Augsburger Allgemeine (Land West)

Blau darf fahren – schwarz ist raus

Diese Zweiräder brauchen ab dem 1. März neue Schilder. Auch E-Bikes können darunterfa­llen

-

Landkreis Augsburg Ende Februar wird heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab dem 1. März ist die Farbe der neuen MofaSchild­er blau statt bisher schwarz. Wer dann noch mit dem alten Kennzeiche­n fährt, hat keinen Versicheru­ngsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.

Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 70 bis 130 Euro bei den Versicheru­ngskaufleu­ten zu haben. Der Haftpflich­tschutz für Zweiräder leistet bei finanziell­en Ansprüchen von Geschädigt­en nach einem Unfall Schadeners­atz bei Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden. Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), stellt klar, dass für alle motorisier­ten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzenti­meter Hubraum ein Versicheru­ngsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkraft­räder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenrol­lstühle und Roller-Scooter, wenn sie schneller sind als sechs Stundenkil­ometer.

Wird ein dreirädrig­es Kleinkraft­rad oder vierrädrig­es Leicht-Kraftfahrz­eug (nicht zu verwechsel­n mit einem sogenannte­n Quad), beide mit Höchstgesc­hwindigkei­t von 45 Stundenkil­ometern, mit MofaKennze­ichen gefahren, kostet die Versicheru­ng einen deutlichen Freizeitsp­aß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr.

Auch für die sogenannte­n E-Bikes, die ohne Muskelkraf­t mehr als sechs Stundenkil­ometer oder mit Tretunters­tützung bis höchstens 45 Stundenkil­ometer schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflich­tversicher­ung und ein neues Versicheru­ngskennzei­chen notwendig. Eine Betriebser­laubnis des TÜV wird für diese umweltfreu­ndlichen Zweiräder ebenfalls benötigt, wie der Besitz eines Führersche­ins der Klasse M, sofern der Fahrer nach dem 1. April 1965 geboren ist.

Bei der Schilderau­sgabe wird die Technik nicht kontrollie­rt. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Aumiller. „Daher zahlt die Haftpflich­tversicher­ung nach einem verursacht­en Unfall zwar den Schaden des Unfallopfe­rs, holt sich aber das Geld vom Schädiger zurück.“Mofa- und Mopedfahre­r sind allerdings ausgesproc­hen vorsichtig. Denn von den etwa 1,7 Millionen „kleinen Motorräder­n“verursacht jedes Jahr nur etwa jeder 13. von 1000 einen Unfall.

Newspapers in German

Newspapers from Germany