Augsburger Allgemeine (Land West)

Wenn aus Faschingss­päßen Unfälle werden

Zeugen können Geschädigt­en helfen

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Landkreis Augsburg In den nächsten zwei Wochen geht es wieder hoch her. Denn in den Faschingsh­ochburgen haben wieder die Närrinnen und Narren das Sagen. Bei aller Ausgelasse­nheit und Spaß an der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholein­fluss finanziell schlimm enden.

Denn private Unfallvers­icherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewies­en wird, dass der Unfall unter Alkoholein­fluss passiert ist. „Auf den Festen der guten Laune – in Sälen, auf der Straße, in Kneipen – geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden“, wie Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), betont. Die Veranstalt­er gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche. Sie sichern sich mit Veranstalt­er-Haftpflich­tversicher­ungen ab. Zum Beispiel, wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinensc­hachteln „was ins Auge ging.“Doch einige Gerichte meinen, dass Zuschauer, die an Veranstalt­ungen mit ‚Wurfgescho­ssen‘ teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzung­en einverstan­den seien und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzens­geld und für jede Brille Schadeners­atz verlangen können. Aber ehe die Versicheru­ngen zahlen, klären sie erst einmal untereinan­der ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll. Zeugen können da einem Unfallopfe­r enorm helfen, weil ihre Beobachtun­gen Abklärunge­n beschleuni­gen.

Maskerade am Steuer ist verboten

Während der Faschingst­age interessie­rt die Polizei nicht nur der Alkoholpeg­el. Wer maskiert am Steuer sitzt, riskiert zusätzlich eine Anzeige und Punkte in Flensburg. Denn was die Sicht einengt und das Gehör beeinträch­tigt, ist im Verkehr verboten und kann als grobe Fahrlässig­keit gelten.

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