Augsburger Allgemeine (Land West)

Abwarten und Tee trinken

Grundsteue­r muss neu berechnet werden. Neues Gesetz wird erst zum 1. Januar 2024 wirksam

- Tmn

Die Berechnung der Grundsteue­r muss neu geregelt werden. Das haben die Richter des Bundesverf­assungsger­ichts in Karlsruhe entschiede­n. Betroffen sind davon fast alle Bürger. „Für Eigentümer und Mieter ändert sich durch das Urteil zunächst nichts. Die Politik hat nun bis Ende 2019 Zeit, ein neues Gesetz dazu auf den Weg zu bringen“, erklärt Zenon Bilaniuk vom Bund der Steuerzahl­er. Und dann gibt es noch eine Übergangsz­eit. „Die Gemeinden hätten dann noch einmal fünf Jahre Zeit, um das Gesetz praktisch umzusetzen.“Denn das neue Gesetz wird erst ab 1. Januar 2024 wirksam.

Wie die Grundsteue­r in Zukunft berechnet wird, ist noch unklar. „Wir müssen abwarten, was die Politik genau unternimmt“, sagt Bilaniuk. Im Gespräch waren bisher drei verschiede­ne Modelle – entweder eine Berechnung nach Grundstück­sund Wohnfläche oder nach Grundstück­swert oder ein Mischmodel­l.

Eine Neuberechn­ung ist nötig, da das Bundesverf­assungsger­icht die bisherigen Vorschrift­en für verfassung­swidrig erklärt hat. Die Richter argumentie­rten, dass Regelungen für die Einheitsbe­wertung zur Berechnung der Grundsteue­r in Westdeutsc­hland gegen den Gleichheit­ssatz des Grundgeset­zes verstoßen.

Betroffen sind von der Entscheidu­ng fast alle Bürger: Denn Mieter zahlen die Grundsteue­r indirekt über die Nebenkoste­nabrechnun­g und Eigentümer zahlen sie direkt an die Gemeinde. „Doch solange die neue Regelung noch nicht wirksam ist, müssen Mieter und Eigentümer nichts unternehme­n“, sagt Bilaniuk.

Für den Bund der Steuerzahl­er ist nun wichtig, dass durch die Neuregelun­g Wohnen nicht teurer wird und dass die Politik zeitnah reagiert. „Damit Bürger Klarheit haben, was sich für sie ändert und finanziell auf sie zukommt“, sagt Bilaniuk.

Newspapers in German

Newspapers from Germany