Augsburger Allgemeine (Land West)
Schützenheim: Hindernisse auf dem Weg zum Anbau
In Gessertshausen brauchen die Schützen einen neuen Pachtvertrag
Gessertshausen Die Schützengesellschaft 1880 Gessertshausen plant seit Längerem den Anbau ihres Schützenheims. Dieser beinhaltet hauptsächlich zwei getrennte Umkleideräume. Nötig wird auch mehr Platz, weil in den letzten Jahren viele neue Mitglieder dazugekommen sind.
Jetzt tun sich, nach der Genehmigung durch den Gemeinderat, aber weitere Probleme für die Schützen auf. Um Zuschüsse abrufen zu können, ist die Vorlage eines über 30 Jahre laufenden Pachtvertrags notwendig. Die Schützengesellschaft, deren derzeitiger Vertrag nur noch 12 Jahre läuft, benötigt deshalb dringend einen neuen Pachtvertrag mit der Gemeinde. Wie der Schützenmeister Stefan Sohr dem Gemeinderat vortrug, sei laut dem Zuschussreferenten des Schützenbezirks mit dem vorliegenden Vertrag kein Zuschuss möglich, da dieser im Gegensatz zum alten kündbar sei. Weiter könne mit der Idee des Gremiums, einen einheitlichen Pachtvertrag für alle Vereine aufzusetzen, kein faires System geschaffen werden, wenn nicht die investierten Leistungen eines Vereins berücksichtigt werden.
Wie Sohr erklärte, wurden knapp 100000 DM und 3485 Stunden Eigenleistung im Jahr 2000 vom Verein für den Innenausbau des Vereinsheims erbracht. Heute stehe der Verein vor Gesamtkosten von 70000 Euro inklusive Eigenleistungen. Der Verein habe sich in den letzten Jahren extrem gut entwickelt, das Gemeindeleben aktiv mitgestaltet und sei sportlich immer mehr zum Aushängeschild der Gemeinde Gessertshausen geworden, argumentierte der Schützenmeister.
Er erwarte deshalb auch einen besseren Umgang mit den Schützen. Ein derart schlechter Vertrag, der fernab jeder Realität sei, könne trotz Zeitdrucks keine Option sein. Sohr hatte für Bürgermeister Jürgen Mögele und die Gemeinderäte bereits die notwendigen Änderungen für den Vertrag mitgebracht. Mit in den Pachtvertrag aufgenommen werden müssten die Flächen, die die Schützen instand halten sowie der Teil der Holzhütte, der von ihnen errichtet wurde.
Nutzungsrecht sollte unkündbar sein
Verzichtet werden könne auf Paragraf 8, der die Mitbenutzung anderer Vereine regelt. Die Geschäftsordnung des Vereins beinhalte bereits, dass das Schützenheim regelmäßig nach Absprache von den Ortsvereinen genutzt werden könne. Um überhaupt zuschussfähig zu werden, müsse das Nutzungsrecht uneingeschränkt, unkündbar und unabdingbar sein. Somit ist weiter eine Änderung von Paragraf 10 zwingend notwendig. Auch mit der vorgesehenen Beendigung des Pachtverhältnisses zeigen sich die Schützen keineswegs einverstanden. Sie sind nicht bereit, für Eigenleistungen nicht entschädigt zu werden, und haben dabei Rückendeckung vom Zuschussreferenten des Schützenbezirks Schwaben.
Um nicht bei der geplanten elektrischen Schießanlage Mitte der
2020er wieder am selben Punkt zu stehen, sehen die Gessertshauser Schützen des Weiteren die Anhebung des Nutzungsrechts auf
50 Jahre als sinnvoll an.
Um die Zuschüsse zeitnah beantragen zu können und endlich ihr Bauvorhaben realisieren zu können, bat Sohr den Gemeinderat um eine schnelle Abwicklung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung.