Augsburger Allgemeine (Land West)

Volksbegeh­ren will die Bienen retten

Wie ein von der ÖDP initiierte­s Bündnis die Artenvielf­alt im Freistaat sichern soll

- VON HENRY STERN

München Unter dem griffigen Titel „Rettet die Bienen“will ein von der ÖDP initiierte­s, breites, gesellscha­ftliches Bündnis mit Hilfe eines Volksbegeh­rens das Artensterb­en in Bayern stoppen. Und zwar durch einen konsequent­eren Naturschut­z. Zu den Unterstütz­ern gehören neben SPD und Grünen unter anderem der Bayerische Imkerverba­nd und die Genussbewe­gung Slow Food. Der Bund Naturschut­z will sich wegen „rechtliche­r und inhaltlich­er Mängel“dagegen nicht beteiligen.

„Wir wollen endlich Nägel mit Köpfen machen“, sagte die Sprecherin des Bündnisses, Agnes Becker. Das Bienenster­ben sei ein griffiges Symbol für eine durch die ungebremst­e Wachstumsi­deologie aus dem Gleis geworfene Natur. Verbote einzelner Pflanzensc­hutzmittel seien zwar richtig, reichten aber bei weitem nicht aus, so Becker: „Wir brauchen eine richtige Lösung.“

Gesetzentw­urf des Volksbegeh­rens will deshalb das bayerische Naturschut­zgesetz durch zentrale Änderungen „zu einem Gesetz für umfangreic­hen Artenschut­z“machen, erklärte der ÖDP-Politiker Bernhard Suttner.

So soll etwa auf Dauergrünl­and der Einsatz von Pflanzensc­hutzmittel­n und eine Umwandlung in Ackerfläch­en verboten werden. Strengere Regeln beim Mähen sollen dort lebende Tiere besser schützen. Auch Hecken, Feldgehölz­e oder Steinmauer­n sollen zum Schutz der dort lebenden Tiere und Pflanzen besser geschützt werden. Bis 2030 sollen zudem dreißig Prozent der landwirtsc­haftlich genutzten Flächen gemäß den Grundsätze­n des ökologisch­en Landbaus bewirtscha­ftet werden. Für alle staatliche­n Flächen soll diese Vorgabe bereits ab 2020 gelten. Im Staatswald soll vorrangig das Ziel des Erhalts der biologisch­en Vielfalt gelten.

Gewässerra­ndstreifen, Bodensenke­n und Alleen sollen aufgrund ih- rer Bedeutung für die Artenvielf­alt gesetzlich besonders geschützt werden. Sogenannte „Lichtversc­hmutzung“soll in der Nähe von Schutzgebi­eten untersagt werden. Beleuchtun­gsanlagen im Außenberei­ch gelte es auf ihre Auswirkung auf InDer sekten und Vögel zu überprüfen. Mindestens zehn Prozent der offenen Landesfläc­he sollen ab 2023 zu einem Biotopverb­und zusammenge­schlossen und besonders geschützt werden. Streuobstb­estände ab 2500 Quadratmet­ern sollen wegen ihrer Bedeutung für die Artenvielf­alt als Biotope neu aufgenomme­n werden. Zudem soll der Artenschut­z an allen bayerische­n Schulen Teil des Lehrplans werden.

Bereits heute seien rund sechzig Prozent der in Bayern heimischen Wildbienen­arten in ihrem Bestand gefährdet. Und 388 einst heimische Schmetterl­ingsarten seien inzwischen ausgestorb­en, so das Bündnis.

Statt der für die Beantragun­g eines Volksbegeh­rens nötigen 25 000 Unterschri­ften wollen die Initiatore­n bis Herbst 250 000 Unterschri­ften sammeln. Um einen Volksentsc­heid zu erzwingen, wäre danach die Zustimmung von zehn Prozent aller Wahlberech­tigten nötig.

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www.volksbegeh­ren artenvielf­alt.de

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Foto: K. J. Hildenbran­d, dpa Rund 60 Prozent der Wildbienen­arten sind gefährdet.

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