Augsburger Allgemeine (Land West)

Fahrlehrer vergewalti­gt Schülerin und soll in Haft

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Sollte dieses Urteil rechtskräf­tig werden, muss ein heute 47 Jahre alter Fahrlehrer für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis – für eine Tat, die 13 Jahre zurücklieg­t: Damals hatte der Fahrlehrer eine 18-Jährige nach bestandene­r Prüfung zum Feiern eingeladen – erst in einer Kneipe, später bei ihm zu Hause. Dort hat er nach Überzeugun­g des Amtsgerich­ts die junge Frau vergewalti­gt. Ob er sie wie angeklagt zuvor mit K.-o.-Tropfen im Weißwein betäubt hat, blieb offen. Jahre später hatte das Opfer die Tat angezeigt. Die Frau sagte jetzt als Zeugin, sie sei überzeugt, dass sie „nicht die Erste und nicht die Letzte“gewesen sei.

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