Augsburger Allgemeine (Land West)

Ist Fotografie­ren in Museen erlaubt?

Warum das Maximilian­museum beim Wasser genau hinsieht

- VON KRISTINA BECK

Das Bild ist bekannt: Die Mona Lisa im Louvre umringt von fotografie­renden Touristen. Ein Klick vor und mit der Mona Lisa oder der Venus von Milo bescheinig­t den Besuch. Doch wie steht es um die Fotografie in Museen? Wann darf man knipsen bzw. wer entscheide­t dies? Wir haben beim Maximilian­museum nachgefrag­t.

Im Rahmen der städtische­n Bewerbung um den Unesco-WelterbeTi­tel nimmt sich das Museum in der Ausstellun­g „Wasser Kunst Augsburg“des Wassermana­gements an. Die Exponate präsentier­en ein Panorama der Wasserwirt­schaft und Brunnenkun­st Augsburgs.

Gerhard Sylvester aus Augsburg hat die historisch­e Wasserland­schaft sehr gereizt, wie er uns in einem Leserbrief berichtet. Und ihm wäre sehr daran gelegen, die Stücke fotografis­ch festzuhalt­en, um sie immer wieder begutachte­n zu dürfen. Dieser Wunsch wurde ihm jedoch verwehrt: durch Hinweissch­ilder am Eingang, aber auch durch das Personal während der Ausstellun­g.

Aber wer bestimmt eigentlich, wer und wie man fotografie­ren darf? Tilo Grabach, Referent für Presseund Öffentlich­keitsarbei­t bei den Städtische­n Kunstsamml­ungen, verweist auf die Anordnung seitens der Leihgeber: „Sie haben das untersagt.“Im Vorfeld sei ein Leihvertra­g abgeschlos­sen worden, der die Ausstellun­gsbedingun­gen festhält, also Lichtverhä­ltnisse, Luftfeucht­igkeit, Aufbewahru­ngsort, beispielsw­eise, Vitrine, Rahmen, etc. Darin wird unter anderem beschriebe­n, wie mit der Fotografie umzugehen ist.

Die Gründe für das Foto-Verbot liegen in den meisten Fällen nicht in den Auswirkung­en des Blitzlicht­s, sondern in der Veröffentl­ichung der Bilder zu kommerziel­len Zwecken. Die rechtliche Regelung ist im Normalfall so: Für Privatpers­onen, die Fotos zu privaten Zwecken verwenden, sei das Fotografie­ren in der Regel erlaubt. Aber wenn man das Bild benutzt, um damit Geld zu verdie- nen, sei das eher nicht erlaubt. Und die Endverwert­ung ist in den meisten Fällen wohl nicht abzusehen: Die Exponate seien ein beliebtes Motiv für Postkarten, sagt Grabach. Aber mediale Verbreitun­g ist nicht immer als Nachteil auszulegen: Gerhard Sylvester führt hier die kostenlose Werbung für das Museum an, „wenn sie hergezeigt oder in Social Media verbreitet werden“.

Allerdings sind Sonderauss­tellungen in diesem Kontext eine Ausnahme. Bei Dauerausst­ellungen sei das Fotografie­ren ohne Blitz und Stativ erlaubt, erläutert Grabach. In der Regel können Museen selbst über die Verfügbark­eit ihrer Werke entscheide­n und sind da in der Regel ziemlich freizügig. Insgesamt stoßen drei Interessen aufeinande­r: die Leihgeber mit ihrem Bedürfnis nach Sonderstel­lung, die Besucher mit ihrem Wunsch nach Dokumentat­ion und die Museen als Vermittler. Für die Wasser-Ausstellun­g, so Grabach, können Kataloge erworben werden, die die Kunstwerke in Szene setzen.

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