Augsburger Allgemeine (Land West)
Kläffer, Köter, „Kampfhund“?
Manche Hunderassen gelten als gefährlich. Das sind die Regelungen im Augsburger Land
Landkreis Augsburg Kowu hat das Baby tödlich in den Kopf gebissen und Chico hat die Leben seiner beiden Besitzer auf dem Gewissen: Beide Vorfälle mit angreifenden Hunden ereigneten sich erst vor Kurzem in Deutschland. Doch was macht einen Vierbeiner eigentlich zum „Kampfhund“– sein Verhalten oder seine Rasse? Das sind die Reglungen und Zahlen im Augsburger Land.
Simone Graßler ist Pressesprecherin des Landratsamts Augsburg und klärt auf: „Einmal jährlich wird eine ,Beißstatistik‘ bei den Kommunen abgefragt. Darin werden alle Kampfhunde in zwei Kategorien unterteilt und aufgelistet.“Bei den Tieren, die zur Kategorie eins gehören, gehe man stets von einer gesteigerten Aggressivität aus und der Halter müsse ein besonderes Bedürfnis geltend machen. Zu den betroffenen Rassen gehören unter anderem Pit Bull, Bandog und TosaInu (siehe grauer Kasten). So handelte es sich zum Beispiel im Fall von Chico um einen StaffordshireTerrier-Mischling, der ebenfalls der verschärften Klassifizierung angehört. „Doch davon werden im Landkreis aktuell keine gehalten“, fügt Graßler hinzu.
Bei den Vierbeinern, die der Kategorie zwei zugeordnet werden, wird nach dem Welpenalter ein „Negativzeugnis“von der Gemeinde erteilt: Der Hund muss einem Wesenstest unterzogen werden. Ein Sachverständiger entscheidet dann, ob das Tier weiterhin als Kampfhund gilt oder ganz normal ohne besondere Auflagen geführt werden kann – 75 davon sind momentan im Landkreis verbucht. Betroffene Rassen sind unter anderem Rottweiler, Cane Corso oder Mastiff. Doch ob ein ausgewiesener Kampfhund letztendlich gehalten werden darf, entscheiden die Gemeinden individuell. Gemeldete Fälle mit beißenden Hunden gab es im letzten Jahr insgesamt neun: „Dreimal wurden Personen verletzt, sechsmal wurden andere Tiere gebissen. Doch Vorfälle ausdrücklich mit Kampfhunden gab es keine“, merkt Graßler an. Aufgrund von Schwierigkeiten mit nicht meldungspflichtigen Hunden wurden im vergangenen Jahr zwei Vierbeiner an das Tierheim abgegeben, vier Maulkorbpflichten und vier Leinenzwänge wurden verhängt.
Gegen diese Anordnungen können betroffene Hundehalter aber klagen, was durchaus auch vorkommt. Unter Umständen ziehen sich die Rechtsstreitigkeiten dann lange hin.