Augsburger Allgemeine (Land West)
Erst beantragen!
Die wichtigsten Änderungen bei Vorschriften rund ums Heizen mit Öl
Mit dem neuen Jahr gab es auch wieder Änderungen bei zahlreichen Gesetzen, Vorschriften und Regelungen. Die wichtigsten Neuerungen rund um die Themen Energie und Ölheizung hat das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) zusammengefasst. Wer seine Ölheizung mit einer neuen Solaranlage kombinieren und dafür die Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm (MAP) in Anspruch nehmen möchte, muss den Antrag jetzt vor Beginn der Maßnahme stellen. Das bedeutet, der Antrag muss beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegen, bevor der Handwerker beauftragt wird.
Die Planung der Solaranlage kann aber weiterhin erfolgen, bevor der Förderantrag gestellt ist. Wurde die Solarthermieanlage bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen, gilt allerdings eine Übergangsfrist: Der Antrag muss spätestens neun Monate nach Inbetriebnahme beim BAFA eingehen.
Neue Label für alte Heizungen
In Deutschland werden Heizgeräte, die älter sind als 15 Jahre, mit einem sogenannten Effizienzlabel für Altanlagen versehen. Ab sofort betrifft das also alle Heizkessel mit Baujahr 2003 oder früher. Im Zuge der Feuerstättenschau vergibt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger das Altanlagenlabel, das dem Besitzer Aufschluss über die Effizienzklasse seiner alten Heizung geben und ihn motivieren soll, in moderne Heiztechnik zu investieren. Das Label ist für den Hausbesitzer kostenlos und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Wer seine Heizung mit ÖlBrennwerttechnik modernisieren möchte, kann sich auch
2018 Fördermittel vom Staat sichern – die sich allerdings in
2000 Förderprogrammen verbergen. Der kostenlose Fördermittel-Service der Aktion „Besser flüssig bleiben“, die das IWO gemeinsam mit verschiedenen Heizgeräteherstellern initiiert hat, bietet Unterstützung: Die Experten übernehmen kostenlos die Suche nach den passenden Fördertöpfen von Bund, Ländern und Kommunen sowie die komplette Antragstellung.