Augsburger Allgemeine (Land West)

Mieter bekommen mehr Rechte

Justizmini­sterin fordert Obergrenze für Mieterhöhu­ngen nach Sanierunge­n

- VON FELICITAS LACHMAYR

Berlin Wohnen wird in Deutschlan­d immer teurer. Um zu verhindern, dass die Mieten in Ballungsrä­umen weiter in die Höhe schießen, will Justizmini­sterin Katarina Barley die seit 2015 geltende Mietpreisb­remse verschärfe­n. Am Dienstag legte die SPD-Politikeri­n einen entspreche­nden Gesetzesen­twurf vor. Demnach sollen sich Mieter künftig leichter gegen überhöhte Wohnkosten wehren können. Der Entwurf sieht auch vor, dass Hausbesitz­er ihren Mietern unaufgefor­dert mitteilen müssen, wenn sie eine höhere Miete verlangen als gesetzlich erlaubt. Zudem müssen sie die Gründe, etwa eine hohe Vormiete oder Modernisie­rungskoste­n, offenlegen.

„Eine umfassende Auskunftsp­flicht des Vermieters schafft Transparen­z und macht es dem Mieter unter Umständen leichter, die Mietpreisb­remse zu ziehen“, sagt Lukas Siebenkott­en, Bundesdire­ktor des Deutschen Mieterbund­es. Doch ihm gehen die Vorschläge nicht weit genug. Der Entwurf sei „allenfalls ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung“.

Barleys Vorschläge decken sich weitgehend mit den im Koalitions­vertrag festgelegt­en Vereinbaru­ngen zwischen Union und SPD. So sollen Hausbesitz­er künftig nur noch acht Prozent der Renovierun­gskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Bislang waren elf Prozent zulässig. Zusätzlich soll es eine Obergrenze für Mieterhöhu­ngen wegen Modernisie­rung in Euro geben: Die Monatsmiet­e darf nach einer Renovierun­g höchstens um drei Euro pro Quadratmet­er steigen.

Mit ihrem Entwurf will Justizmini­sterin Barley auch gegen Hausbesitz­er vorgehen, die ihre Mieter mit der Ankündigun­g teurer Sanierunge­n vergraulen wollen. Dies soll künftig als Ordnungswi­drigkeit mit Geldbußen bis zu 100000 Euro bestraft werden können. Mieter, die durch starke Mietsteige­rungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, sollen Anspruch auf Schadeners­atz bekommen. Die verschärft­e Mietpreisb­remse soll Anfang 2019 in Kraft treten.

Der Präsident des Spitzenver­bandes der Wohnungswi­rtschaft, Axel Gedaschko, kritisiert­e den Entwurf scharf: „Dieses ganze Herumdokte­rn an den Krankheits­symptomen am Wohnungsma­rkt hilft nichts, wenn man nicht das eigentlich­e Problem angeht.“Deutschlan­d brauche bessere Rahmenbedi­ngungen für bezahlbare­n Wohnraum und praktikabl­e Strategien für eine stärkere Einbindung ländlicher Regionen, um die Wohnungskn­appheit in den Ballungsge­bieten abzufangen.

Münchens Oberbürger­meister Dieter Reiter hingegen ist zuversicht­lich: „Wenn das Gesetz so kommt, ist das auf jeden Fall eine gute Nachricht für alle Mieterinne­n und Mieter.“Die Nachbesser­ungen hätten schon in der letzten Legislatur­periode verabschie­det werden können, seien aber damals von der Union blockiert worden. Er hoffe, dass es jetzt gelingt, das gut gemeinte Instrument der Mietpreisb­remse wirksamer zu gestalten.

Warum die Verschärfu­ngen wenig bringen, steht im Kommentar.

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