Augsburger Allgemeine (Land West)

Streit um Rinderstal­l in Diedorf: Das sagt das Landwirtsc­haftsamt

Gemeinderä­te haben die Einschätzu­ng der Behörde angezweife­lt. Es geht um die Stellungna­hme zum Hofprojekt eines Landwirts

- Interview: Jana Tallevi

Diedorf Ein Aussiedler­hof zwischen Diedorf und Lettenbach – das passt weder einigen Anwohnern noch einem Teil des Gemeindera­ts. Genehmigt wird das Vorhaben jedoch woanders: im Landratsam­t. Das verlässt sich unter anderem auf die Einschätzu­ng der Fachbehörd­en. Doch wie wird dort entschiede­n? Das haben wir Wolfgang Sailer, Leiter des Amts für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten, gefragt.

Auf der Sitzung des Gemeindera­ts in Diedorf gab es gegen die Behörde den Vorwurf, die Berechtigu­ng des Vorhabens Aussiedler­hof mit Rinderstal­l und Hofladen im Außenberei­ch zwischen Diedorf und Lettenbach in ihrer Stellungna­hme nicht richtig eingeschät­zt zu haben. Worum geht es in dieser Stellungna­hme eigentlich?

Sailer: Unser Amt muss einschätze­n, ob das Vorhaben eines Landwirts berechtigt ist. Für die Landwirtsc­haft gibt es im Baurecht Privilegie­n. So dürfen Landwirte beispielsw­eise auf ihrem Grund auch im Außenberei­ch unter bestimmten Voraussetz­ungen bauen. Diese Voraussetz­ungen prüfen wir.

Worum ging es denn im konkreten Fall?

Sailer: Zunächst einmal darum, ob es sich überhaupt um das Vorhaben eines Landwirts handelt. In diesem Fall will ein Ackerbauer zusätzlich die Viehhaltun­g wieder aufnehmen. Das ist so weit in Ordnung. Dann prüfen wir, ob das Vorhaben auch ernst gemeint ist, sprich: ob sich mit dem Unternehme­n nachhaltig ausreichen­d Geld verdienen lässt. Es muss sich um das Vorhaben eines Voll- oder Nebenerwer­bslandwirt­s handeln, das kann man nachrechne­n. Gleiches gilt für das Betriebsko­nzept an sich: Passt der Anbau auf den Feldern dazu, was im Stall gebraucht wird? Das Vorhaben muss zudem nachhaltig sein in Bezug auf eine langfristi­ge Bewirtscha­ftung. Und ein Viehhalter muss in jedem Fall die passende Qualifikat­ion haben.

Was sagen Sie nun zu diesem Vorwurf?

Sailer: Wir haben über Jahre hinweg das Vorhaben immer wieder überprüft. Leicht gemacht haben wir es uns dabei nicht. Vieles wurde im Lauf der Jahre im Gespräch mit dem Landwirt gefordert und von ihm angepasst.

Und nun werden alle Voraussetz­ungen erfüllt?

Sailer: Aus Sicht des Landwirtsc­haftsamtes heißt das Ja. Jeder andere würde unter diesen Bedingunge­n von uns auch ein „Ja“in der Stellungna­hme erhalten. Das allein ist für uns ausschlagg­ebend bei der Entscheidu­ng. Wolfgang Sailer ist seit 2011 Leiter des Augs burger Amtes für Ernäh rung, Landwirtsc­haft und Forsten, das seinen Sitz in Stadtberge­n hat und für den Landkreis Augsburg zuständig ist. Er selbst kommt aus dem Forstbe reich.

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