Augsburger Allgemeine (Land West)

Es gibt keinen Tarifvertr­ag

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Anders als für „normale“Arbeitneh mer können Gewerkscha­ften für Beamte keine Tarifvertr­äge abschlie ßen. Wer im Staatsdien­st beschäf tigt ist, muss sich darauf verlassen, dass sein Dienstherr die Abschlüs se für die Arbeiter und Angestellt­en des Öffentlich­en Dienstes per Ge setz auf seine Beamten, Richter und Soldaten überträgt. Nicht alle Län der jedoch tun dies eins zu eins. Auch in Bayern gab es im Jahr 2011 beispielsw­eise eine Nullrunde. In den Folgejahre­n allerdings übertrug der Freistaat die Tarifabsch­lüsse wie der zeit und wirkungsgl­eich. (AZ)

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