Augsburger Allgemeine (Land West)
Neues Reiserecht
Das Reisebüro hinter dem Perlach informiert
Seit dem 1. Juli erhalten Reisebüro-Kunden noch intensivere Beratung zum Umfang der gebuchten Leistungen und zu ihrer Absicherung. Das Reisebüro hinter dem Perlach, Inhaberin Erika Schmutz, hat sich durch Schulungen und angepasste Prozesse darauf vorbereitet, denn die neue EU-Pauschalreiserichtlinie, die an diesem Tag in Kraft trat, passt das bisherige, bereits sehr umfangreiche Reiserecht an den gegenwärtigen Reisemarkt an. „Obwohl unverändert viele Urlauber pauschale Angebote von Reiseveranstaltern buchen, hat gleichzeitig auch die individuelle Kombination von Leistungen wie Flug, Hotel und Mietwagen zugenommen“, sagt Erika Schmutz. Dafür gelten aber andere rechtliche Regeln. Das neue Reiserecht verpflichtet nun alle Reisebüros, ihre Kunden dazu umfangreich aufzuklären und die gewählte Reiseform zu dokumentieren. Daher werden seit dem 1. Juli zusätzliche Formulare und Unterschriften eine Rolle spielen. Das klingt nach Bürokratie, gibt aber allen Seiten mehr Rechtssicherheit und ist also tatsächlich gelebter Verbraucherschutz. Insbesondere drei Arten von Reisen werden zukünftig unterschieden: Zum einen sind da Pauschaloder Bausteinreisen von Reiseveranstaltern, die durch Sicherungsscheine sehr gut abgesichert sind. Sollte zum Beispiel der Flug ausfallen, sind Veranstalter verpflichtet, einen Ersatz zu stellen. Kommt der Reiseveranstalter selbst in finanzielle Schwierigkeiten, sind seine Kundengelder abgesichert, sodass die Reise stattfinden kann.
Achtung bei Einzelleistungen
Bei der Buchung von Einzelreiseleistungen wie Flug, Hotel oder Mietwagen kann der Kunde Leistungsansprüche ausschließlich direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend machen. Sofern Einzelreiseleistungen verschiedener Anbieter für dieselbe Reise ausgesucht und vermittelt werden, kann durch den Ausfall einer einzelnen Leistung die gesamte Reise in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn der Flug gestrichen wird, sind die Kunden selbst dafür verantwortlich, einen Ersatzflug zu besorgen. Gelingt das nicht und wird etwa das Hotel nicht in Anspruch genommen, sind die Kunden aber verpflichtet, es zu bezahlen. Neu ist die Reiseform der „verbundenen Reiseleistungen“. Hier handelt es sich auch um Leistungen verschiedener Anbieter, die aber entweder direkt hintereinander oder gezielt innerhalb von 24 Stunden für dieselbe Reise gebucht werden. Weil hier für Kunden der Eindruck entstehen könnte, die eigentlich vermittelten Reiseleistungen einzelner Anbieter stellen ein Gesamtpaket dar, ist der Kunde über die bloße Vermittlerstellung des Reisebüros aufzuklären. Zudem wird hier auch für Reisebüros ein Insolvenzschutz zur Pflicht, soweit die Reisebüros Kundengelder für die jeweils vermittelten Leistungsträger vereinnahmen. Diese Absicherung greift, wenn das Reisebüro Insolvenz anmeldet – nicht aber im Fall der Insolvenz der Leistungsträger, also nicht bei einer Airline. „Wir erleben es immer wieder, dass auch langjährige Kunden die rechtlichen Feinheiten nicht kennen“, so Erika Schmutz. „Mit dem neuen Reiserecht werden uns – elektronisch unterstützt – neue Formulare zur Verfügung stehen, mit denen wir alle notwendigen Informationen geben können. Das ist ein bisschen mehr Aufwand – den wir gerne erledigen, damit unsere Kunden genau wissen, was sie zu welchen Bedingungen buchen, und ihren Urlaub unbeschwert genießen können.“