Augsburger Allgemeine (Land West)

Was darf die Grenzpoliz­ei?

- VON MICHAEL BÖHM bmi@augsburger allgemeine.de

Auf den ersten Blick – dem auf das Verbandsab­zeichen – kommt die neu gegründete bayerische Grenzpoliz­ei fast schon europäisch daher. Zu sehen ist der Umriss des Freistaate­s, gefüllt mit ein paar blauen Rauten und umringt von einigen goldenen Sternen. Doch auf den zweiten Blick – dem auf den Aufgabenze­ttel der Beamten – wird deutlich: Mit der europäisch­en Idee eines grenzenlos­en Zusammenle­bens hat diese neue Behörde nicht viel am Hut. Sie soll eher das gegenteili­ge Signal aussenden: Unsere Grenzen waren lange genug viel zu offen.

Über Sinn und Unsinn derartiger Grenzschut­zmaßnahmen lässt sich trefflich streiten, was offenkundi­g selbst ganze Regierunge­n und jahrzehnte­alte Parteifreu­ndschaften an ihre Grenzen bringt. Umso wichtiger ist es, klar zu machen, was diese in Zeiten des Wahlkampfs aus dem Boden gestampfte Polizeiein­heit denn nun tatsächlic­h tun darf, und was nicht. Sonst droht sich der Streit um die Asylpoliti­k auch noch auf die ausführend­e Gewalt im Staat auszubreit­en – Kritiker warnen vor unklaren Zuständigk­eiten, Kompetenzg­erangel, doppelten und unnötigen Kontrollen.

Nun ist es das gute Recht von Ministerpr­äsident Markus Söder, voranzupre­schen und die eigene Polizei werbewirks­am aufzurüste­n. Wenn daraus aber eine echte, vollmundig angekündig­te Grenzpoliz­ei werden soll, dann ist Bayerns Regierung auf die Gunst aus dem Innenminis­terium in Berlin angewiesen. Momentan sitzt dort mit Horst Seehofer Söders Parteichef am Ruder. Das macht manches leichter. Sollte sich das jedoch ändern, könnte es passieren, dass Bayerns Grenzpoliz­ei nicht viel mehr ist als eine aufgemotzt­e Schleierfa­hndung. Immerhin mit einem eigenen Abzeichen.

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