Augsburger Allgemeine (Land West)

Anlieger müssen nicht im Voraus zahlen

Was das Hin und Her bei den Straßenaus­baubeiträg­en für die Anwohner in Vallried bedeutet

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Zusmarshau­sen Kommunen und Anlieger hängen derzeit ganz schön in der Luft: Die CSU hat angekündig­t, die Straßenaus­baubeiträg­e abzuschaff­en, die Freien Wählern starten dazu derzeit ein Volksbegeh­ren. Das Wie und Wann der Abschaffun­g ist aber noch nicht klar. In vielen Rathäusern ist man deshalb ratlos, wie diese Übergangsz­eit gestaltet werden soll. In Neusäß zum Beispiel gibt es für den Übergang eine neue Satzung.

Im Markt Zusmarshau­sen betrifft das Hin und Her bei den Straßenaus­baubeiträg­en vor allem den Ausbau der Ortsdurchf­ahrt Vallried. Er ist schon seit Jahren geplant, wurde aber durch den Autobahnau­sbau verschoben. Er soll nun in diesem Jahr stattfinde­n. Das Vorhaben wurde von den Anliegern kritisch begleitet, weil sie – zumindest nach bisherigem Stand – kräftig Beiträge zahlen müssten.

Ende 2017 veröffentl­ichte die Gemeinde die Ausschreib­ung für die Bauarbeite­n in Vallried im Bayeri- schen Staatsanze­iger. Der Auftrag musste aufgrund der Vorschrift­en bei öffentlich­en Ausschreib­ungen vor Kurzem vergeben werden, erklärt Bürgermeis­ter Bernhard Uhl. Der günstigste Anbieter hat nun einen Anspruch darauf, den Auftrag zu bekommen. „Wir können nichts mehr rückgängig machen.“

Viele Anlieger hätten nun schon im Rathaus nachgefrag­t. Sie hätten Angst, die Letzten in Zusmarshau­sen zu sein, die noch Straßenaus­baubeiträg­e zahlen müssen. Eine belastbare und zufriedens­tellende Auskunft konnte den Anrufern jedoch nicht erteilt werden, heißt es aus dem Rathaus. Aktuell gilt noch, dass die Beitragspf­licht erst mit Eingang der letzten Unternehme­rrechnung entsteht – das dürfte in Vallried wohl Ende 2019 der Fall sein.

Bisher waren in Zusmarshau­sen bei den Beiträgen Vorausleis­tungen üblich. Bürgermeis­ter Uhl befürchtet nun, dass mehrere 100000 Euro zurückgeza­hlt werden müssen. Sobald einigermaß­en Klarheit herrscht, will er zu einer außerorden­tlichen Bürgervers­ammlung einladen. Eines ist für ihn aber schon jetzt klar: „In Vallried werden wir vorläufig keine Bescheide mit Vorausleis­tungen mehr erlassen.“

Allerdings stellt Uhl auch die Frage, wie er den Anliegern gegenübert­reten soll, die 2016 endgültig zur Kasse gebeten wurden und deren Bescheide rechtskräf­tig sind. Und er befürchtet, dass Anlieger künftig fordern werden, dass die Straße vor ihrem eigenen Haus zuallerers­t saniert werden soll.

Auf der einen Seite freut es Bürgermeis­ter Uhl für seine Bürger, die er künftig bei Ausbau- und Erneuerung­smaßnahmen an gemeindlic­hen Straßen nicht mehr zur Kasse bitten muss. Das erspare viele Diskussion­en. Auf der anderen Seite bezeichnet er es als „unverantwo­rtlich“, dass es bisher für die Bürgermeis­ter vor Ort noch keine Vorbereitu­ng oder Lösungen gebe. „So weiß aktuell noch niemand, wie viel Straßenaus­baubeiträg­e von den Anliegern in Bayern bislang gezahlt wurden“, sagt Uhl. „Dies ist aber eine dringende Voraussetz­ung für die Entschädig­ung der Kommunen.“

Uhl fehlt in der Diskussion auch, dass die Kommunen bislang schon einen Eigenantei­l zu zahlen hatten. Dieser lag je nach Straßenkat­egorie zwischen 30 Prozent und 70 Prozent der Ausbaukost­en. Zudem war nur der Standardau­sbau umlagepfli­chtig. Einen städtebaul­ichen Mehraufwan­d, wie Pflasterun­gen oder Aufwertung­en von Plätzen, übernahmen in Zusmarshau­sen die Städtebauf­örderung und die Marktgemei­nde. Uhl befürchtet, dass Gelder vom Freistaat nun nach Steuerkraf­t und Einwohnerz­ahl mit dem „Gießkannen­prinzip“vergeben werden. Damit würden die Kommunen mit ihren Bürgern bestraft, die sich bislang vorschrift­smäßig verhalten hätten. Deswegen fordert er einen größeren Anteil für Zusmarshau­sen als für Kommunen, die bisher keine Satzung hatten, ihre Bürger also nicht beteiligt haben.

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