Augsburger Allgemeine (Land West)
Igel Auffangstation: Betreiberin zieht vor Gericht
Sie will sich gegen das Vorgehen des Veterinäramtes wehren und fühlt sich von den Behörden alleingelassen
Augsburg/Ichenhausen Das Veterinäramt des Landkreises Günzburg, die Untere Naturschutzbehörde und der Tierschutzverein Günzburg hatten im vergangenen Jahr Dutzende Tiere in der privaten Igel-Auffangstation von Gordana Zabel in Ichenhausen gefunden. Beim Amt waren Anzeigen eingegangen, woraufhin das Anwesen kontrolliert wurde. Ein Großteil der Tiere wurde auch wegen der hygienischen Probleme weggebracht. Dagegen wehrte sich die Frau nun vor dem Augsburger Verwaltungsgericht – und dagegen, dass sie knapp 400 Euro zahlen musste.
Während der Verhandlung sagte sie, ihr sei alles über den Kopf gewachsen, weil sie, außer von Familienmitgliedern, keine Hilfe erhalten habe. Dabei hätten Behörden und Tierschützer von ihrer Station gewusst. Schließlich habe sie alles ehrenamtlich gemacht und Hilfe gesucht. Zeitweise seien es 150 Tiere gewesen. Sie hätten es gut bei ihr gehabt, doch die körperliche, psychische und finanzielle Belastung sei groß gewesen. Alleine für Igel habe sie mindestens 30 Euro am Tag für Nahrung ausgegeben. Kurz vor der Kontrolle habe sie Dutzende Igel ausgewildert, weitere habe sie vorbereitet. Der Vorsitzende Richter fragte sie, wogegen sie klage. Zabel sagte, es gehe um die „unterlassene Hilfeleistung“von Behörden und Tierschützern. Es gebe jetzt keine Igel-Auffangstation mehr. Auch sei sie nicht bereit, dass man ihr für alles die Schuld gebe. Elmar Rammelberg, Amtstierarzt des Veterinäramtes, sagte, Zabel wolle
Gutes tun. Aber Der Richter betonte, es gehe nicht um Schuld oder Unschuld. Der einzige Fehler bestehe höchstens darin, dass sie zu gutmütig sei. Irgendwann sei es zu viel geworden, man habe eingreifen müssen. Letztlich schlug der Richter vor, dass das Landratsamt auf die Hälfte der in Rechnung gestellten Kosten – es geht um keine Strafe, sondern um den behördlichen Aufwand – verzichtet und die Klage zurückgezogen wird. Vom Amt sei mündlich auch anderes angeordnet worden als das, was im Bescheid stand. Der Geschäftsbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamts, Christoph Langer, fand das akzeptabel, obwohl die 400 Euro human gewesen seien.
Nach Auskunft von Dr. Franz Schmid, Leiter des Veterinäramts, ist die Behörde mit Zabel aber noch in Kontakt wegen anderer Dinge. So müsse sie unter anderem den Taubenbestand weiter reduzieren, was sie noch nicht umgesetzt habe. „Sie könnte kooperativer sein“, sagte er. Fest stehe, dass sie keine Auffangstation mehr betreiben darf. Das werde kontrolliert. Die Anzeige des Amtes wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz habe aber zu nichts geführt, die Staatsanwaltschaft sehe keinen Vorsatz. Umgekehrt habe auch Zabel Anzeige erstattet gegen eine Frau wegen Verleumdung, die das Amt auf die schlechten hygienischen Zustände aufmerksam gemacht und sich gegenüber unserer Zeitung geäußert hatte. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zur Meldung von Zabels Bruder bei der Polizei, dass 8000 Euro aus dem Haus verschwunden seien und vielleicht ein Zusammenhang zur Kontrolle bestehe, habe es keine Ermittlung gegeben. Der Bruder habe niemanden konkret beschuldigt. Wegen der Hygiene-Probleme hatte zudem das Jugendamt eine Gastfamilie nicht mehr im Haus wohnen lassen.