Augsburger Allgemeine (Land West)
Der Umbau des Ziemetshauser Rathauses wird doppelt so teuer
Warum die Kosten gestiegen sind. Marktrat bringt weitere Bauvorhaben auf den Weg
Ziemetshausen Der von Bürgermeister Anton Birle bei der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates vorgelegte Sachstandsbericht zum barrierefreien Umbau sowie der brandschutztechnischen Ertüchtigung des Rathauses brachte eine Verdoppelung der ursprünglich dafür vorgesehenen Kosten hervor. So beträgt die neueste Kostenberechnung vom Januar 651 200 Euro, die Förderungszusage mit bis zu 80 Prozent erfolgte bereits im Frühjahr 2017 in Höhe von 236200 Euro. Eine Förderung darüber hinaus aufgrund nunmehr höherer Kosten wird laut Bürgermeister nicht erfolgen können.
Zur Frage von Manfred Krautkrämer über die Ursache der Kostensteigerung musste Birle die mehrfachen Umplanungen anführen, die die Markträte jeweils gebilligt und abgesegnet hätten. Dickster Brocken dabei ist der ursprünglich in der Gebäudemitte geplante Aufzug, der nun in dem zu erweiternden Anbau auf der Nordwestseite des Gebäudes gebaut wird. Auch ist zuletzt das Treppenhaus umgeplant worden, was eine Umgestaltung der WC-Anlagen auch für Menschen mit Behinderung mit sich bringt. Die geänderten Pläne müssen nun mit einem Tekturantrag an das Landratsamt zur Genehmigung sowie mit der aktuellen Kostenschätzung der Regierung von Schwaben vorgelegt werden.
Die Ziemetshauser Markträte haben unisono dem zugestimmt, den Umbau letztendlich beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung der Arbeiten auszuführen.
● Satzungen Neben privaten Bauvoranfragen und -anträgen standen auch die Behandlung der jeweiligen Einbeziehungssatzung und der Ergänzungssatzung für den Bereich „Nördlicher Ortsrand Hinterschellenbach“sowie für Lauterbach auf der Tagesordnung. Zu Hinterschellenbach konnte das Planungsbüro Glogger an Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange das Landratsamt Günzburg anführen, das darauf hinweist, dass der Bau- mit hinnehmbarer Lärmbelästigung infolge angrenzender Landwirtschaft zu rechnen habe und bezüglich des Naturschutzes die festgelegten Ausgleichsflächen in die Festsetzungen einbezogen werden. Ansonsten konnte der Satzungsentwurf einstimmig passieren, die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich auszulegen.
Bezüglich der Einbeziehungssatzung Lauterbach trägt das Planungsbüro einige für die Bauantragsteller zu beachtende Punkte vor, Auslegungs- und Billigungsbeschluss erfolgten einstimmig, die Einbeziehungssatzung bringt ein Baurecht mit sich, die Planungen können beginnen.
● Bauen in zweiter Reihe Die Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus im Ortsteil Schönebach stößt beim Landratsamt zunächst auf Ablehnung, da hier eine Bebauung in zweiter Reihe entstände. Könnte die Zufahrt jedoch über den Wirtschaftsweg entlang des dort verrohrten Schönebachs geschaffen werden, ist eine Bebauung vorstellbar. Der Marktgemeinderat stimmt der Bebauung unter diesen Voraus- setzungen zu, Bedingung ist jedoch, dass das Zufahrtsrecht über den bestehenden Wirtschaftsweg geregelt ist.
● Lagerhalle Zur Errichtung einer Lagerhalle in der Gemarkung Uttenhofen liegt eine Bauvoranfrage vor. Obwohl die zu bebauende Fläche im Außenbereich liegt, wäre das Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dagegen sprechende öffentliche Belange sind nicht ersichtlich, so nimmt der Marktgemeinderat die Bauvoranfrage zur Kenntnis und leitet die zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.
● Piccolohäuser Für das Neubaugebiet „Allgäustraße“wurde ein Bauantrag für vier Piccolohäuser eingereicht. Von den vier Häusern in Flachdachausführung, die knapp dimensioniert sein sollen und zwischen Grünten- und Fellhornweg geplant sind, werden die beiden mittleren mit einem gemeinsamen und oben ausgebauten Garagenanbau verbunden. Die Stilrichtung wurde von einigen Räten zur Auflockerung des Baugebietes begrüßt, andere konnten sich mit Flachdächern dort zunächst nicht anfreunwerber den. Allerdings sind im Flächennutzungsplan ausdrücklich auch Häuser mit Flachdach zugelassen. Die Räte haben den Antrag zur Kenntnis genommen und trotz teilweiser Bedenken einstimmig zur Weiterleitung an das Landratsamt zwecks Genehmigung beschieden.
● Erschließungsbeiträge Aufgrund des 2016 geänderten Kommunalabgabengesetzes, wonach die Höchstfrist für Ersterschließungsbeiträge für Straßen und Gehwege nach 25 Jahren endet, wurde die Verwaltung beauftragt, zu überprüfen, ob derartige vor dem 31. März
1996 begonnen und vielleicht noch nicht abgeschlossen und auch noch nicht abgerechnet seien. Diese müssten fertiggestellt und spätestens bis zum 1. April 2021 abgerechnet werden. Die Räte haben dies einstimmig beschlossen.
● Strombeschaffung Die Lieferverträge für Strom müssen für die Lieferjahre 2020 bis 2022 neu ausgeschrieben werden. Dies soll nun erfolgen und es soll auf Vorschlag der Verwaltung wie bisher Normalstrom beschafft werden. Der Ökostromanteil hieran ist je nach Stromlieferant unterschiedlich.