Augsburger Allgemeine (Land West)
Erste Brücken sollen für die Umgehung gebaut werden
Münsterhausen will mit der Ortsumfahrung starten. Vergabe soll erst nach Entscheidung im Rechtsstreit sein
Münsterhausen Die Genehmigung zum Baubeginn der Münsterhauser Ortsumfahrung durch die Regierung von Schwaben liegt seit Januar vor. Aber loslegen kann die Marktgemeinde noch nicht. Der Rechtsstreit mit Kläger Karl Alt im Zusammenhang mit dem Straßenbau ist noch nicht abschließend geklärt. Die Berufung des Klägers Alt wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof München nicht zugelassen. Alt legte jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung ein. Darüber wird nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden (wir berichteten).
Dennoch beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, mit der Ausführungsplanung umgehend zu beginnen. Die Vergabeunterlagen für die Brückenbauwerke sollen dann nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts versandt werden. Planer Günther Thielemann vom Büro Thielemann & Friderich in Dinkelscherben ging von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vermutlich bis Juni aus. Bürgermeister Robert Hartinger sagte auf Nachfrage, dass ihm kein Zeitpunkt bekannt sei.
Der Marktgemeinderat befasste sich erneut mit der Entwurfsplanung für die künftige Ortsumfahrung. Thielemann erläuterte die Planung. Die Straße, die im Westen um den Ort geführt werden soll, wird eine Gesamtlänge von 4,1 Kilometern haben. Insgesamt fünf Brückenbauwerke sind eingeplant.
Als Baubeginn für die Brücken nannte Thielemann Anfang Oktober. Mit dem Straßenbau könnte voraussichtlich im April 2019 begonnen werden.