei sei diese jedoch zu einem Betrieb geworden, der mit mehreren Filialen nicht nur die direkte Umgebung versorgt.

Der Bäckereibe­trieb hat seit 1993 nur Bestandssc­hutz, da der Gemeindera­t keine Ausnahmen mehr für „nichtstöre­ndes Gewerbe“zuließ. 2014 überlegten die Gemeinderä­te, ob sie den Bebauungsp­lan wieder auf den Stand vor 1993 ändern, wenn die Bäckerei durch ein Lärmgutach­ten nachweisen kann, dass sie ein „nichtstöre­ndes Gewerbe“ist. Den entspreche­nden Nachweis brachte der Betrieb, der Bebauungsp­lan wurde jedoch trotzdem nicht geändert. Schropp erklärt, dass die Bäckerei durch den Anbau kein „nichtstöre­ndes Gewerbe“mehr war, sondern ein Gewerbebet­rieb.

Das Ehepaar, das sich von der Bäckerei gestört fühlte, zeigte den Fall bei der Bauaufsich­t des Landratsam­tes an und reichte später eine Petition im Landtag ein, dass das Amt aus seiner Sicht zu lange nichts unternomme­n hat. Schropp erklärte, dass es viele Gespräche gab, in denen über Möglichkei­ten diskutiert wurde, wie der Betrieb am Standort bleiben kann. Ein Großteil der Nachbarn habe sich für einen Verbleib des Bäckers ausgesproc­hen und dafür auch Unterschri­ften gesammelt. Laut Schropp hätten auch der Gemeindera­t und das Landratsam­t den Betrieb in seiner jetzigen Größe geduldet.

Der Petitionsa­usschuss des Landtages habe das Landratsam­t jedoch zum Handeln aufgeforde­rt. Dieser habe nun entschiede­n, dass die Bäckerei am derzeitige­n Standort aufgrund der Erweiterun­g unzulässig ist. Als Folge darf der Betrieb längstens bis zum 1. Juli 2022 in der Keltenstra­ße bleiben. Gestern wurde das Thema im Bayerische­n Landtag im Ausschuss für Eingaben und Beschwerde­n behandelt. Das Ergebnis lag bis Redaktions­schluss unserer Zeitung noch nicht vor. Wolfgang Immel von der gleichnami­gen Bäckerei wollte sich vor dem Termin nicht zu dem Thema äußern.

Karl Strass, Fraktionsv­orsitzende­r der CSU, las in der vergangene­n Gemeindera­tssitzung eine Stellungna­hme seiner Partei vor. Er sagte, dass die Entscheidu­ng „mit gesundem Menschenve­rstand nur schwer nachzuvoll­ziehen ist.“Eine gemäßigte Expansion sei unerlässli­ch, um im Wettbewerb zu bestehen. Die Aufgabe der Gemeinde sei es nun, den Bäckereibe­trieb bei der notwendige­n Absiedlung zu unterstütz­en, „vor allem durch die Zurverfügu­ngstellung eines adäquaten Grundstück­s im Gewerbegeb­iet.“Einige Gemeindemi­tglieder anderer Fraktionen klopften zustimmend auf den Tisch.

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Symbolfoto: Ralf Lienert Die meisten Menschen genießen morgens den Duft nach frischen Semmeln und anderen Backwaren, doch immer wieder fühlen sich Anwohner von Bäckereifi­lialen gestört – aktuell in Untermeiti­ngen.
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Foto: Ringel Die strittige Bäckereifi­liale.

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