Augsburger Allgemeine (Land West)
Kinderschänder Knut S. verurteilt
Ein Junge ist im Internet für Vergewaltigungen angeboten worden. Jetzt muss ein Soldat, der ihn missbraucht hat, ins Gefängnis. Der Prozess ist aber noch längst nicht zu Ende
Freiburg Es ist eine Geschichte, deren Details kaum zu ertragen sind. Es geht um einen hilflosen Jungen, der im Internet für Vergewaltigungen angeboten wurde. Und es geht um Männer, die bereit waren, dafür viel Geld zu bezahlen – und zwar offenbar an die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährten.
Nun ist in dem Fall, der im Raum Freiburg spielt und der deutschlandweit für Entsetzen gesorgt hat, ein Bundeswehrsoldat zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht am Mittwoch die Zahlung von 12 500 Euro Schmerzensgeld an das Kind an, ein heute neun Jahre alter Junge aus Staufen. Eine Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet.
Der Soldat Knut S. hat vor Gericht gestanden, den Jungen im vergangenen Jahr zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Die Mutter des Jungen und der Stiefvater, alles Deutsche, seien dabei gewesen. Auch sie missbrauchten das Kind, wie das Gericht feststellte. Die Taten wurden gefilmt und die Filme an andere weitergeleitet.
Es ist das zweite Urteil in dem Missbrauchsfall, der vor vier Monaten bekannt wurde. Weitere Prozesse folgen. Insgesamt gibt es acht Tatverdächtige, jeder ist einzeln angeklagt. Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter, 48, und ihr Le- bensgefährte, 39, sollen dafür verantwortlich sein. Der Prozess gegen sie beginnt am 11. Juni in Freiburg.
Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwältin zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 12500 Euro Schmerzensgeld.
Eine Sicherungsverwahrung sei jedoch nicht möglich, da der Soldat nicht vorbestraft sei und es keine sehr hohe Rückfallgefahr gebe, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Der Mann, der nach Angaben eines psychiatrischen Gutachters pädophil ist, müsse aber in der Haft Angebote der Therapie nutzen. Eine vorzeitige Haftentlassung sei für ihn als Sexualstraftäter nahezu ausgeschlossen. Verurteilt wurde der Deutsche wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Zwangsprostitution und wegen des Besitzes von Kinderpornografie.
Festgenommen wurde der Soldat im Oktober in einer Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er sitzt seither, wie alle Verdächtigen, in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben.
Vor einem Monat hatte das Freiburger Landgericht einen 41-jährigen deutschen Gelegenheitsarbeiter zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Es war das erste Urteil in dem Fall.
12500 Euro Schmerzensgeld für das Kind