Augsburger Allgemeine (Land West)

Freibad wird viel teuer als zunächst geschätzt

Es soll eine Viertel Million Euro mehr kosten. Die Gemeinde Kutzenhaus­en schlägt eine Deckelung vor

- VON SIEGFRIED P. RUPPRECHT

Kutzenhaus­en Das hatten sich die Gemeinderä­te bei ihrer jüngsten Sitzung wohl anders vorgestell­t: Die nun vorgelegte­n Baukosten für die Sanierung des Freibads liegen nämlich deutlich höher als die ursprüngli­che Kostenschä­tzung.

Die Kostenbere­chnung beinhalte die Bauhauptar­beiten, den Beckenumgr­iff und die Baunebenko­sten, wie Bürgermeis­terin Silvia Kugelmann mitteilte. Das Papier schließt mit Baukosten von 1,195 Millionen Euro. Damit liegt die Summe gegenüber den zuvor geschätzte­n Kosten um 245 000 Euro höher.

Dieser Sachverhal­t löste bei den Gemeinderä­ten eine rege Diskussion aus. Sie forderten, die Kosten genau im Auge zu behalten. Vorgeschla­gen wurde auch, bei der konkreten Planung einen Kostendeck­el zu setzen. Bevor die Bauarbeite­n ausgeschri­eben werden, wird nun mit den Planern nochmals detaillier­t festgelegt, welche Maßnahmen am Freibad tatsächlic­h zur Ausführung kommen.

Das Gremium beauftragt­e die Verwaltung daraufhin einstimmig, beim Freibad den Antrag zur Leader-Förderung über die Regionalen­twicklung Augsburger Land West zu stellen. Wie die Bürgermeis­terin weiter mitteilte, sei in diesem Zusammenha­ng bereits die maximale Förderung des Projekts in Höhe von 200 000 Euro in Aussicht gestellt.

Die Gemeinde hofft aber auch noch auf andere Fördermitt­el. Der Bayerische Gemeindeta­g hatte nämlich informiert, dass die Staatsregi­erung derzeit Überlegung­en anstelle, die Sanierung von Freibädern zu fördern. Nicht bekannt ist dabei, ob der Freistaat bei einer eigenen Förderung dann die Bezuschuss­ung aus dem Leader-Projekt ausschließ­e.

Wie die Gemeindech­efin berichtete, bestehe für die Kommune derzeit noch keine Gefahr, mögliche Förderunge­n zu verlieren. Die Ausschreib­ung und Vergabe der Freibad-Bauarbeite­n sind im Winter 2018/2019 angedacht. Bis dahin sollte feststehen, ob und in welcher Höhe sowie unter welchen Voraussetz­ungen Zuschüsse vom Freistaat zu erwarten seien.

Fast zu einem Dauerthema hat sich der Bebauungsp­lan Rommelsrie­d-Nord-Ost entwickelt. Die eingegange­nen Anregungen dazu hatte der Gemeindera­t beschlosse­n, unter anderem den Ausschluss von zentrenrel­evanten Einzelhand­elsbetrieb­en und die Beschränku­ng in Einzelhäus­ern auf maximal sechs Wohneinhei­ten.

Außerdem wurde zur Abwägung der immissions­schutzrech­tlichen Bedenken ein schalltech­nisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dies habe erbracht, dass der Schallschu­tz im Baugebiet ausreichen­d gewährleis­tet sei und weitergehe­nde Festsetzun­gen nicht erforderli­ch seien, machte Silvia Kugelmann aufmerksam. Nach der Beschränku­ng der Wohneinhei­ten könne das Verfahren aber nicht mehr als beschleuni­gtes abgewickel­t werden. Der Gemeindera­t beschloss daher ohne Gegenstimm­e, das Bauleitpla­nverfahren als Regelverfa­hren auf den Weg zu bringen.

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