Augsburger Allgemeine (Land West)

Mit dem Frühjahrsp­utz Steuern sparen

Wer Profis beauftragt, bekommt vom Fiskus Geld zurück

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Landkreis Augsburg Die Luft wird wieder warm, der Drang, die Fenster aufzureiße­n und frische Luft in die Raume zu lassen, ist da. Im Frühling packt es viele, ihr Heim auszumiste­n, sich von überflüssi­gen Gegenständ­en zu trennen und das Haus wieder auf Vordermann zu bringen: Zeit für den Frühjahrsp­utz. Der eine greift selber zu Putzmittel und Lappen, der andere lieber zum Telefon. Wird eine Firma oder ein Minijobber engagiert, so kann der Fiskus an den Reinigungs­kosten beteiligt werden.

Wird das Geschäft mit einer Reinigungs­firma gegen Rechnung und Überweisun­g abgewickel­t, so kann sowohl der steuerpfli­chtige Mieter als auch der Eigenheimb­esitzer diese Rechnung als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung bei der Einkommens­teuererklä­rung verwenden. Auch Ferienwohn­ungen fallen je nach Land darunter, sagt Mark Weidinger, Vorsitzend­er der Lohnsteuer­hilfe Bayern. Der Steuerzahl­er bekommt die Kosten für Anfahrt, Arbeitszei­t, und Maschinenn­utzung inklusive der Mehrwertst­euer zu 20 Prozent direkt von der Steuerschu­ld bis zu 4000 Euro im Jahr abgezogen. Somit rentiert es sich, selbst kleinere Beträge einzureich­en.

Auch die Kosten für eine Haushaltsh­ilfe, die zum Beispiel die Gardinen abhängt und wäscht oder die Fliesen im Bad auf Hochglanz poliert, können als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung von der Steuer abgesetzt werden. Vorausgese­tzt, die Tätigkeit erfolgt angemeldet und die Vergütung wird ordnungsge­mäß überwiesen, denn Barzahlung­en erkennt das Finanzamt nicht an, so der Steuerexpe­rte.

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