Augsburger Allgemeine (Land West)

Klappe auf, Katze raus

Vermieter muss dem Einbau in die Wohnungstü­r zustimmen

- Fotos: Monika Wisniewska, Fotolia.com tmn

Irgendwie muss der Stubentige­r ja nach draußen. Aber einfach so eine Katzenklap­pe in die Wohnungstü­r bauen, ist der falsche Weg. Das führt in den meisten Fällen unweigerli­ch zu Ärger mit dem Vermieter oder der Eigentümer­gemeinscha­ft und kann mit der Kündigung enden.

Katzen in Mietwohnun­gen sorgen bei den Nachbarn selten für großen Ärger. Soll das Tier aber an die frische Luft, stehen Mieter in Mehrfamili­enhäusern oft vor einem Problem: Wie kommt der Vierbeiner in den Hausflur und anschließe­nd auf die Straße? Wer hierfür eigenmächt­ig eine Katzenklap­pe in die Wohnungstü­r einbaut, dem kann die Kündigung drohen, berichtet die Zeitschrif­t „Meine Wohnung, unser Haus“(Nr. 1/2018) des Eigentümer­verbandes Haus & Grund Deutschlan­d.

Um eine Katzenklap­pe in der Wohnungstü­r anzubringe­n, bedarf es der Zustimmung sowohl des Vermieters als auch der Eigentümer­gemeinscha­ft – ebenso wie für eine Klappe in der Eingangstü­r des Hauses. Liegt diese Einwilligu­ng nicht vor und weigert sich der Mieter, die Klappe trotz Abmahnung und Fristsetzu­ng zurückzuba­uen, kann der Eigentümer das Mietverhäl­tnis wegen vorsätzlic­her, erhebliche­r Beschädigu­ng beenden.

Bei Katzenklap­pen innerhalb der Wohnung sind die Folgen hingegen weniger dramatisch. Auch hier müsse zwar das Einverstän­dnis des Eigentümer­s eingeholt werden. Ein unerlaubte­r Einbau in einer Zimmertür sei aber meist nicht schwerwieg­end genug, um dem Mieter zu kündigen.

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Katzenklap­pen sind praktisch – doch Mieter dürfen sie nicht einfach eigenmächt­ig in die Wohnungstü­r einbauen. Dazu muss der Vermieter seine Zustimmung geben.
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