Augsburger Allgemeine (Land West)

Mann hortet 1600 Kinderporn­os auf dem Computer

Der Angeklagte streitet alle Vorwürfe ab. Ein Gutachten entlarvt ihn aber trotzdem als Schuldigen

- VON MICHAEL SIEGEL

Landkreis Augsburg „Wirklich übel“nannte Richterin Rita Greser das, was ein 37-jähriger Mann so alles an verbotenen kinder- und jugendporn­ografische­n Dateien auf seinem Computer gespeicher­t hatte. Der Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg stritt vehement ab, etwas mit den Taten zu tun zu haben. Wegen der erdrückend­en Beweislast wurde er aber zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Er könne sich das alles nicht erklären, er wisse nicht, wo die Dateien herkommen, aber er selbst sei dafür nicht verantwort­lich – so wies der Angeklagte die Vorwürfe der Anklagesch­rift zurück. Der Mann landete vor Gericht, weil ein Internetpr­ovider im September 2015 zunächst anonym an das Bundeskrim­inalamt gemeldet hatte, dass von der Internetad­resse des Beschuldig­ten eine kinderporn­ografische Datei zum Tausch im Internet angeboten worden sei. Name und Adresse wurden vom BKA ermittelt, im Januar

2016 beschlagna­hmte dann die Polizei mehrere elektronis­che Geräte im Haus des Mannes. Darunter befanden sich ein Computer und eine externe Festplatte, auf denen verbotene Dateien gefunden wurden. „Sexuelle Handlungen an gefesselte­n, weinenden Kindern unter 14 Jahren...“und manches andere mehr trug die Staatsanwä­ltin über deren Inhalt vor.

Der Angeklagte ließ die Vorwürfe über seinen Verteidige­r Alexander Haussmann zurückweis­en. Zum einen habe er den Computer, auf dem auf drei Festplatte­n insgesamt über

1600 verbotene Videos und Bilder entdeckt worden waren, erst gut vier Wochen vor der Beschlagna­hme auf einem Flohmarkt gekauft. Zum Zweiten hätte jeder in seinem Haus auf den Computer zugreifen können. Drittens sei vielleicht über sein nicht ausreichen­d gesicherte­s WLAN-Netzwerk Zugriff genommen worden. Viertens habe er eine Fernwartun­gssoftware in Betrieb gehabt, über die andere auf den PC haben zugreifen können.

Mit all diesen Erklärunge­n hatte sich der Fachinform­atiker und Gutachter Werner Poppitz auseinande­rzusetzen. Er kam in seiner Expertise zu dem Schluss, dass der Computer bereits länger als vom Angeklagte­n eingeräumt in dessen Besitz gewesen sein muss. So fanden sich beispielsw­eise private Bilder und Bewerbungs­schreiben von ihm und seiner Frau nachweisli­ch bereits vor 2015 auf dem Rechner.

Auch die anderen Erklärunge­n, nicht der Sammler und Weitergebe­r der inkriminie­rten Dateien gewesen zu sein, widerlegte der Sachverstä­ndige nach Meinung von Richterin Rita Greser glaubhaft. Allein die Frage, wer den Computer bedient habe, konnte der Sachverstä­ndige mit seinen Mitteln nicht klären.

Erschweren­d für den Mann kam schließlic­h hinzu, dass er wegen einer vorangegan­genen Verurteilu­ng einschlägi­g vorbestraf­t ist und unter Bewährung stand. Im Jahr 2007 hatte der Angeklagte an seinem früheren Wohnort eine Frau unter Verwendung von K.-o.-Tropfen schwer sexuell genötigt und saß dafür im Gefängnis.

Richterin Greser schenkte den Erklärunge­n des Gutachters mehr Glauben als den Einlassung­en des Angeklagte­n. „Nur Sie kommen als Täter in Betracht“, sagte sie. Das Volk, in dessen Namen sie ja Recht spreche, erwarte, dass derartige Vergehen massiv geahndet werden, damit von den Urteilen abschrecke­nde Wirkung ausgehe und nicht weitere Kinder leiden müssen, sagte Greser in ihrer Urteilsbeg­ründung. Sie verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung.

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