Augsburger Allgemeine (Land West)

Darf ich im Krankensta­nd in den Urlaub?

Patientenb­eratung rät, eine Ablehnung nicht gleich zu akzeptiere­n

- Symbolfoto: Fotolia

Landkreis Jeder von uns kann durch Krankheit länger am Arbeitspla­tz ausfallen. Doch was passiert, wenn der Patient im Krankensta­nd einen Urlaub machen möchte? Bisher haben die Krankenkas­sen die Auszahlung von Krankengel­d ruhen lassen, wenn der Patient in den Urlaub außerhalb Deutschlan­ds gefahren ist. Begründet wurde dies damit, dass sich der Rechtsansp­ruch auf Leistungen grundsätzl­ich nur auf das Inland bezieht und man nur hier die Behandlung entspreche­nd voranbring­en kann.

Wie der VdK mitteilt, gibt es nun eine Entscheidu­ng vom Sozialgeri­cht Karlsruhe, welches der Krankenkas­se bescheinig­t hat, dass diese die gesundheit­lichen Vorteile eines Urlaubes nicht hinreichen­d berücksich­tigt hätte. Die Kasse kann bei einer in Deutschlan­d festgestel­lten Krankheit und einer durchgehen­den Arbeitsunf­ähigkeit nicht ohne Weiteres die Krankengel­dzahlung einstellen.

„Wir empfehlen den Ratsuchend­en bei einer Ablehnung der Kasse, eine erneute Prüfung zu beantragen, wenn der behandelnd­e Arzt keine Einwände gegen den Urlaub hat“, so Carola Sraier von der Unabhängig­en Patientenb­eratungsst­elle für Schwaben. Die Entscheidu­ng des SG Karlsruhe vom 20.02.2018 könnte vielen gesetzlich Versichert­en helfen, ihren Krankengel­danspruch im Urlaub im europäisch­en Ausland zu behalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig (S 45 KR 2398/17).

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany