Augsburger Allgemeine (Land West)
Stalking mit WhatsApps und Überweisungen
Ein Mann belästigt seine Ex-Freundin. Er wird verurteilt
Landkreis Augsburg Dass die Beziehung vorbei war, wollte der Mann anscheinend nicht wahrhaben: Der
40-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Augsburg hat seine ExFreundin mehr als ein Jahr lang mit E-Mails, WhatsApps und Briefen belästigt – 230 Fälle im Zeitraum zwischen April 2015 und Juni 2016 zählte die Anklage auf, erklärt Julian Küffer, Pressesprecher des Amtsgerichts.
Wegen Stalkings, juristisch Nachstellung genannt, musste der
40-Jährige sich jetzt vor Gericht verantworten. Doch das war nicht der einzige Vorwurf. Es ging auch um vorsätzliche Körperverletzung und den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Die Frau hatte nämlich erwirkt, dass der Mann keinen Kontakt mehr zu ihr haben darf. Er hat aber weiterhin versucht, sie zu kontaktieren – und zwar auf einem ungewöhnlichen Weg: Der Mann hat ihr Geld überwiesen und in den Verwendungszweck persönliche Nachrichten geschrieben. Außerdem soll er die Frau mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.
Bewährungsstrafe und Kontaktverbot
Richter Alexander Müller verurteilte den Mann schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss er 3500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Der Mann muss außerdem jeden Wohnsitzwechsel anzeigen und hat ein Kontaktverbot zu der Frau und ihren Kindern.