Augsburger Allgemeine (Land West)
Magdalena dreht strahlend wieder ihre Runden
Das verschwundene Bobbycar in Zusmarshausen ist bei der Familie zurück. Ein 54-Jähriger hat das vermeintlich herrenlose Spielgerät irrtümlich mitgenommen. Warum die Staatsanwaltschaft dennoch wegen Diebstahls ermittelt
Zusmarshausen Die kleine Magdalena und ihr Bruder Christian sind überglücklich: Ihr verschwundenes Bobbycar ist samt Anhänger wieder bei der Familie in Zusmarshausen da. Ein 54-Jähriger hatte sich bei der Polizei gemeldet und das Gespann zurückgegeben. Er hatte von der Suchmeldung der Familie am Ort des Verschwindens gehört. Seit gestern hängt an dem Altglascontainer ein neuer Zettel: Die Familie Käßmair bedankt sich für die Rückgabe des Gespanns, das unbeschädigt ist. Die Familie hegt keinerlei Groll gegen den Mann, der das Spielzeug bei Mitnahme offensichtlich als herrenlos und entsorgt einschätzte.
Der Vater habe das Gefährt am Samstag bei der Polizei Zusmarshausen abgeholt, sagt Polizeichef Raimund Pauli. Wie berichtet, war das Bobbycar am Mittwoch am Hornweg verschwunden. Die Familie wohnt in unmittelbarer Nähe zum Altglascontainer. Magdalena hatte dass Rutschauto samt Anhänger daneben geparkt und war mit ihrer Familie spazieren gegangen. Als sie gegen 9.30 Uhr zurückkehrten, war das Bobbycar weg. Der finanzielle Schaden war zwar eher gering, die Traurigkeit des Kindes aber riesengroß. Die Familie hinterließ daher eine Nachricht mit Adresse und Telefonnummer und meldete im Anschluss den Vorfall bei der Polizei, da das Bobbycar von seinem kleinen Eigentümer „schmerzlich vermisst“wird.
Rein rechtlich dürfen auch abgelegte Gegenstände wie Sperrmüll nicht einfach mitgenommen werden. Liegt etwas bereit für den Abtransport an der Straße, dann gehört es dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises – der Müll wurde quasi übereignet, erhält also einen neuen Eigentümer. Und wer sich trotzdem bedient, muss mit einer Anzeige wegen Diebstahls rechnen. So auch in diesem Fall.
Zwar hat der Täter, ein 54-jähriger Mann, das Bobbycar wieder zurückgebracht. „Aber es handelt sich dennoch um einen sogenannten Gewahrsamsbruch“, erklärt Pauli. Das heißt: Auch wenn offenbar herrenlose Gegenstände an der Straße ste- hen, muss davon ausgegangen werden, dass der Besitzer immer noch die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber hat. „Es kann ja sein, dass beispielsweise eine Entsorgungsfirma mit der Abholung beauftragt war“, sagt Pauli.
Konkret bedeutet dies nun, dass die Anzeige wegen des Diebstahls eines „Bobbycars samt Anhänger“von der Staatsanwaltschaft weiter bearbeitet wird. Allerdings dürfte der 54-Jährige auf Milde hoffen. „Es heißt ja ,in dubio pro reo‘“, sagt Dienstellenleiter Pauli. Nach diesem juristischen Grundsatz, darf im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. „Zum einen hat der Dieb durch die Rückgabe des Bobbycars einen ,Rücktritt von der Tat‘ begangen“, sagt Pauli. „Und zum anderen hat er ,tätige Reue‘ gezeigt“.
In Zusmarshausen habe die Geschichte hohe Wellen geschlagen, erzählt Silvia Käßmair. Sie sei von einigen Leute darauf angesprochen worden. Die Mutter freut sich jetzt mit ihren Kindern, dass diese ihr geliebtes Gefährt wiederhaben. Ende gut, alles gut.