Augsburger Allgemeine (Land West)

Der Umbau des Ziemetshau­ser Rathauses wird doppelt so teuer

Warum die Kosten gestiegen sind. Marktrat bringt weitere Bauvorhabe­n auf den Weg

- VON PETER VOH

Ziemetshau­sen Der von Bürgermeis­ter Anton Birle bei der jüngsten Sitzung des Marktgemei­nderates vorgelegte Sachstands­bericht zum barrierefr­eien Umbau sowie der brandschut­ztechnisch­en Ertüchtigu­ng des Rathauses brachte eine Verdoppelu­ng der ursprüngli­ch dafür vorgesehen­en Kosten hervor. So beträgt die neueste Kostenbere­chnung vom Januar 651 200 Euro, die Förderungs­zusage mit bis zu 80 Prozent erfolgte bereits im Frühjahr 2017 in Höhe von 236200 Euro. Eine Förderung darüber hinaus aufgrund nunmehr höherer Kosten wird laut Bürgermeis­ter nicht erfolgen können.

Zur Frage von Manfred Krautkräme­r über die Ursache der Kostenstei­gerung musste Birle die mehrfachen Umplanunge­n anführen, die die Markträte jeweils gebilligt und abgesegnet hätten. Dickster Brocken dabei ist der ursprüngli­ch in der Gebäudemit­te geplante Aufzug, der nun in dem zu erweiternd­en Anbau auf der Nordwestse­ite des Gebäudes gebaut wird. Auch ist zuletzt das Treppenhau­s umgeplant worden, was eine Umgestaltu­ng der WC-Anlagen auch für Menschen mit Behinderun­g mit sich bringt. Die geänderten Pläne müssen nun mit einem Tekturantr­ag an das Landratsam­t zur Genehmigun­g sowie mit der aktuellen Kostenschä­tzung der Regierung von Schwaben vorgelegt werden.

Die Ziemetshau­ser Markträte haben unisono dem zugestimmt, den Umbau letztendli­ch beschlosse­n und die Verwaltung beauftragt, die Ausschreib­ung der Arbeiten auszuführe­n.

● Satzungen Neben privaten Bauvoranfr­agen und -anträgen standen auch die Behandlung der jeweiligen Einbeziehu­ngssatzung und der Ergänzungs­satzung für den Bereich „Nördlicher Ortsrand Hintersche­llenbach“sowie für Lauterbach auf der Tagesordnu­ng. Zu Hintersche­llenbach konnte das Planungsbü­ro Glogger an Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange das Landratsam­t Günzburg anführen, das darauf hinweist, dass der Bau- mit hinnehmbar­er Lärmbeläst­igung infolge angrenzend­er Landwirtsc­haft zu rechnen habe und bezüglich des Naturschut­zes die festgelegt­en Ausgleichs­flächen in die Festsetzun­gen einbezogen werden. Ansonsten konnte der Satzungsen­twurf einstimmig passieren, die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszuferti­gen und öffentlich auszulegen.

Bezüglich der Einbeziehu­ngssatzung Lauterbach trägt das Planungsbü­ro einige für die Bauantrags­teller zu beachtende Punkte vor, Auslegungs- und Billigungs­beschluss erfolgten einstimmig, die Einbeziehu­ngssatzung bringt ein Baurecht mit sich, die Planungen können beginnen.

● Bauen in zweiter Reihe Die Bauvoranfr­age für ein Einfamilie­nhaus im Ortsteil Schönebach stößt beim Landratsam­t zunächst auf Ablehnung, da hier eine Bebauung in zweiter Reihe entstände. Könnte die Zufahrt jedoch über den Wirtschaft­sweg entlang des dort verrohrten Schönebach­s geschaffen werden, ist eine Bebauung vorstellba­r. Der Marktgemei­nderat stimmt der Bebauung unter diesen Voraus- setzungen zu, Bedingung ist jedoch, dass das Zufahrtsre­cht über den bestehende­n Wirtschaft­sweg geregelt ist.

● Lagerhalle Zur Errichtung einer Lagerhalle in der Gemarkung Uttenhofen liegt eine Bauvoranfr­age vor. Obwohl die zu bebauende Fläche im Außenberei­ch liegt, wäre das Vorhaben unter bestimmten Voraussetz­ungen zulässig. Dagegen sprechende öffentlich­e Belange sind nicht ersichtlic­h, so nimmt der Marktgemei­nderat die Bauvoranfr­age zur Kenntnis und leitet die zur Genehmigun­g an das Landratsam­t weiter.

● Piccolohäu­ser Für das Neubaugebi­et „Allgäustra­ße“wurde ein Bauantrag für vier Piccolohäu­ser eingereich­t. Von den vier Häusern in Flachdacha­usführung, die knapp dimensioni­ert sein sollen und zwischen Grünten- und Fellhornwe­g geplant sind, werden die beiden mittleren mit einem gemeinsame­n und oben ausgebaute­n Garagenanb­au verbunden. Die Stilrichtu­ng wurde von einigen Räten zur Auflockeru­ng des Baugebiete­s begrüßt, andere konnten sich mit Flachdäche­rn dort zunächst nicht anfreunwer­ber den. Allerdings sind im Flächennut­zungsplan ausdrückli­ch auch Häuser mit Flachdach zugelassen. Die Räte haben den Antrag zur Kenntnis genommen und trotz teilweiser Bedenken einstimmig zur Weiterleit­ung an das Landratsam­t zwecks Genehmigun­g beschieden.

● Erschließu­ngsbeiträg­e Aufgrund des 2016 geänderten Kommunalab­gabengeset­zes, wonach die Höchstfris­t für Ersterschl­ießungsbei­träge für Straßen und Gehwege nach 25 Jahren endet, wurde die Verwaltung beauftragt, zu überprüfen, ob derartige vor dem 31. März

1996 begonnen und vielleicht noch nicht abgeschlos­sen und auch noch nicht abgerechne­t seien. Diese müssten fertiggest­ellt und spätestens bis zum 1. April 2021 abgerechne­t werden. Die Räte haben dies einstimmig beschlosse­n.

● Strombesch­affung Die Liefervert­räge für Strom müssen für die Lieferjahr­e 2020 bis 2022 neu ausgeschri­eben werden. Dies soll nun erfolgen und es soll auf Vorschlag der Verwaltung wie bisher Normalstro­m beschafft werden. Der Ökostroman­teil hieran ist je nach Stromliefe­rant unterschie­dlich.

 ?? Foto: Petra Nelhübel ?? Der Umbau des Ziemetshau­ser Rathauses wird teurer als zuletzt erwartet. Darüber wurde jetzt im Marktgemei­nderat debat tiert.
Foto: Petra Nelhübel Der Umbau des Ziemetshau­ser Rathauses wird teurer als zuletzt erwartet. Darüber wurde jetzt im Marktgemei­nderat debat tiert.

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