Augsburger Allgemeine (Land West)
Mann hortet 1600 Kinderpornos auf dem Computer
Der Angeklagte streitet alle Vorwürfe ab. Ein Gutachten entlarvt ihn aber trotzdem als Schuldigen
Landkreis Augsburg „Wirklich übel“nannte Richterin Rita Greser das, was ein 37-jähriger Mann so alles an verbotenen kinder- und jugendpornografischen Dateien auf seinem Computer gespeichert hatte. Der Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg stritt vehement ab, etwas mit den Taten zu tun zu haben. Wegen der erdrückenden Beweislast wurde er aber zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Er könne sich das alles nicht erklären, er wisse nicht, wo die Dateien herkommen, aber er selbst sei dafür nicht verantwortlich – so wies der Angeklagte die Vorwürfe der Anklageschrift zurück. Der Mann landete vor Gericht, weil ein Internetprovider im September 2015 zunächst anonym an das Bundeskriminalamt gemeldet hatte, dass von der Internetadresse des Beschuldigten eine kinderpornografische Datei zum Tausch im Internet angeboten worden sei. Name und Adresse wurden vom BKA ermittelt, im Januar
2016 beschlagnahmte dann die Polizei mehrere elektronische Geräte im Haus des Mannes. Darunter befanden sich ein Computer und eine externe Festplatte, auf denen verbotene Dateien gefunden wurden. „Sexuelle Handlungen an gefesselten, weinenden Kindern unter 14 Jahren...“und manches andere mehr trug die Staatsanwältin über deren Inhalt vor.
Der Angeklagte ließ die Vorwürfe über seinen Verteidiger Alexander Haussmann zurückweisen. Zum einen habe er den Computer, auf dem auf drei Festplatten insgesamt über
1600 verbotene Videos und Bilder entdeckt worden waren, erst gut vier Wochen vor der Beschlagnahme auf einem Flohmarkt gekauft. Zum Zweiten hätte jeder in seinem Haus auf den Computer zugreifen können. Drittens sei vielleicht über sein nicht ausreichend gesichertes WLAN-Netzwerk Zugriff genommen worden. Viertens habe er eine Fernwartungssoftware in Betrieb gehabt, über die andere auf den PC haben zugreifen können.
Mit all diesen Erklärungen hatte sich der Fachinformatiker und Gutachter Werner Poppitz auseinanderzusetzen. Er kam in seiner Expertise zu dem Schluss, dass der Computer bereits länger als vom Angeklagten eingeräumt in dessen Besitz gewesen sein muss. So fanden sich beispielsweise private Bilder und Bewerbungsschreiben von ihm und seiner Frau nachweislich bereits vor 2015 auf dem Rechner.
Auch die anderen Erklärungen, nicht der Sammler und Weitergeber der inkriminierten Dateien gewesen zu sein, widerlegte der Sachverständige nach Meinung von Richterin Rita Greser glaubhaft. Allein die Frage, wer den Computer bedient habe, konnte der Sachverständige mit seinen Mitteln nicht klären.
Erschwerend für den Mann kam schließlich hinzu, dass er wegen einer vorangegangenen Verurteilung einschlägig vorbestraft ist und unter Bewährung stand. Im Jahr 2007 hatte der Angeklagte an seinem früheren Wohnort eine Frau unter Verwendung von K.-o.-Tropfen schwer sexuell genötigt und saß dafür im Gefängnis.
Richterin Greser schenkte den Erklärungen des Gutachters mehr Glauben als den Einlassungen des Angeklagten. „Nur Sie kommen als Täter in Betracht“, sagte sie. Das Volk, in dessen Namen sie ja Recht spreche, erwarte, dass derartige Vergehen massiv geahndet werden, damit von den Urteilen abschreckende Wirkung ausgehe und nicht weitere Kinder leiden müssen, sagte Greser in ihrer Urteilsbegründung. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung.