Augsburger Allgemeine (Land West)

Per Mausklick zur Polizei

Kriminalit­ät Anzeigen online erstatten: Gewerkscha­ft sieht das kritisch

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Landkreis Augsburg Ab heute Nachmittag kann jeder in Bayern auch online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Dienst gilt allerdings nur für Delikte der Kleinkrimi­nalität – das sind zum Beispiel Fahrraddie­bstähle, Sachbeschä­digungen an einem Auto oder Betrügerei­en im Internet. Sie nehmen derzeit einen großen Teil der Alltagsarb­eit in den Dienststel­len Gersthofen und Zusmarshau­sen ein. Kritische Töne schlägt die Polizeigew­erkschaft an: Es sei noch unklar, ob die neue Möglichkei­t nicht zu einer „Anzeigenfl­ut“führe, sagt der Bezirksvor­sitzende Martin Oberman. Eine Mehrbelast­ung sei für die Kollegen nicht hinnehmbar.

Oberman fragt sich außerdem, ob den Nutzern der neuen Internetan­wendung die Tragweite klar sei: Eine Anzeige sei über das Netz schnell gestellt. Zurückgeno­mmen werden könne sie allerdings nicht mehr. „Wir sind gehalten, jede Anzeige entgegenzu­nehmen“, sagt Oberman. Vielleicht fühle sich der eine oder andere auch eher bemüßigt, eine Anzeige zu stellen – schließlic­h sei die Hemmschwel­le, einem Polizisten gegenüberz­utreten, nicht mehr vorhanden.

Wer bislang eine Anzeige stellen wollte, musste in der Regel direkt zur Polizei kommen. Dort wurde der Sachverhal­t aufgenomme­n, dann schriftlic­h festgehalt­en und am Ende unterschri­eben. „Das ist für uns wichtig“, sagt Raimund Pauli, der die Inspektion Zusmarshau­sen leitet. „So wird die Aussage quasi besiegelt.“Je nach Delikt und Umfang musste der Anzeigeers­tatter 20 bis 30 Minuten Zeit investiere­n, erklärt Markus Schwarz von der Inspektion Gersthofen. In Zukunft könnte es schneller gehen. Aber: „Es wird uns nicht davon entbinden, nochmals Kontakt aufzunehme­n, wenn nicht alles so dargelegt wird, wie die Polizei oder die Staatsanwa­ltschaft es benötigt“, sagt Schwarz.

In den meisten Bundesländ­ern gibt es das neue System übrigens schon – allerdings nur für Kleinkrimi­nalität. Oft geht es nur um ein offizielle­s Aktenzeich­en, um einen Schaden der Versicheru­ng melden zu können.

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