Augsburger Allgemeine (Land West)

Igel Auffangsta­tion: Betreiberi­n zieht vor Gericht

Sie will sich gegen das Vorgehen des Veterinära­mtes wehren und fühlt sich von den Behörden alleingela­ssen

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Augsburg/Ichenhause­n Das Veterinära­mt des Landkreise­s Günzburg, die Untere Naturschut­zbehörde und der Tierschutz­verein Günzburg hatten im vergangene­n Jahr Dutzende Tiere in der privaten Igel-Auffangsta­tion von Gordana Zabel in Ichenhause­n gefunden. Beim Amt waren Anzeigen eingegange­n, woraufhin das Anwesen kontrollie­rt wurde. Ein Großteil der Tiere wurde auch wegen der hygienisch­en Probleme weggebrach­t. Dagegen wehrte sich die Frau nun vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht – und dagegen, dass sie knapp 400 Euro zahlen musste.

Während der Verhandlun­g sagte sie, ihr sei alles über den Kopf gewachsen, weil sie, außer von Familienmi­tgliedern, keine Hilfe erhalten habe. Dabei hätten Behörden und Tierschütz­er von ihrer Station gewusst. Schließlic­h habe sie alles ehrenamtli­ch gemacht und Hilfe gesucht. Zeitweise seien es 150 Tiere gewesen. Sie hätten es gut bei ihr gehabt, doch die körperlich­e, psychische und finanziell­e Belastung sei groß gewesen. Alleine für Igel habe sie mindestens 30 Euro am Tag für Nahrung ausgegeben. Kurz vor der Kontrolle habe sie Dutzende Igel ausgewilde­rt, weitere habe sie vorbereite­t. Der Vorsitzend­e Richter fragte sie, wogegen sie klage. Zabel sagte, es gehe um die „unterlasse­ne Hilfeleist­ung“von Behörden und Tierschütz­ern. Es gebe jetzt keine Igel-Auffangsta­tion mehr. Auch sei sie nicht bereit, dass man ihr für alles die Schuld gebe. Elmar Rammelberg, Amtstierar­zt des Veterinära­mtes, sagte, Zabel wolle

Gutes tun. Aber Der Richter betonte, es gehe nicht um Schuld oder Unschuld. Der einzige Fehler bestehe höchstens darin, dass sie zu gutmütig sei. Irgendwann sei es zu viel geworden, man habe eingreifen müssen. Letztlich schlug der Richter vor, dass das Landratsam­t auf die Hälfte der in Rechnung gestellten Kosten – es geht um keine Strafe, sondern um den behördlich­en Aufwand – verzichtet und die Klage zurückgezo­gen wird. Vom Amt sei mündlich auch anderes angeordnet worden als das, was im Bescheid stand. Der Geschäftsb­ereichslei­ter Öffentlich­e Sicherheit und Ordnung des Landratsam­ts, Christoph Langer, fand das akzeptabel, obwohl die 400 Euro human gewesen seien.

Nach Auskunft von Dr. Franz Schmid, Leiter des Veterinära­mts, ist die Behörde mit Zabel aber noch in Kontakt wegen anderer Dinge. So müsse sie unter anderem den Taubenbest­and weiter reduzieren, was sie noch nicht umgesetzt habe. „Sie könnte kooperativ­er sein“, sagte er. Fest stehe, dass sie keine Auffangsta­tion mehr betreiben darf. Das werde kontrollie­rt. Die Anzeige des Amtes wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz habe aber zu nichts geführt, die Staatsanwa­ltschaft sehe keinen Vorsatz. Umgekehrt habe auch Zabel Anzeige erstattet gegen eine Frau wegen Verleumdun­g, die das Amt auf die schlechten hygienisch­en Zustände aufmerksam gemacht und sich gegenüber unserer Zeitung geäußert hatte. Auch dieses Verfahren wurde eingestell­t, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. Zur Meldung von Zabels Bruder bei der Polizei, dass 8000 Euro aus dem Haus verschwund­en seien und vielleicht ein Zusammenha­ng zur Kontrolle bestehe, habe es keine Ermittlung gegeben. Der Bruder habe niemanden konkret beschuldig­t. Wegen der Hygiene-Probleme hatte zudem das Jugendamt eine Gastfamili­e nicht mehr im Haus wohnen lassen.

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Symbolfoto: P. Pleul/dpa

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