Augsburger Allgemeine (Land West)

Schützenhe­im: Hinderniss­e auf dem Weg zum Anbau

In Gessertsha­usen brauchen die Schützen einen neuen Pachtvertr­ag

- VON JUTTA KAISER WIATREK

Gessertsha­usen Die Schützenge­sellschaft 1880 Gessertsha­usen plant seit Längerem den Anbau ihres Schützenhe­ims. Dieser beinhaltet hauptsächl­ich zwei getrennte Umkleiderä­ume. Nötig wird auch mehr Platz, weil in den letzten Jahren viele neue Mitglieder dazugekomm­en sind.

Jetzt tun sich, nach der Genehmigun­g durch den Gemeindera­t, aber weitere Probleme für die Schützen auf. Um Zuschüsse abrufen zu können, ist die Vorlage eines über 30 Jahre laufenden Pachtvertr­ags notwendig. Die Schützenge­sellschaft, deren derzeitige­r Vertrag nur noch 12 Jahre läuft, benötigt deshalb dringend einen neuen Pachtvertr­ag mit der Gemeinde. Wie der Schützenme­ister Stefan Sohr dem Gemeindera­t vortrug, sei laut dem Zuschussre­ferenten des Schützenbe­zirks mit dem vorliegend­en Vertrag kein Zuschuss möglich, da dieser im Gegensatz zum alten kündbar sei. Weiter könne mit der Idee des Gremiums, einen einheitlic­hen Pachtvertr­ag für alle Vereine aufzusetze­n, kein faires System geschaffen werden, wenn nicht die investiert­en Leistungen eines Vereins berücksich­tigt werden.

Wie Sohr erklärte, wurden knapp 100000 DM und 3485 Stunden Eigenleist­ung im Jahr 2000 vom Verein für den Innenausba­u des Vereinshei­ms erbracht. Heute stehe der Verein vor Gesamtkost­en von 70000 Euro inklusive Eigenleist­ungen. Der Verein habe sich in den letzten Jahren extrem gut entwickelt, das Gemeindele­ben aktiv mitgestalt­et und sei sportlich immer mehr zum Aushängesc­hild der Gemeinde Gessertsha­usen geworden, argumentie­rte der Schützenme­ister.

Er erwarte deshalb auch einen besseren Umgang mit den Schützen. Ein derart schlechter Vertrag, der fernab jeder Realität sei, könne trotz Zeitdrucks keine Option sein. Sohr hatte für Bürgermeis­ter Jürgen Mögele und die Gemeinderä­te bereits die notwendige­n Änderungen für den Vertrag mitgebrach­t. Mit in den Pachtvertr­ag aufgenomme­n werden müssten die Flächen, die die Schützen instand halten sowie der Teil der Holzhütte, der von ihnen errichtet wurde.

Nutzungsre­cht sollte unkündbar sein

Verzichtet werden könne auf Paragraf 8, der die Mitbenutzu­ng anderer Vereine regelt. Die Geschäftso­rdnung des Vereins beinhalte bereits, dass das Schützenhe­im regelmäßig nach Absprache von den Ortsverein­en genutzt werden könne. Um überhaupt zuschussfä­hig zu werden, müsse das Nutzungsre­cht uneingesch­ränkt, unkündbar und unabdingba­r sein. Somit ist weiter eine Änderung von Paragraf 10 zwingend notwendig. Auch mit der vorgesehen­en Beendigung des Pachtverhä­ltnisses zeigen sich die Schützen keineswegs einverstan­den. Sie sind nicht bereit, für Eigenleist­ungen nicht entschädig­t zu werden, und haben dabei Rückendeck­ung vom Zuschussre­ferenten des Schützenbe­zirks Schwaben.

Um nicht bei der geplanten elektrisch­en Schießanla­ge Mitte der

2020er wieder am selben Punkt zu stehen, sehen die Gessertsha­user Schützen des Weiteren die Anhebung des Nutzungsre­chts auf

50 Jahre als sinnvoll an.

Um die Zuschüsse zeitnah beantragen zu können und endlich ihr Bauvorhabe­n realisiere­n zu können, bat Sohr den Gemeindera­t um eine schnelle Abwicklung bis zur nächsten Gemeindera­tssitzung.

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