Augsburger Allgemeine (Land West)
Betrunkene Polizisten attackieren Flüchtling
Beamte haben bei einem Ausflug nach Augsburg am Königsplatz einen Asylbewerber beleidigt und angegriffen. Einem der Angeklagten aus Baden-Württemberg droht jetzt das Gefängnis
14.400 Euro (240 Tagessätze zu je
60 Euro) bezahlen und wäre damit auch vorbestraft. Gegen beide Polizisten laufen außerdem dienstrechtliche Disziplinarmaßnahmen.
Der Prozess war bereits im November 2017 angesetzt. Der „Kronzeuge“der Anklage, der Flüchtling, fehlte allerdings. Auch bei der Neuauflage des Verfahrens. Der in Kissing untergebrachte Senegalese ist spurlos verschwunden – angeblich aus Angst, gegen Polizisten aussagen zu müssen. Seine Aussage vor der Augsburger Kripo nach dem Vorfall wurde nun im Prozess verlesen. Der jetzt zu einer Haftstrafe verurteilte Beamte hatte sich später bei Ibrahim A. schriftlich entschuldigt und ihm eine „Ausgleichszahlung“von 250 Euro angeboten. Der Senegalese akzeptierte die Entschuldigung, ließ das Geld aber für den Asylkreis Kissing der Caritas überweisen.
Der Polizeioberkommissar räumte die von Staatsanwältin Yvonne Möller vorgetragenen Vorwürfe nur zum Teil ein. Man habe bei dem Schichtausflug schon im Zug Bier getrunken, später eine Brauerei besucht und dann noch einige Bars. „Es floss viel Alkohol, es herrschte ausgelassene Stimmung“. Vor dem Gang ins Hotel habe man noch im McDonalds etwas essen wollen. Weil Kollegen noch keinen Sitzplatz hatten, habe er zu dem Senegalesen gesagt: „Du, bist du gleich fertig?“Der habe aber kein Deutsch verstanden, habe nur verdutzt geguckt. Irgendetwas müsse der dann missverstanden haben, sei aufgesprungen, habe sich vor ihm aufgebaut. Ja, dann habe er ihm einen angebissenen Hamburger an die Schläfe gedrückt. „Es war ein Aussetzer, ich schäme mich für diese Aktion“.
Das weitere Geschehen allerdings blieb umstritten. Wie Richter Michale im Urteil letztlich feststellte, sei der Oberkommissar dem Flüchtling dann nach draußen gefolgt, habe mit dem Restauranttablett gezielt in Richtung des Kopfes des
25-Jährigen geschlagen, der jedoch abwehren konnte. Als ein Kollege einschritt und den Flüchtling offenbar wegziehen wollte, habe der
43-Jährige dem wehrlosen Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verletzt. Dem Flüchtenden seien dann der Oberkommissar und der zweite Angeklagte gefolgt, hätten versucht, ihm in die Hacken zu treten. Dabei seien weitere Beleidigungen gefallen. Der Oberkommissar behauptet, er habe mit dem Tablett „nur herumgefuchtelt“, aber nicht zugeschlagen. Ob er dann auch noch mit der Faust zugeschlagen habe, könne er nicht beschwören“. Den Flüchtenden habe man verfolgt, um „endlich Ruhe zu haben“.
Mehrere damals an dem Ausflug beteiligte Beamte waren bei ihren Zeugenaussagen sichtlich bemüht, die Angeklagten nicht zu belasten. Richter Michale: „Von den Kollegen hat keiner mehr so genau hingeschaut, eher weggeschaut, wenn es strafbar war.“Zumindest beim letzten Akt, der Verfolgung des Senegalesen in Richtung Fuggerstraße, lagen dem Gericht die Aussagen neutraler Zeugen vor - zweier Taxifahrer und eines Hotelgastes.
Auch Staatsanwältin Möller fiel das Aussageverhalten der Polizeikollegen auf: „Immer wenn es kritisch wurde, hatten sie auffällige Erinnerungslücken.“Sie hatte Haftstrafen von 16 Monaten für den Oberkommissaar und ein Jahr für den Mitangeklagten gefordert. Die beiden Verteidiger Walter Martinek und Frank Sanwald kritisierten die Vernehmungsmethoden der Augsburger Kripo und sahen das gesamte Geschehen nicht so dramatisch. Für den Oberkommissar hielt Martinek eine Geldstrafe für angebracht, weil „faktisch nichts passiert ist.“Sein Anwaltskollege forderte für den Mitangeklagten einen Freispruch.
Nach dem Vorfall waren die betroffenen Beamten der B-Schicht der Giengener Polizei versetzt worden. Der Oberkommissar, so hatten die Augsburger Ermittler festgestellt, hegt offenbar gegen Flüchtlinge ohnehin eine Antipathie. Auf „Facebook“hatte er ein AfD-Plakat, das sich gegen die Bundeskanzlerin und gegen Flüchtlinge richtet, geteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Deshalb muss der Polizist die Haftstrafe zunächst nicht antreten. Der Beamte wird wohl gegen das Urteil in die Berufung gehen. Dann gibt es ein neues Verfahren am Landgericht.