Augsburger Allgemeine (Land West)
Stich in Hals: Zehn Jahre Haft
25-Jähriger wollte einen Menschen sterben sehen
Sebastian S. wollte seine Ex-Freundin sterben sehen und stach ihr ein Messer in den Hals. Er legte zwei Brände. Jetzt hat das Augsburger Landgericht einen 25-jährigen Angeklagten aus dem Oberallgäu zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte im grauen Sweatshirt nahm den Urteilsspruch gefasst entgegen, er hatte nach mehreren Verhandlungstagen mit einem derartigen Strafmaß rechnen müssen.
Die versuchte Tötung seiner ehemaligen Freundin in deren Appartement in der Friedberger Straße in Augsburg sei der schwierigere Teil der Urteilsfindung gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. Denn hier habe der Angeklagte via Erklärung durch seinen Anwalt Jörg Seubert im Prozess versucht, seine Tat zu relativieren, indem er behauptete, unter Drogeneinfluss gehandelt zu haben. Das Gericht schenkte aber jener Darstellung der Tatumstände mehr Glauben, die der Angeklagte bei den ersten polizeilichen Vernehmungen abgegeben hatte. Da hatte der Angeklagte eingeräumt, Tötungsfantasien zu hegen. Er habe einen Menschen mit dem Messer so in den Hals stechen wollen, dass dieser schnell vor seinen Augen verblutete. Und genau dies habe er in jener Nacht des 15. Januar 2017 seiner ehemaligen Freundin angetan, nachdem diese in ihrer Wohnung in Augsburg eingeschlafen war. Nur knapp verfehlte er damals die Halsschlagader, die Frau überlebte.
Zugunsten des Angeklagten wertete die Kammer, dass er nur diesen ersten Stich getan hatte. Er hätte weiter auf die Schlafende einstechen und diese so töten können. Durch sein freiwilliges Aufgeben der Tat sei diese nicht mehr als versuchter Mord, sondern als gefährliche Körperverletzung zu werten. Wie wenig der Angeklagte jedoch während der Tat unter Drogeneinfluss gelitten habe oder paralysiert gewesen sei, zeige allein der Umstand, dass er seinem aufwachenden Opfer mit einer Erklärung für die Stichwunde am Hals aufgewartet habe.
Leichter habe sich die Strafkammer bei der Bewertung der beiden
Er wollte die Wohnung seiner Ex Freundin anzünden
Brandlegungen getan. Diese hatte der Angeklagte vollumfänglich gestanden, nachdem er sie seinerzeit auch selbst gemeldet hatte.
Zunächst hatte der Mann am 28. November 2016 erheblich alkoholisiert in Dietmannsried (Oberallgäu) einen Feldstadel angezündet. Dabei war ein Sachschaden von knapp
100000 Euro entstanden. Nach der Bluttat an seiner Ex-Freundin vom
15. Januar 2017 hatte der Angeklagte dann am Folgetag versucht, deren Appartement und die Wohnanlage mit 81 Wohnungen anzuzünden. Ein Rauchmelder alarmierte aber so rechtzeitig die Nachbarschaft, dass der entstehende Schwelbrand gelöscht werden konnte, bevor Schlimmeres passierte.
Das Gericht bildete aus den einzelnen Delikten schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Zudem muss der Angeklagte in der Haft an einer Drogentherapie teilnehmen. Und, so hoffte die vorsitzende Richterin, dabei könne hoffentlich auch das Problem der Tötungsfantasien beim Angeklagten angegangen werden, welches laut Gutachter durch Alkohol und durch Drogen bedingt sein könne.
Denn für eine Sicherungsverwahrung nach der Haft, die Staatsanwältin Martina Neuhierl in ihrem Plädoyer gefordert hatte, gebe es für das Gericht keine gesetzliche Grundlage, da sich der Gutachter dagegen ausgesprochen habe.