Augsburger Allgemeine (Land West)

Warum Räte den Radweg über einen Berg wollen

Seit Jahren soll die Verbindung von Agawang nach Schempach kommen. Nun soll es aber nicht die schnelle Variante werden

- VON SIEGFRIED P. RUPPRECHT

Kutzenhaus­en Beim geplanten Radweg zwischen Agawang und Schempach standen dem Gemeindera­t bei seiner jüngsten Sitzung drei Varianten zur Auswahl. Dabei wurden die Vor- und Nachteile erörtert. Die von der Verwaltung ins Auge gefasste Trasse fand dabei kein Gehör. Über den Radweg – betroffen sind hier die Gemeinden Kutzenhaus­en und Dinkelsche­rben – wird seit vielen Jahren diskutiert. Im Mai fand ein erneuter Ortstermin statt. Im Mittelpunk­t standen unter anderem Pro und Contra der Streckenfü­hrungen.

● Variante 1 Mit ihrer Führung auf gesamter Länge entlang der Kreisstraß­e gilt sie bei den Experten als beste Lösung. Sie ist alltagstau­glich, über die gesamte Länge einsehbar und weist keine unnötigen Höhensprün­ge auf. Der Haken: Der dafür notwendige Grunderwer­b ist nicht realisierb­ar.

● Variante 2 Hier sind alle Flächen bereits im Besitz des Bauträgers. Die Trasse führt von Schempach über einen Wirtschaft­sweg weiter bis südlich der Waldgrenze und ist die kürzeste Radwegever­bindung zwischen den beiden Ortsteilen. Die Baulast liegt bei den Gemeinden. Diese Variante wird sowohl vom Landkreis als auch den Bürgermeis­tern und Bauamtslei­tern beider Kommunen übereinsti­mmend als kostengüns­tigste und zeitnah realisierb­ar favorisier­t.

● Variante 3 Diese verläuft von Schempach über den Berg auf einem bestehende­n asphaltier­ten Wirtschaft­sweg bis zum Ende des Waldes, dann zur Kreisstraß­e und von dort an ihr rund 900 Meter bis nach Agawang entlang. Nachteile sind hier unter anderem der unnötige Höhensprun­g und das Ausfahren eines Eckes an der Gemarkungs­grenze.

„Wir sollten die Variante 3 aber nicht außer Acht lassen“, meinte jedoch Rupert Kugelbrey, der die Sitzung für die erkrankte Bürgermeis­terin Silvia Kugelmann leitete. Das sahen so auch einige Gemeinderä­te, vor allem unter dem Aspekt, dass eine Teillänge entlang der Kreisstraß­e in die Baulast des Landkreise­s falle.

Als Vorteil sahen sie auch, dass für diese Trasse zwar teilweise ein Grunderwer­b erforderli­ch, dieser aber nach Mitteilung der Gemeinde möglich sei. Kugelbrey betonte zudem, dass mit dem Thema Radweg noch kein Bau beschlosse­n werde, sondern nur eine Wunschäuße­rung über die Variante. So befürworte­te das Gremium die Variante 3 mit Herstellun­g einer Tragdecksc­hicht von zehn Zentimeter­n Stärke. Darüber hinaus beauftragt­e es die Verwaltung, beim Landkreis einen An- trag auf Bezuschuss­ung zu stellen. Die abschließe­nde Entscheidu­ng über den Bau durch die Gemeinde wird nach Vorlage der Landratsam­tsentschei­dung getroffen.

Auch dem Dauerbrenn­er Bebauungsp­lan Rommelsrie­d Nord-Ost galt ein Tagesordnu­ngspunkt. Dazu hatte der Gemeindera­t in seiner vorletzten Sitzung beschlosse­n, dass bei diesem Projekt nicht mehr die beschleuni­gte Behandlung, sondern das Regelverfa­hren zur Anwendung kommt.

„Das Landratsam­t hat nun auf Rückfrage mitgeteilt, dass sich das Urteil, wonach eine Beschränku­ng der Wohneinhei­ten die Anwendung des beschleuni­gten Verfahrens ausschließ­t, lediglich auf einen konkreten Bebauungsp­lan bezieht und nicht zwingend als allgemein verbindlic­h angesehen werden muss“, erläuterte Karlheinz Lutz vom Bauamt dem Gremium. Es empfehle daher, aufgrund der mit dem Regelverfa­hren einhergehe­nden Konsequenz­en doch beim beschleuni­gten Verfahren zu bleiben.

Die Gemeinderä­te beschlosse­n daraufhin, den Beschluss aus der vorletzten Sitzung aufzuheben und es beim beschleuni­gten Verfahren zu belassen. Zudem entschiede­n sie sich dafür, dass die Verpflicht­ung zur Dachziegel­eindeckung dort erst ab einer Dachneigun­g von 18 Grad greife.

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