Augsburger Allgemeine (Land West)
Warum Räte den Radweg über einen Berg wollen
Seit Jahren soll die Verbindung von Agawang nach Schempach kommen. Nun soll es aber nicht die schnelle Variante werden
Kutzenhausen Beim geplanten Radweg zwischen Agawang und Schempach standen dem Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung drei Varianten zur Auswahl. Dabei wurden die Vor- und Nachteile erörtert. Die von der Verwaltung ins Auge gefasste Trasse fand dabei kein Gehör. Über den Radweg – betroffen sind hier die Gemeinden Kutzenhausen und Dinkelscherben – wird seit vielen Jahren diskutiert. Im Mai fand ein erneuter Ortstermin statt. Im Mittelpunkt standen unter anderem Pro und Contra der Streckenführungen.
● Variante 1 Mit ihrer Führung auf gesamter Länge entlang der Kreisstraße gilt sie bei den Experten als beste Lösung. Sie ist alltagstauglich, über die gesamte Länge einsehbar und weist keine unnötigen Höhensprünge auf. Der Haken: Der dafür notwendige Grunderwerb ist nicht realisierbar.
● Variante 2 Hier sind alle Flächen bereits im Besitz des Bauträgers. Die Trasse führt von Schempach über einen Wirtschaftsweg weiter bis südlich der Waldgrenze und ist die kürzeste Radwegeverbindung zwischen den beiden Ortsteilen. Die Baulast liegt bei den Gemeinden. Diese Variante wird sowohl vom Landkreis als auch den Bürgermeistern und Bauamtsleitern beider Kommunen übereinstimmend als kostengünstigste und zeitnah realisierbar favorisiert.
● Variante 3 Diese verläuft von Schempach über den Berg auf einem bestehenden asphaltierten Wirtschaftsweg bis zum Ende des Waldes, dann zur Kreisstraße und von dort an ihr rund 900 Meter bis nach Agawang entlang. Nachteile sind hier unter anderem der unnötige Höhensprung und das Ausfahren eines Eckes an der Gemarkungsgrenze.
„Wir sollten die Variante 3 aber nicht außer Acht lassen“, meinte jedoch Rupert Kugelbrey, der die Sitzung für die erkrankte Bürgermeisterin Silvia Kugelmann leitete. Das sahen so auch einige Gemeinderäte, vor allem unter dem Aspekt, dass eine Teillänge entlang der Kreisstraße in die Baulast des Landkreises falle.
Als Vorteil sahen sie auch, dass für diese Trasse zwar teilweise ein Grunderwerb erforderlich, dieser aber nach Mitteilung der Gemeinde möglich sei. Kugelbrey betonte zudem, dass mit dem Thema Radweg noch kein Bau beschlossen werde, sondern nur eine Wunschäußerung über die Variante. So befürwortete das Gremium die Variante 3 mit Herstellung einer Tragdeckschicht von zehn Zentimetern Stärke. Darüber hinaus beauftragte es die Verwaltung, beim Landkreis einen An- trag auf Bezuschussung zu stellen. Die abschließende Entscheidung über den Bau durch die Gemeinde wird nach Vorlage der Landratsamtsentscheidung getroffen.
Auch dem Dauerbrenner Bebauungsplan Rommelsried Nord-Ost galt ein Tagesordnungspunkt. Dazu hatte der Gemeinderat in seiner vorletzten Sitzung beschlossen, dass bei diesem Projekt nicht mehr die beschleunigte Behandlung, sondern das Regelverfahren zur Anwendung kommt.
„Das Landratsamt hat nun auf Rückfrage mitgeteilt, dass sich das Urteil, wonach eine Beschränkung der Wohneinheiten die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ausschließt, lediglich auf einen konkreten Bebauungsplan bezieht und nicht zwingend als allgemein verbindlich angesehen werden muss“, erläuterte Karlheinz Lutz vom Bauamt dem Gremium. Es empfehle daher, aufgrund der mit dem Regelverfahren einhergehenden Konsequenzen doch beim beschleunigten Verfahren zu bleiben.
Die Gemeinderäte beschlossen daraufhin, den Beschluss aus der vorletzten Sitzung aufzuheben und es beim beschleunigten Verfahren zu belassen. Zudem entschieden sie sich dafür, dass die Verpflichtung zur Dachziegeleindeckung dort erst ab einer Dachneigung von 18 Grad greife.