Augsburger Allgemeine (Land West)
Ist Fotografieren in Museen erlaubt?
Warum das Maximilianmuseum beim Wasser genau hinsieht
Das Bild ist bekannt: Die Mona Lisa im Louvre umringt von fotografierenden Touristen. Ein Klick vor und mit der Mona Lisa oder der Venus von Milo bescheinigt den Besuch. Doch wie steht es um die Fotografie in Museen? Wann darf man knipsen bzw. wer entscheidet dies? Wir haben beim Maximilianmuseum nachgefragt.
Im Rahmen der städtischen Bewerbung um den Unesco-WelterbeTitel nimmt sich das Museum in der Ausstellung „Wasser Kunst Augsburg“des Wassermanagements an. Die Exponate präsentieren ein Panorama der Wasserwirtschaft und Brunnenkunst Augsburgs.
Gerhard Sylvester aus Augsburg hat die historische Wasserlandschaft sehr gereizt, wie er uns in einem Leserbrief berichtet. Und ihm wäre sehr daran gelegen, die Stücke fotografisch festzuhalten, um sie immer wieder begutachten zu dürfen. Dieser Wunsch wurde ihm jedoch verwehrt: durch Hinweisschilder am Eingang, aber auch durch das Personal während der Ausstellung.
Aber wer bestimmt eigentlich, wer und wie man fotografieren darf? Tilo Grabach, Referent für Presseund Öffentlichkeitsarbeit bei den Städtischen Kunstsammlungen, verweist auf die Anordnung seitens der Leihgeber: „Sie haben das untersagt.“Im Vorfeld sei ein Leihvertrag abgeschlossen worden, der die Ausstellungsbedingungen festhält, also Lichtverhältnisse, Luftfeuchtigkeit, Aufbewahrungsort, beispielsweise, Vitrine, Rahmen, etc. Darin wird unter anderem beschrieben, wie mit der Fotografie umzugehen ist.
Die Gründe für das Foto-Verbot liegen in den meisten Fällen nicht in den Auswirkungen des Blitzlichts, sondern in der Veröffentlichung der Bilder zu kommerziellen Zwecken. Die rechtliche Regelung ist im Normalfall so: Für Privatpersonen, die Fotos zu privaten Zwecken verwenden, sei das Fotografieren in der Regel erlaubt. Aber wenn man das Bild benutzt, um damit Geld zu verdie- nen, sei das eher nicht erlaubt. Und die Endverwertung ist in den meisten Fällen wohl nicht abzusehen: Die Exponate seien ein beliebtes Motiv für Postkarten, sagt Grabach. Aber mediale Verbreitung ist nicht immer als Nachteil auszulegen: Gerhard Sylvester führt hier die kostenlose Werbung für das Museum an, „wenn sie hergezeigt oder in Social Media verbreitet werden“.
Allerdings sind Sonderausstellungen in diesem Kontext eine Ausnahme. Bei Dauerausstellungen sei das Fotografieren ohne Blitz und Stativ erlaubt, erläutert Grabach. In der Regel können Museen selbst über die Verfügbarkeit ihrer Werke entscheiden und sind da in der Regel ziemlich freizügig. Insgesamt stoßen drei Interessen aufeinander: die Leihgeber mit ihrem Bedürfnis nach Sonderstellung, die Besucher mit ihrem Wunsch nach Dokumentation und die Museen als Vermittler. Für die Wasser-Ausstellung, so Grabach, können Kataloge erworben werden, die die Kunstwerke in Szene setzen.