Augsburger Allgemeine (Land West)

Warum greift die Paketversi­cherung nicht?

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● Fälle, wie ihn Ulf Lippmann schildert, kennen die Verbrauche­rschützer gut. „Das Problem ist, bei dem Wort Versi cherung erwarten Kunden etwas an deres als sie tatsächlic­h von einer Pa ketversich­erung bekommen“, sagt Julian Graf, von der Verbrauche­rzentra le NRW. Der Kunde denke, dass der Zusteller bei einem Schaden hafte, doch so sei es nicht.

● Das Problem: Der Kunde muss nachweisen, dass die Ware richtig verpackt war und während des Ver sands beschädigt wurde und nicht vor dem Abschicken oder nach dem Empfang. „Das geht nur, wenn man Zeugen beim Einpacken, Wegbringen und Auspacken dabei hat oder Fotos macht“, sagt Graf.

● Doch selbst wer den Nachweis er bringen kann, bekommt nicht auto matisch sein Geld zurück. Denn dann kommt es auf die Frist an, in der eine Sendung reklamiert wird. Ist das Paket schon von außen offensicht­lich beschädigt, darf der Empfänger es gar nicht erst annehmen oder muss es unverzügli­ch reklamiere­n. Entdeckt er den Schaden erst nach dem Öffnen, hat er sieben Tage Zeit. Auch dann ist er auf die Kulanz des Zustellers ange wiesen. ● Reagiert der Zusteller nicht auf die Beschwerde, bleiben den Kunden zwei Möglichkei­ten. Die erste: Bei der Bundesnetz­agentur ein Schlich tungsverfa­hren anzustreng­en. „Aber viele Zusteller sagen, dass sie dabei nicht mitmachen“, sagt Graf. Die zwei te: einen Anwalt einschalte­n. „Aber die Sachkosten sind oft so gering und die Kosten für Anwalt und Gericht so hoch, dass sich das nicht lohnt“, sagt er. In Fällen wie dem geschilder­ten, sind Kunden also auf den guten Willen des Zustellers angewiesen. Oder wie Graf sagt: „Für den Verbrauche­r ist es schwer.“(hhc)

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