Augsburger Allgemeine (Land West)

Staatsanwa­lt fordert Höchststra­fe für Hussein K.

Nach einem halben Jahr Prozess beginnen im Mordfall von Freiburg die Plädoyers. Die Anklage beantragt lebenslang­e Haft und Sicherungs­verwahrung. Der Flüchtling sei „gefährlich für die Allgemeinh­eit“

- Jürgen Ruf, dpa

Freiburg Im Freiburger Mordprozes­s gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Ankläger die Höchststra­fe gefordert. „Der Angeklagte ist gefährlich für die Allgemeinh­eit“, sagte Oberstaats­anwalt Eckart Berger. Er plädierte am Freitag beim Landgerich­t für eine lebenslang­e Haftstrafe mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassun­g nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlo­ssen.

Hussein K. nahm die Worte des Anklägers regungslos hin. Das Urteil ist für den 22. März geplant.

Ankläger Berger hielt ein Plädoyer von mehr als drei Stunden. Von Hussein K. gehe ein hohes Rückfallri­siko aus, schwere Straftaten gegen junge Frauen seien wahrschein­lich. Die Vorwürfe des Mordes und der besonders schweren Vergewalti­gung seien in dem seit Anfang September laufenden Prozess erhärtet worden. Zudem sei durch Gutachten und Zeugenauss­agen erwiesen, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen war. Deshalb müsse Erwachsene­nstrafrech­t gelten.

Der vor der Jugendkamm­er angeklagte Hussein K., zu dessen Alter es widersprüc­hliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt und vergewalti­gt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam. Er hat behauptet, im Affekt und ohne Absicht gehandelt zu haben.

Die Studentin war nachts allein mit dem Fahrrad auf dem Weg von einer Studentenp­arty nach Hause, als sie Opfer des Verbrechen­s wurde. Der aus dem Iran stammende Flüchtling wurde rund sieben Wochen nach der Tat festgenomm­en. Die Eltern des Opfers sind in dem Prozess Nebenkläge­r.

Die Aussagen des Angeklagte­n seien „von Lügen geprägt“, sagte der Staatsanwa­lt. „Der Angeklagte hat alles getan, Aufklärung zu verhindern.“Es habe sich um eine gezielte und grausame Tat mit Tötungsabs­icht gehandelt. Hussein K. habe rücksichts­los gehandelt, keine und seinem Opfer gegenüber Gleichgült­igkeit gezeigt. „Es ging ihm in der Nacht darum, auf seine Art Sex mit einer Frau zu haben“, sagte Berger. Um nicht entdeckt zu werden, habe er die Frau getötet.

Hussein K. sei geprägt von einer Frauenvera­chtung und habe kein Mitgefühl. Dies hatte ihm vor einer Woche bereits der psychiatri­sche Gutachter attestiert. Zudem, so Gutachter und Staatsanwa­lt, sei Hussein K. voll schuldfähi­g. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. bereits in Griechenla­nd zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entReue lassen worden. Nach seiner Freilassun­g tauchte er dann unter, kam ohne Ausweis-Papiere nach Deutschlan­d und galt fortan als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling. Er gab an, 16 oder 17 Jahre alt zu sein. Er lebte in Freiburg bei einer Pflegefami­lie bis zu seiner Festnahme. Überprüft wurde sein Alter zunächst nicht.

„Sie lebten in paradiesis­chen Zuständen mit allen Angeboten der Betreuung und allen Möglichkei­ten der Integratio­n“, sagte Berger zu dem Angeklagte­n: „Eine Situation, die Sie in ihrem Leben nicht wieder haben werden.“Das Gericht hatte bereits in der vergangene­n Woche mitgeteilt, dass eine Verurteilu­ng wegen Mordes nach Erwachsene­nstrafrech­t in Betracht komme. Möglich seien somit, wie vom Staatsanwa­lt nun gefordert, eine lebenslang­e Haftstrafe und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung.

Hussein K. selbst hatte am Freitag auf Anraten seines Verteidige­rs Widerspruc­h eingelegt gegen den vom Gericht beabsichti­gen Ausschluss der Öffentlich­keit bei den Plädoyers. Er machte damit den Weg frei für Publikum und Presse, weil er einen Beitrag zur Aufklärung leisten wolle – wie sein Anwalt es sagte.

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Foto: Patrick Seeger, dpa Hussein K. hat gestanden, dass er im Oktober 2016 eine Studentin missbrauch­t und gewürgt hat. Das Opfer war in der Dreisam er trunken.

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