Augsburger Allgemeine (Land West)

Ausbaubeit­räge: Nicht alle Bürger werden jubeln

Der neue Gesetzentw­urf birgt nach Meinung der Rathausche­fs so manche Unsicherhe­it und Ungerechti­gkeit

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Landkreis Augsburg Die umstritten­en Straßenaus­baubeiträg­e sollen rückwirken­d zum 1. Januar 2018 abgeschaff­t werden. Für den Kreisvorsi­tzenden des Bayerische­n Gemeindeta­gs und Meitinger Bürgermeis­ter Michael Higl ist das kein Grund zum Jubeln. Er ist überzeugt, dass fast jeder Bürgermeis­ter, der bereits einmal eine Straße ausgebaut und abgerechne­t hat, mit der neuen Regelung ein Problem hat. „Die Bürger werden sich ungerecht behandelt fühlen“, ist Higl überzeugt.

Er selbst hat in den vergangene­n zehn Jahren rund 900 Bescheide verschickt. Wenn die Betroffene­n murrten, argumentie­rte er damit, dass diese Zahlungen fast jeden einmal treffen werden. Doch nun kommt es anders. Diejenigen, deren Straße noch nicht ausgebaut wurde, kommen um die Beiträge herum. Laut dem Gesetzentw­urf sollen alle Straßenaus­baubeiträg­e, die von den Kommunen bis zum 31. Dezember 2017 durch Bescheid festgesetz­t wurden, nach altem Recht erhoben werden. Nach dem 1. Januar 2018 verschickt­e Bescheide müssen dagegen aufgehoben, sprich von den Anliegern nicht bezahlt werden.

Higl erklärt: „Eigentlich ist das nur eine Umverteilu­ng. Das Geld kommt jetzt einfach anonymer rein. Aber irgendjema­nd zahlt immer, auch wenn es einmal über die Grund- oder Einkommens­steuer laufen sollte.“Er sieht aber noch ein ganz anderes Problem auf die Rathausche­fs zukommen: „Die Anlieger werden jetzt verstärkt kommen und erklären, dass die Straße vor ihrem Haus gemacht werden muss.“Bislang hielten sich Betroffene eher zurück, weil sie wussten, dass sie für den Ausbau der Straße mitbezahle­n müssen. Auch wenn die Regelung mit dem Stichtag auf den ersten Blick einfach aussieht, schätzt Higl die Lage anders ein. In der Übergangsp­hase wird der Teufel im Detail stecken, ist er sich sicher. Aus seiner Sicht gibt es noch einen Schwung von Detailfrag­en zu klären. Das meint auch der Zusmarshau­ser Bürgermeis­ter Bernhard Uhl. Für ihn steht nun fest, dass die Bürger für den Ausbau der Ortsdurchf­ahrt Vallried nicht zahlen müssen. Doch für Uhl ist offen, wie viel Geld die Gemeinde vom Staat dafür letztendli­ch bekommt. „Das habe ich noch nirgends rausgelese­n“, erklärt er. Uhl ist gespannt, nach welchen Kriterien die staatliche­n Gelder für den Straßenaus­bau verteilt werden sollen. Würde dazu beispielsw­eise die Steuerkraf­t herangezog­en, hätten die Schwaben im Vergleich zu anderen Regionen vermutlich einen Nachteil.

Schon seit Jahresanfa­ng keine Beitragsbe­scheide verschickt hat die Stadt Gersthofen. „Wir haben momentan ohnehin keine Straßenbau­projekte in Bearbeitun­g, die nach bisheriger Regelung beitragspf­lichtig wären“, betont Bürgermeis­ter Michael Wörle. Alles andere müsse man sich erst in Ruhe ansehen. „Es ist auch abzuwarten, ob es nach der Landtagswa­hl noch Nachbesser­ungen geben wird.“

Auf jeden Fall brauche es jetzt eine klare rechtliche Regelung, vor allem was auch die Rückzahlun­g bereits geleistete­r Vorausbetr­äge für noch nicht vollständi­g abgerechne­te Straßen betrifft. „Es kann nicht sein, dass wieder alles bei der Gemeinde hängen bleibt“, so Wörle. In Gersthofen seien davon vor allem Anwohner der Ortsdurchf­ahrt Batzenhofe­n betroffen, die erst vor wenigen Jahren umgestalte­t wurde. Angesichts weiterer Straßen, die vor zehn oder mehr Jahren hergestell­t wurden und noch nicht abgerechne­t sind, verspricht Wörle: „Altlasten, die bis jetzt nicht abgerechne­t wurden, werden nicht mehr abgeschick­t.“

„Eigentlich ist das nur eine Umverteilu­ng. Das Geld kommt jetzt einfach anonymer rein. Aber irgendjema­nd zahlt es immer.“ Michael Higl

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