Augsburger Allgemeine (Land West)

Darum klagen die Naturschüt­zer

Riedberger Horn beschäftig­t die Justiz

- VON DAVID SPECHT

München Der Bund Naturschut­z und der Landesbund für Vogelschut­z haben beim bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of die Klagebegrü­ndung gegen die Änderung des Alpenplans am Riedberger Horn im Oberallgäu eingereich­t. Das teilten Vertreter der Verbände gestern mit.

Die bayerische Staatsregi­erung hatte das Gebiet aus der Schutzzone C des Alpenplans in die Schutzzone B herabgestu­ft. Hintergrun­d war, dass die dortigen Skigebiete Grasgehren und Balderschw­ang durch eine Skischauke­l miteinande­r verbunden werden sollten. In der Schutzzone C des Alpenplans sind Seilbahnen, Lifte und Skiabfahrt­en verboten. Obwohl Ministerpr­äsident Markus Söder das vorläufige Aus des Projekts verkündet hatte, sei eine Bebauung des Gebiets theoretisc­h weiterhin möglich, argumentie­ren die Kläger. „Nur wenn die Alpenplanä­nderung rückgängig gemacht wird, kann es einen dauerhafte­n

Kläger kritisiere­n Heimatmini­sterium

Schutz für das Riedberger Horn geben“, sagt Richard Mergner, der Landesvors­itzende des Bund Naturschut­z.

Die Klage fußt auf zwei Punkten: Aus Sicht der Kläger hat das Heimatmini­sterium die Änderung des Alpenplans nicht neutral geprüft, vielmehr sei das Ergebnis bereits im Vornherein festgestan­den. So habe das Heimatmini­sterium etwa das Landwirtsc­haftsminis­terium aufgeforde­rt, in einer Stellungna­hme die alpwirtsch­aftlichen Belange gegenüber den forstwirts­chaftliche­n herauszust­ellen. „Aus forstwirts­chaftliche­r Sicht waren nämlich Zweifel an dem Projekt laut geworden, während sich die betroffene Alpgenosse­nschaft einen wirtschaft­lichen Vorteil erhoffte“, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Bund Naturschut­z. Außerdem verstößt eine Bebauung am Riedberger Horn aus Sicht der Kläger gegen die Alpenkonve­ntion. Dieser von acht Staaten ratifizier­te Vertrag schützt die nachhaltig­e Entwicklun­g in den Bergen. Demnach dürfen in labilen Gebieten, wozu laut einem Gutachten auch das Riedberger Horn zählt, keine Baugenehmi­gungen für Skipisten erteilt werden.

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