Augsburger Allgemeine (Land West)

„Reichsbürg­er“will Geld vom Richter

Deshalb steht der Mann jetzt in Günzburg vor Gericht

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Günzburg Langmut hat der Direktor des Amtsgerich­ts Günzburg während der Verhandlun­g gegen einen Mann bewiesen, der angeklagt war, weil er an Richter Daniel Theurer eine Zahlungsau­fforderung über 250000 Euro geschickt hatte. Sie war mit der Drohung verbunden, eine Schadenser­satzforder­ung zu erheben und ihn bei einer US-Einrichtun­g zu melden, wenn er nicht zahlt. Das führte dann zur Anklage wegen versuchter Erpressung.

Da der Angeklagte beim ersten Gerichtste­rmin nicht erschienen war, war Haftbefehl erlassen worden. Am 18. Januar war der Mann festgenomm­en und in eine Justizvoll­zugsanstal­t gebracht worden. Zur Bewachung hatte Walter Henle nun ein knappes Dutzend Polizisten ins Gericht bestellt. Denn der Fall von Georgensgm­ünd, als ein „Reichsbürg­er“einen Polizisten erschossen hatte, habe die staatliche­n Organe für die potenziell­e Gefährlich­keit der Bewegung sensibilis­iert, erläuterte er den jungen Polizisten nach der Verhandlun­g.

Mit den „Reichsbürg­ern“aber wollte der Angeklagte, der sich trotz eines ihm zugeteilte­n Pflichtver­teidigers selbst vertreten wollte, nichts zu tun haben, erklärte er wortreich. Die gut einstündig­e Verhandlun­g absolviert­e er auf seine eigene Bitte hin im Stehen. Seiner Forderung, die Verhandlun­g mitschneid­en zu dürfen, kam Richter Henle nicht nach, da dies in der Strafgeric­htsbarkeit nicht vorgesehen sei. Auch die regelmäßig wiederholt­e Aufforderu­ng, nicht als „Herr“und mit Nachnamen angesproch­en zu werden, sondern als „Mensch“und mit Vornamen, ignorierte Henle, ohne die Geduld zu verlieren. Diese wurde allerdings massiv auf die Probe gestellt. Der Angeklagte nutzte seine Position der Eigenverte­idigung, um eine unendliche Rede wirrer politische­r Vorstellun­gen zu halten. Damit wandte er sich nicht an das Gericht, sondern an die Polizisten und Besucher im Zuhörerrau­m.

Auf die Frage, ob er verstanden habe, weshalb er angeklagt sei und was ihm vorgeworfe­n werde, erhielt der Richter keine Antwort. Stattdesse­n behauptete der Angeklagte, der Euro sei kein Zahlungsmi­ttel und mit der Geburtsurk­unde sei der Mensch getötet und zur juristisch­en Person gemacht worden. Erklärungs­versuche des Richters prallten am Angeklagte­n ab. Der redete sich in Rage, bestritt die Legitimati­on des Gerichts, um auch vor Beleidigun­gen der Institutio­n und des Richters nicht haltzumach­en. Henle befand, dass er über den wirr redenden Angeklagte­n kein Urteil sprechen könne. Er unterbrach die Verhandlun­g und beantragte ein medizinisc­hes Gutachten, das feststelle­n soll, ob der Mann rechtsfähi­g ist. Mit einem neuen Haftbefehl aufgrund der Fluchtgefa­hr wurde der Prozess ausgesetzt.

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