Augsburger Allgemeine (Land West)

Höchststra­fe für Sexualmord

35-Jähriger vergewalti­gt Frau und ertränkt sie in der Badewanne. Vor Gericht hat er seltsame Erklärunge­n

- VON MICHAEL MUNKLER

Kempten Wegen Mordes, Körperverl­etzung und Vergewalti­gung einer 22-Jährigen hat das Landgerich­t Kempten einen 35 Jahre alten Mann zu lebenslang­er Haft verurteilt. Die Große Strafkamme­r des Landgerich­ts sah zudem eine besondere Schwere der Schuld und ordnete Sicherungs­verwahrung an. Außerdem muss der im Kreis Lindau aufgewachs­ene Serbe etwa 110000 Euro Schmerzens­geld und Schadeners­atz zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Vor knapp einem Jahr hatte sich die Partnerin des Angeklagte­n von ihm getrennt. Er hatte die gemeinsame Wohnung in Weißensber­g bei Lindau verlassen. Dorthin war er aber am 19. Juni 2017 zurückgeke­hrt. Er habe einige Sachen abholen wollen, sagte er vor Gericht. Deswegen habe er von seiner ExPartneri­n den Schlüssel erhalten. In dem Mehrfamili­enhaus traf er zufällig auf die 22 Jahre alte Nachbarin. Diese zerrte er in die Wohnung, in der er früher gelebt hatte. Er schlug und trat die Frau. Sie erlitt schwere innere Verletzung­en. Möglicherw­eise war sie bereits bewusstlos, als der 35-Jährige sie vergewalti­gte.

Schließlic­h schleifte er die bewusstlos­e Frau in deren Wohnung, legte sie in die Badewanne und ertränkte sie. Danach verschloss der Mann von außen die Badezimmer­türe: Die Tat sollte wie ein Unfall aussehen. Oder wie ein Suizid. „Er hat getötet, um die vorherigen Straftaten zu verdecken“, sagte der Vorsitzend­e Richter Gunther Schatz in der Urteilsbeg­ründung.

Der Angeklagte hatte den Tod der Frau als Unfall geschilder­t. Die 22-Jährige habe ihn angegriffe­n, es sei zu einer Rangelei gekommen. Er sei erschrocke­n gewesen, als die Frau dann bewusstlos war. Damit sie wieder zu sich kommt, habe er sie in die Badewanne gelegt und kaltes Wasser einlaufen lassen. Der Angeklagte bestritt die Vergewalti­gung: „Ich bin mir 100-prozentig sicher, dass ich mit ihr keinen Geschlecht­sverkehr hatte.“Bei der Obduktion war aber sein Sperma in der Leiche gefunden worden.

Nach der Tat war der Mann nach Serbien geflohen. Einen Monat später hatte er sich am Allgäu Airport der Polizei gestellt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte an jenem Tag eigentlich seine frühere Partnerin habe vergewalti­gen wollen. Weil diese aber nicht da war, sei er über die Nachbarin hergefalle­n. Vor der Tat habe er sich bei seinem Hausarzt ein Potenzmitt­el verschreib­en lassen.

Im Verlauf der Verhandlun­g wurde bekannt, dass der Angeklagte schon 2004 zu einer über zweijährig­en Jugendstra­fe wegen Vergewalti­gung verurteilt worden war.

Mit dem Urteil schloss sich die Strafkamme­r der Forderung der Staatsanwa­ltschaft an. Auch der Nebenklage­vertreter hatte die Höchststra­fe für den 35-Jährigen gefordert. Demgegenüb­er hielt der Verteidige­r eine achtjährig­e Strafe wegen Totschlags für ausreichen­d.

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Foto: Ralf Lienert Der Mann wurde am Landgerich­t in Kempten verurteilt.

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