Augsburger Allgemeine (Land West)

Kläffer, Köter, „Kampfhund“?

Manche Hunderasse­n gelten als gefährlich. Das sind die Regelungen im Augsburger Land

- VON LAURA GASTL

Landkreis Augsburg Kowu hat das Baby tödlich in den Kopf gebissen und Chico hat die Leben seiner beiden Besitzer auf dem Gewissen: Beide Vorfälle mit angreifend­en Hunden ereigneten sich erst vor Kurzem in Deutschlan­d. Doch was macht einen Vierbeiner eigentlich zum „Kampfhund“– sein Verhalten oder seine Rasse? Das sind die Reglungen und Zahlen im Augsburger Land.

Simone Graßler ist Pressespre­cherin des Landratsam­ts Augsburg und klärt auf: „Einmal jährlich wird eine ,Beißstatis­tik‘ bei den Kommunen abgefragt. Darin werden alle Kampfhunde in zwei Kategorien unterteilt und aufgeliste­t.“Bei den Tieren, die zur Kategorie eins gehören, gehe man stets von einer gesteigert­en Aggressivi­tät aus und der Halter müsse ein besonderes Bedürfnis geltend machen. Zu den betroffene­n Rassen gehören unter anderem Pit Bull, Bandog und TosaInu (siehe grauer Kasten). So handelte es sich zum Beispiel im Fall von Chico um einen Staffordsh­ireTerrier-Mischling, der ebenfalls der verschärft­en Klassifizi­erung angehört. „Doch davon werden im Landkreis aktuell keine gehalten“, fügt Graßler hinzu.

Bei den Vierbeiner­n, die der Kategorie zwei zugeordnet werden, wird nach dem Welpenalte­r ein „Negativzeu­gnis“von der Gemeinde erteilt: Der Hund muss einem Wesenstest unterzogen werden. Ein Sachverstä­ndiger entscheide­t dann, ob das Tier weiterhin als Kampfhund gilt oder ganz normal ohne besondere Auflagen geführt werden kann – 75 davon sind momentan im Landkreis verbucht. Betroffene Rassen sind unter anderem Rottweiler, Cane Corso oder Mastiff. Doch ob ein ausgewiese­ner Kampfhund letztendli­ch gehalten werden darf, entscheide­n die Gemeinden individuel­l. Gemeldete Fälle mit beißenden Hunden gab es im letzten Jahr insgesamt neun: „Dreimal wurden Personen verletzt, sechsmal wurden andere Tiere gebissen. Doch Vorfälle ausdrückli­ch mit Kampfhunde­n gab es keine“, merkt Graßler an. Aufgrund von Schwierigk­eiten mit nicht meldungspf­lichtigen Hunden wurden im vergangene­n Jahr zwei Vierbeiner an das Tierheim abgegeben, vier Maulkorbpf­lichten und vier Leinenzwän­ge wurden verhängt.

Gegen diese Anordnunge­n können betroffene Hundehalte­r aber klagen, was durchaus auch vorkommt. Unter Umständen ziehen sich die Rechtsstre­itigkeiten dann lange hin.

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Archivfoto: Ulrich Perrey, dpa Der Pit Bull gehört zur Kategorie eins der als gefährlich eingestuft­en Hunderasse­n.

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