Augsburger Allgemeine (Land West)
Freibad wird viel teuer als zunächst geschätzt
Es soll eine Viertel Million Euro mehr kosten. Die Gemeinde Kutzenhausen schlägt eine Deckelung vor
Kutzenhausen Das hatten sich die Gemeinderäte bei ihrer jüngsten Sitzung wohl anders vorgestellt: Die nun vorgelegten Baukosten für die Sanierung des Freibads liegen nämlich deutlich höher als die ursprüngliche Kostenschätzung.
Die Kostenberechnung beinhalte die Bauhauptarbeiten, den Beckenumgriff und die Baunebenkosten, wie Bürgermeisterin Silvia Kugelmann mitteilte. Das Papier schließt mit Baukosten von 1,195 Millionen Euro. Damit liegt die Summe gegenüber den zuvor geschätzten Kosten um 245 000 Euro höher.
Dieser Sachverhalt löste bei den Gemeinderäten eine rege Diskussion aus. Sie forderten, die Kosten genau im Auge zu behalten. Vorgeschlagen wurde auch, bei der konkreten Planung einen Kostendeckel zu setzen. Bevor die Bauarbeiten ausgeschrieben werden, wird nun mit den Planern nochmals detailliert festgelegt, welche Maßnahmen am Freibad tatsächlich zur Ausführung kommen.
Das Gremium beauftragte die Verwaltung daraufhin einstimmig, beim Freibad den Antrag zur Leader-Förderung über die Regionalentwicklung Augsburger Land West zu stellen. Wie die Bürgermeisterin weiter mitteilte, sei in diesem Zusammenhang bereits die maximale Förderung des Projekts in Höhe von 200 000 Euro in Aussicht gestellt.
Die Gemeinde hofft aber auch noch auf andere Fördermittel. Der Bayerische Gemeindetag hatte nämlich informiert, dass die Staatsregierung derzeit Überlegungen anstelle, die Sanierung von Freibädern zu fördern. Nicht bekannt ist dabei, ob der Freistaat bei einer eigenen Förderung dann die Bezuschussung aus dem Leader-Projekt ausschließe.
Wie die Gemeindechefin berichtete, bestehe für die Kommune derzeit noch keine Gefahr, mögliche Förderungen zu verlieren. Die Ausschreibung und Vergabe der Freibad-Bauarbeiten sind im Winter 2018/2019 angedacht. Bis dahin sollte feststehen, ob und in welcher Höhe sowie unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse vom Freistaat zu erwarten seien.
Fast zu einem Dauerthema hat sich der Bebauungsplan Rommelsried-Nord-Ost entwickelt. Die eingegangenen Anregungen dazu hatte der Gemeinderat beschlossen, unter anderem den Ausschluss von zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben und die Beschränkung in Einzelhäusern auf maximal sechs Wohneinheiten.
Außerdem wurde zur Abwägung der immissionsschutzrechtlichen Bedenken ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dies habe erbracht, dass der Schallschutz im Baugebiet ausreichend gewährleistet sei und weitergehende Festsetzungen nicht erforderlich seien, machte Silvia Kugelmann aufmerksam. Nach der Beschränkung der Wohneinheiten könne das Verfahren aber nicht mehr als beschleunigtes abgewickelt werden. Der Gemeinderat beschloss daher ohne Gegenstimme, das Bauleitplanverfahren als Regelverfahren auf den Weg zu bringen.