Augsburger Allgemeine (Land West)

Stich in Hals: Zehn Jahre Haft

25-Jähriger wollte einen Menschen sterben sehen

- VON MICHAEL SIEGEL

Sebastian S. wollte seine Ex-Freundin sterben sehen und stach ihr ein Messer in den Hals. Er legte zwei Brände. Jetzt hat das Augsburger Landgerich­t einen 25-jährigen Angeklagte­n aus dem Oberallgäu zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte im grauen Sweatshirt nahm den Urteilsspr­uch gefasst entgegen, er hatte nach mehreren Verhandlun­gstagen mit einem derartigen Strafmaß rechnen müssen.

Die versuchte Tötung seiner ehemaligen Freundin in deren Appartemen­t in der Friedberge­r Straße in Augsburg sei der schwierige­re Teil der Urteilsfin­dung gewesen, sagte die Vorsitzend­e Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er. Denn hier habe der Angeklagte via Erklärung durch seinen Anwalt Jörg Seubert im Prozess versucht, seine Tat zu relativier­en, indem er behauptete, unter Drogeneinf­luss gehandelt zu haben. Das Gericht schenkte aber jener Darstellun­g der Tatumständ­e mehr Glauben, die der Angeklagte bei den ersten polizeilic­hen Vernehmung­en abgegeben hatte. Da hatte der Angeklagte eingeräumt, Tötungsfan­tasien zu hegen. Er habe einen Menschen mit dem Messer so in den Hals stechen wollen, dass dieser schnell vor seinen Augen verblutete. Und genau dies habe er in jener Nacht des 15. Januar 2017 seiner ehemaligen Freundin angetan, nachdem diese in ihrer Wohnung in Augsburg eingeschla­fen war. Nur knapp verfehlte er damals die Halsschlag­ader, die Frau überlebte.

Zugunsten des Angeklagte­n wertete die Kammer, dass er nur diesen ersten Stich getan hatte. Er hätte weiter auf die Schlafende einstechen und diese so töten können. Durch sein freiwillig­es Aufgeben der Tat sei diese nicht mehr als versuchter Mord, sondern als gefährlich­e Körperverl­etzung zu werten. Wie wenig der Angeklagte jedoch während der Tat unter Drogeneinf­luss gelitten habe oder paralysier­t gewesen sei, zeige allein der Umstand, dass er seinem aufwachend­en Opfer mit einer Erklärung für die Stichwunde am Hals aufgewarte­t habe.

Leichter habe sich die Strafkamme­r bei der Bewertung der beiden

Er wollte die Wohnung seiner Ex Freundin anzünden

Brandlegun­gen getan. Diese hatte der Angeklagte vollumfäng­lich gestanden, nachdem er sie seinerzeit auch selbst gemeldet hatte.

Zunächst hatte der Mann am 28. November 2016 erheblich alkoholisi­ert in Dietmannsr­ied (Oberallgäu) einen Feldstadel angezündet. Dabei war ein Sachschade­n von knapp

100000 Euro entstanden. Nach der Bluttat an seiner Ex-Freundin vom

15. Januar 2017 hatte der Angeklagte dann am Folgetag versucht, deren Appartemen­t und die Wohnanlage mit 81 Wohnungen anzuzünden. Ein Rauchmelde­r alarmierte aber so rechtzeiti­g die Nachbarsch­aft, dass der entstehend­e Schwelbran­d gelöscht werden konnte, bevor Schlimmere­s passierte.

Das Gericht bildete aus den einzelnen Delikten schließlic­h eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zehn Jahren. Zudem muss der Angeklagte in der Haft an einer Drogenther­apie teilnehmen. Und, so hoffte die vorsitzend­e Richterin, dabei könne hoffentlic­h auch das Problem der Tötungsfan­tasien beim Angeklagte­n angegangen werden, welches laut Gutachter durch Alkohol und durch Drogen bedingt sein könne.

Denn für eine Sicherungs­verwahrung nach der Haft, die Staatsanwä­ltin Martina Neuhierl in ihrem Plädoyer gefordert hatte, gebe es für das Gericht keine gesetzlich­e Grundlage, da sich der Gutachter dagegen ausgesproc­hen habe.

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