Augsburger Allgemeine (Land West)
Bäckerei Immel muss Wohngebiet verlassen
Zwei Nachbarn fühlen sich durch den Untermeitinger Betrieb gestört und reichten beim Landtag eine Petition ein
Untermeitingen In der Keltenstraße in Untermeitingen gibt es seit vielen Jahren eine Bäckerei. Das Miteinander zwischen dem Betrieb und den Nachbarn lief ohne größere Probleme. Bis der neue Besitzer den Betrieb 2012 erweiterte – ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Bürgermeister Simon Schropp erklärt, dass die Bäckerei die angrenzende Fläche eines ehemaligen Getränkemarktes und Tante-Emma-Ladens übernommen hat. Ein benachbartes Ehepaar fühlt sich durch den Ausbau gestört und reichte eine Petition beim Bayerischen Landtag ein.
Bürgermeister Simon Schropp erklärt, dass das Gebiet schon immer ein allgemeines Wohngebiet war. In diesem durften Geschäfte nur ausnahmsweise eröffnen, wenn sie die Nachbarschaft versorgen. Durch den Umbau der Bäckerei sei diese jedoch zu einem Betrieb geworden, der mit mehreren Filialen nicht nur die direkte Umgebung versorgt.
Der Bäckereibetrieb hat seit 1993 nur Bestandsschutz, da der Gemeinderat keine Ausnahmen mehr für „nichtstörendes Gewerbe“zuließ. 2014 überlegten die Gemeinderäte, ob sie den Bebauungsplan wieder auf den Stand vor 1993 ändern, wenn die Bäckerei durch ein Lärmgutachten nachweisen kann, dass sie ein „nichtstörendes Gewerbe“ist. Den entsprechenden Nachweis brachte der Betrieb, der Bebauungsplan wurde jedoch trotzdem nicht geändert. Schropp erklärt, dass die Bäckerei durch den Anbau kein „nichtstörendes Gewerbe“mehr war, sondern ein Gewerbebetrieb.
Das Ehepaar, das sich von der Bäckerei gestört fühlte, zeigte den Fall bei der Bauaufsicht des Landratsamtes an und reichte später eine Petition im Landtag ein, dass das Amt aus seiner Sicht zu lange nichts unternommen hat. Schropp erklärte, dass es viele Gespräche gab, in denen über Möglichkeiten diskutiert wurde, wie der Betrieb am Standort bleiben kann. Ein Großteil der Nachbarn habe sich für einen Verbleib des Bäckers ausgesprochen und dafür auch Unterschriften gesammelt. Laut Schropp hätten auch der Gemeinderat und das Landratsamt den Betrieb in seiner jetzigen Größe geduldet.
Der Petitionsausschuss des Landtages habe das Landratsamt jedoch zum Handeln aufgefordert. Dieser habe nun entschieden, dass die Bäckerei am derzeitigen Standort aufgrund der Erweiterung unzulässig ist. Als Folge darf der Betrieb längstens bis zum 1. Juli 2022 in der Keltenstraße bleiben. Gestern wurde das Thema im Bayerischen Landtag im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden behandelt. Das Ergebnis lag bis Redaktionsschluss unserer Zeitung noch nicht vor. Wolfgang Immel von der gleichnamigen Bäckerei wollte sich vor dem Termin nicht zu dem Thema äußern.
Karl Strass, Fraktionsvorsitzender der CSU, las in der vergangenen Gemeinderatssitzung eine Stellungnahme seiner Partei vor. Er sagte, dass die Entscheidung „mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen ist.“Eine gemäßigte Expansion sei unerlässlich, um im Wettbewerb zu bestehen. Die Aufgabe der Gemeinde sei es nun, den Bäckereibetrieb bei der notwendigen Absiedlung zu unterstützen, „vor allem durch die Zurverfügungstellung eines adäquaten Grundstücks im Gewerbegebiet.“Einige Gemeindemitglieder anderer Fraktionen klopften zustimmend auf den Tisch.