Augsburger Allgemeine (Land West)

Was dürfen ARD und ZDF im Netz?

Ministerin Aigner ist gegen Erweiterun­g des Telemedien­auftrags

- VON DANIEL WIRSCHING ARD ZDF ARD ARD ZDF ZDF ARDVorsitz­ende BR-Intendant

Augsburg Bayerns CSU-Medienmini­sterin Ilse Aigner hat im Gespräch mit unserer Zeitung angekündig­t, dass die bayerische Staatsregi­erung „einer Erweiterun­g des Telemedien­auftrags zu Lasten von Presse und Verlegern nicht zustimmen wird“. Der Telemedien­auftrag regelt, was die öffentlich-rechtliche­n Sender im Internet tun dürfen. Etwa, welche Textmengen deren Online-Angebote beinhalten dürfen. Bislang sind „nichtsendu­ngsbezogen­e presseähnl­iche Angebote“

und verboten.

Der Bundesverb­and Deutscher Zeitungsve­rleger hatte Anfang März in „hohem Maß alarmiert“auf einen Vorschlag der Rundfunkre­ferenten zum Telemedien­auftrag reagiert, der in der Ministerpr­äsidentenK­onferenz am 15. März verabschie­det werden solle. „Statt die existieren­de Textlastig­keit in den digitalen Telemedien­angeboten der öffentlich-rechtliche­n Sender zu begrenzen, könnten und danach künftig sogar sehr viel mehr und deutlich hervorgeho­bene Textbeiträ­ge veröffentl­ichen“, kritisiert­e eine Sprecherin. Aigner sagte nun, dass dieser Entwurf so nicht durchgehen werde: „Ich bin der Meinung, dass der zuletzt den Ministerpr­äsidenten vorgelegte Vorschlag noch keinen angemessen­en Ausgleich zwischen und sowie den berechtigt­en Interessen der Verleger darstellt. Hier gibt es noch erhebliche­n Gesprächsb­edarf.“

Neben dem BDZV lehnt der Verband Privater Rundfunk und Telemedien eine Erweiterun­g des Telemedien­auftrags ab, da diese „erhebliche negative Auswirkung­en auf die Wettbewerb­ssituation“hätte. Im Unterschie­d zum öffentlich-rechtliche­n Rundfunk können Verlage oder private Radiosende­r nicht über Beitragsmi­lliarden verfügen, sondern müssen auch ihre digitalen Angebote über Abo-Modelle oder Werbung finanziere­n. Der

und Ulrich Wilhelm meint dagegen, dass ein gut recherchie­rtes öffentlich­rechtliche­s Informatio­nsangebot im Netz „Text in einem notwendige­n Umfang“brauche.

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Foto: Peter Kneffel, dpa Die öffentlich rechtliche­n Sender finan zieren ihre Angebote über den Rund funkbeitra­g.

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