Augsburger Allgemeine (Land West)
Wenn aus Faschingsspäßen Unfälle werden
Zeugen können Geschädigten helfen
Landkreis Augsburg In den nächsten zwei Wochen geht es wieder hoch her. Denn in den Faschingshochburgen haben wieder die Närrinnen und Narren das Sagen. Bei aller Ausgelassenheit und Spaß an der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden.
Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. „Auf den Festen der guten Laune – in Sälen, auf der Straße, in Kneipen – geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden“, wie Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), betont. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche. Sie sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab. Zum Beispiel, wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinenschachteln „was ins Auge ging.“Doch einige Gerichte meinen, dass Zuschauer, die an Veranstaltungen mit ‚Wurfgeschossen‘ teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzungen einverstanden seien und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzensgeld und für jede Brille Schadenersatz verlangen können. Aber ehe die Versicherungen zahlen, klären sie erst einmal untereinander ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll. Zeugen können da einem Unfallopfer enorm helfen, weil ihre Beobachtungen Abklärungen beschleunigen.
Maskerade am Steuer ist verboten
Während der Faschingstage interessiert die Polizei nicht nur der Alkoholpegel. Wer maskiert am Steuer sitzt, riskiert zusätzlich eine Anzeige und Punkte in Flensburg. Denn was die Sicht einengt und das Gehör beeinträchtigt, ist im Verkehr verboten und kann als grobe Fahrlässigkeit gelten.