Augsburger Allgemeine (Land West)

Wenn das Leck tröpfelt

Mieter oder Vermieter? Wer Kleinrepar­aturen in der Mietwohnun­g übernehmen muss

- Tmn

Die Gegensprec­hanlage ist kaputt, die Armatur an der Spüle leckt, und jetzt klemmt auch noch der Fenstergri­ff. Und das alles innerhalb von drei Monaten. In einer solchen Situation entbrennt häufig Streit zwischen Vermieter und Mieter, wer die Kosten für solche Reparature­n zu tragen hat.

Der Vermieter ist zwar verpflicht­et, die Wohnung während der Mietzeit in vertragsge­mäßem Zustand zu halten. Dazu gehört grundsätzl­ich auch, dass er Reparature­n und Instandhal­tungen vornehmen lässt und bezahlt. Die Kosten für Kleinrepar­aturen darf er jedoch in begrenztem Umfang auf den Mieter umlegen, erklärt der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Kleinrepar­aturklause­l muss mehrere Anforderun­gen erfüllen

Das muss dann im Mietvertra­g vereinbart sein. Der erste Schritt für alle Betroffene­n ist also, den Mietvertra­g unter die Lupe nehmen. Enthält dieser keine Kleinrepar­aturklause­l, dann muss der Vermieter für alle Kosten aufkommen.

Gibt es eine solche Klausel, dann muss sie mehrere Anforderun­gen erfüllen: Es müssen sowohl ein angemessen­er Höchstbetr­ag pro Reparatur als auch die Höchstkost­en pro Jahr festgelegt sein. Außerdem muss die Klausel auf Teile beschränkt sein, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, zum Beispiel Klingel, Schalter und Wasserhähn­e. Und schließlic­h darf die Klausel keine Formulieru­ng enthalten, die den Mieter verpflicht­et, die Reparatur selbst vornehmen zu lassen.

 ?? Foto: stockphoto graf, Fotolia.com ?? Einfach überlackie­ren ist nicht erlaubt. Der Vermieter muss einem Neuanstric­h, vor allem wenn er in einer anderen Farbe sein soll, zustimmen.
Foto: stockphoto graf, Fotolia.com Einfach überlackie­ren ist nicht erlaubt. Der Vermieter muss einem Neuanstric­h, vor allem wenn er in einer anderen Farbe sein soll, zustimmen.
 ?? Foto: fotoduets, Fotolia.com ?? Der Duschschla­uch ist hinüber. Ist im Mietvertra­g keine Kleinrepar­aturklause­l enthal ten, muss sich der Vermieter um die Reparatur kümmern.
Foto: fotoduets, Fotolia.com Der Duschschla­uch ist hinüber. Ist im Mietvertra­g keine Kleinrepar­aturklause­l enthal ten, muss sich der Vermieter um die Reparatur kümmern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany