Augsburger Allgemeine (Land West)

Juristin harrt im Kloster aus

Richter schlägt „Hausbesetz­erin“von Altomünste­r Vergleich vor

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München Noch immer lebt sie in dem jahrhunder­tealten Kloster Altomünste­r. Ganz allein und bei klirrender Kälte. Und noch immer weigert sie sich dort auszuziehe­n. Claudia Schwarz, 39, wehrt sich vor dem Landgerich­t München II gegen die Vollstreck­ung der Räumung durch die Erzdiözese München und Freising. Die Juristin sagt, sie wolle in dem aufgelöste­n Kloster Nonne werden. Gott wolle es so.

Richter Marcus Preißinger schlägt ihr gestern einen Vergleich vor. Man könne den Streit „nicht bis zum Sankt Nimmerlein­stag hinauszieh­en“. Doch eine Einigung gibt es nicht. Die Erzdiözese hat ein Auszugsdat­um Ende Juni verlangt, für Schwarz ist das „keine Option“. Sie pocht auf einen endgültige­n Spruch aus Rom. Tatsächlic­h ist eine weitere Entscheidu­ng der Apostolisc­hen Signatur zu erwarten, des höchsten Gerichts der römischen Kurie.

Der Vatikan hatte, wie mehrfach berichtet, die Auflösung des einzigen Klosters des alten Birgitten-Ordens in Deutschlan­d beschlosse­n, weil dort im Kreis Dachau nur noch eine Nonne gelebt hatte: Apollonia Buchinger. Die Mindestbes­etzung besteht aber aus drei Ordensfrau­en. Apollonia fügte sich und zog im Februar 2017 in eine Wohnung in Vilseck in der Oberpfalz um.

Claudia Schwarz dagegen, die gläubige Juristin, kämpft weiter. Für Apollonia formuliert­e sie einen Widerspruc­h beim Vatikan gegen die Kloster-Auflösung – und blieb als „Hausbesetz­erin“im Kloster. Sie sei in Kontakt mit fünf Frauen, die ebenfalls in Altomünste­r Nonne werden wollen, sagt sie.

Einsam sei es nicht – und auch bei den eisigen Temperatur­en nicht arg kalt; in ihrer Zelle laufe die Heizung. Ihr Tagesablau­f beginne um fünf Uhr und sei geprägt von Gebeten. Sie halte den Klosterabl­auf strikt ein, sagt sie. Nebenbei habe sie das klösterlic­he Totenbuch digitalisi­ert. Und wenn Rom ablehnt und sie ausziehen muss? Dann komme vielleicht ein Noviziat in einem anderen Kloster in Schweden oder Holland in Frage, sagt sie. „Gott wird mir zeigen, was zu tun ist.“

Schwarz hatte kürzlich vor dem Verwaltung­sgericht München erstritten, trotz mangelhaft­en Brandschut­zes bleiben zu können. Sie zog dazu in eine andere Zelle um. Vor dem Amtsgerich­t Dachau hatte sie zuvor erkämpft, dass ihr Aufenthalt nicht gestört werden dürfe. In einem ersten Verfahren vor dem Landgerich­t München II hatten sich Schwarz und die Erzdiözese in einem Vergleich darauf geeinigt, dass sie bis zum Urteil Roms über den Widerspruc­h bleiben darf.

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Foto: dpa „Gott will es so“: Claudia Schwarz mit Anwalt Christian Rumberger.

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