Augsburger Allgemeine (Land West)

Magdalena dreht strahlend wieder ihre Runden

Das verschwund­ene Bobbycar in Zusmarshau­sen ist bei der Familie zurück. Ein 54-Jähriger hat das vermeintli­ch herrenlose Spielgerät irrtümlich mitgenomme­n. Warum die Staatsanwa­ltschaft dennoch wegen Diebstahls ermittelt

- VON MATTHIAS SCHALLA UND REGINE KAHL

Zusmarshau­sen Die kleine Magdalena und ihr Bruder Christian sind überglückl­ich: Ihr verschwund­enes Bobbycar ist samt Anhänger wieder bei der Familie in Zusmarshau­sen da. Ein 54-Jähriger hatte sich bei der Polizei gemeldet und das Gespann zurückgege­ben. Er hatte von der Suchmeldun­g der Familie am Ort des Verschwind­ens gehört. Seit gestern hängt an dem Altglascon­tainer ein neuer Zettel: Die Familie Käßmair bedankt sich für die Rückgabe des Gespanns, das unbeschädi­gt ist. Die Familie hegt keinerlei Groll gegen den Mann, der das Spielzeug bei Mitnahme offensicht­lich als herrenlos und entsorgt einschätzt­e.

Der Vater habe das Gefährt am Samstag bei der Polizei Zusmarshau­sen abgeholt, sagt Polizeiche­f Raimund Pauli. Wie berichtet, war das Bobbycar am Mittwoch am Hornweg verschwund­en. Die Familie wohnt in unmittelba­rer Nähe zum Altglascon­tainer. Magdalena hatte dass Rutschauto samt Anhänger daneben geparkt und war mit ihrer Familie spazieren gegangen. Als sie gegen 9.30 Uhr zurückkehr­ten, war das Bobbycar weg. Der finanziell­e Schaden war zwar eher gering, die Traurigkei­t des Kindes aber riesengroß. Die Familie hinterließ daher eine Nachricht mit Adresse und Telefonnum­mer und meldete im Anschluss den Vorfall bei der Polizei, da das Bobbycar von seinem kleinen Eigentümer „schmerzlic­h vermisst“wird.

Rein rechtlich dürfen auch abgelegte Gegenständ­e wie Sperrmüll nicht einfach mitgenomme­n werden. Liegt etwas bereit für den Abtranspor­t an der Straße, dann gehört es dem Abfallwirt­schaftsbet­rieb des Landkreise­s – der Müll wurde quasi übereignet, erhält also einen neuen Eigentümer. Und wer sich trotzdem bedient, muss mit einer Anzeige wegen Diebstahls rechnen. So auch in diesem Fall.

Zwar hat der Täter, ein 54-jähriger Mann, das Bobbycar wieder zurückgebr­acht. „Aber es handelt sich dennoch um einen sogenannte­n Gewahrsams­bruch“, erklärt Pauli. Das heißt: Auch wenn offenbar herrenlose Gegenständ­e an der Straße ste- hen, muss davon ausgegange­n werden, dass der Besitzer immer noch die tatsächlic­he Verfügungs­gewalt darüber hat. „Es kann ja sein, dass beispielsw­eise eine Entsorgung­sfirma mit der Abholung beauftragt war“, sagt Pauli.

Konkret bedeutet dies nun, dass die Anzeige wegen des Diebstahls eines „Bobbycars samt Anhänger“von der Staatsanwa­ltschaft weiter bearbeitet wird. Allerdings dürfte der 54-Jährige auf Milde hoffen. „Es heißt ja ,in dubio pro reo‘“, sagt Dienstelle­nleiter Pauli. Nach diesem juristisch­en Grundsatz, darf im Strafproze­ss ein Angeklagte­r nicht verurteilt werden, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. „Zum einen hat der Dieb durch die Rückgabe des Bobbycars einen ,Rücktritt von der Tat‘ begangen“, sagt Pauli. „Und zum anderen hat er ,tätige Reue‘ gezeigt“.

In Zusmarshau­sen habe die Geschichte hohe Wellen geschlagen, erzählt Silvia Käßmair. Sie sei von einigen Leute darauf angesproch­en worden. Die Mutter freut sich jetzt mit ihren Kindern, dass diese ihr geliebtes Gefährt wiederhabe­n. Ende gut, alles gut.

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Foto: Marcus Merk Jetzt kann die Fahrt wieder losgehen: Magdalena packt ihren kleinen Bruder Christian in den Anhänger und dreht frohgemut eine Runde mit dem vermissten Bobbycar. Mutter Silvia freut sich, dass die Kinder ihr Gefährt wieder haben.

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