Augsburger Allgemeine (Land West)
Es gibt keinen Tarifvertrag
Anders als für „normale“Arbeitneh mer können Gewerkschaften für Beamte keine Tarifverträge abschlie ßen. Wer im Staatsdienst beschäf tigt ist, muss sich darauf verlassen, dass sein Dienstherr die Abschlüs se für die Arbeiter und Angestellten des Öffentlichen Dienstes per Ge setz auf seine Beamten, Richter und Soldaten überträgt. Nicht alle Län der jedoch tun dies eins zu eins. Auch in Bayern gab es im Jahr 2011 beispielsweise eine Nullrunde. In den Folgejahren allerdings übertrug der Freistaat die Tarifabschlüsse wie der zeit und wirkungsgleich. (AZ)