Augsburger Allgemeine (Land West)

Fehlte der gute Wille?

- VON JÜRGEN MARKS mrk@augsburger allgemeine.de

Es ist immer schwierig, einen komplizier­ten Vorgang Jahre später zu beurteilen. In jedem Fall ist die frühere Krippenche­fin Angelika Keim irgendwie auf der Strecke geblieben in einem schwer durchsicht­igen System aus Behördenko­ntrollen, Förderunge­n und Antragslog­iken. Dabei kann man sie von eigenen Fehlern nicht freisprech­en.

Doch glaubt man ihrem Anwalt, dann hätte das Jugendamt durchaus die Möglichkei­t gehabt, anders zu entscheide­n. Denn wenn es in der Krippe Dreikäseho­ch tatsächlic­h Unzulängli­chkeiten gegeben haben soll, wie Sozialrefe­rent Kiefer nach Akteneinsi­cht andeutet, warum ist dann nicht die Betriebsge­nehmigung entzogen worden?

Stattdesse­n hat Angelika Keim sieben Jahre lang Kinder betreut. Und zwar so gut, dass sich der Elternbeir­at beim Jugendamt für sie verwendete. Dies schließt im Übrigen nicht aus, dass es auch unzufriede­ne Mütter und Väter geben könnte. Wie in fast jeder Betreuungs­einrichtun­g.

Man hat den Eindruck, dass mit gutem Willen seitens des Jugendamte­s hätte verhindert werden können, dass Angelika Keim mit hohen Schulden in die Insolvenz gehen musste. Doch die Behörde entschied sich für einen harten Weg.

Es ehrt die frühere Krippenche­fin, dass sie angesichts des aktuellen Millionen-Debakels keine Schadenfre­ude empfindet. Und natürlich ist der Fall auch anders gelagert, schon weil das Amt die Frist nur um einen Tag statt um Wochen versäumte. Was die Fälle aber verbindet, ist die Hoffnung auf die kulante Handhabung eines Fehlverhal­tens. Das Jugendamt hatte sich damals nicht dafür entscheide­n können. Jetzt muss es hoffen, dass der Freistaat eine andere Haltung einnimmt.

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