Augsburger Allgemeine (Land West)
Polizist filmt nackte Frauen in Umkleidekabine
Er hat mit seinem Handy mehr als 100 Frauen im Bobinger Freibad heimlich abgelichtet, wie sie sich umziehen. Jetzt wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Doch ihm drohen noch schlimmere Konsequenzen
Augsburg/Bobingen Die Frauen haben sich in der kleinen Umkleidekabine unbeobachtet, sicher vor neugierigen Blicken gefühlt, doch das war ein Irrtum. Im Bobinger Freibad Aquamarin haben sie sich im scheinbar geschützten Rahmen umgezogen, um an einem heißen Sommertag ins kühle Wasser zu stürzen und die Sonne zu genießen. Das taten die Frauen auch, doch was sich in der Nebenkabine abspielte, war ihnen nicht bewusst.
Dort wartete ein junger Mann mit seinem Handy darauf, dass ein neues Opfer die Umkleidekabine neben ihm betrat. Dann schaltete er die Videofunktion ein und filmte die unwissenden Frauen durch kleine Bohrlöcher, die auf Höhe des Brustsowie des Genitalbereichs angebracht waren. Dutzende Frauen sollen er und weitere Bekannte auf diese Weise gefilmt haben – über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren zwischen Juni 2015 und August 2017. Die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt 36 Tagen aus, an denen
Bisher sei er noch „nicht mal bei Rot über die Ampel“gegangen
die Videos gedreht wurden. Bis zu elf Fälle sollen es an einem einzigen Tag gewesen sein, teilweise im Halb-Stunden-Takt. Insgesamt sind um die 130 Frauen betroffen.
Der Angeklagte und seine Freunde sahen sich danach gemeinsam die kurzen Filmchen an, machten sich über die dort zur Schau gestellten Frauen lustig. Die Videos waren alle auf dem Handy des Angeklagten gesichert. Weitergeschickt oder gar im Internet zur Schau gestellt hat er die Videos nicht, das ergaben die Ermittlungen. Fest steht auch, dass der Angeklagte nur einen Teil der mehr als 100 Aufnahmen fertigte, die anderen wurden zwar mit seinem Handy, aber von seinen Freunden gemacht.
Die Sache flog auf, als eine der betroffenen Frauen die winzigen Bohrlöcher in der Umkleidekabine entdeckte. Die Polizei ermittelte, die Staatsanwaltschaft erwirkte gegen den 27-Jährigen einen Strafbefehl, in dem er wegen „Verletzung des höchst persönlichen Lebensbe- durch Bildaufnahmen“zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wurde. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein, denn er fürchtet um seinen Job.
Der Angeklagte ist ausgebildeter Polizist, seit einigen Monaten ist er jedoch vom Dienst suspendiert. Gegen den Mann wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das derzeit ruht, im schlimmsten Fall drohen ihm der Verlust des Arbeitsplatzes und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Der 27-Jährige sprach gestern bei der Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht ruhig über seine damaligen „Fehler“, die „nicht zu entschuldigen“seien. Das Filmen sei eine Art Mutprobe unter Freunden gewesen, das zu einem Teufelskreis geworden sei. Der Nervenkitzel sei zu groß gewesen, suchte der Angeklagte nach einer möglichen Erklärung für sein Verhalten. Verteidiger Robert Chasklowicz schloss einen sexuellen Hintergrund aus.
Je länger der Angeklagte spricht, desto brüchiger wird seine Stimme. Ihm ist bewusst, was für ihn alles auf dem Spiel steht. „Meine ganze Existenz wäre weg“, sagt der 27-Jährige, der alles gesteht. Mit seinem Gehalt unterstützt er seine Eltern, bei denen er wohnt, und Großeltern – drei dieser vier Familienmitglieder sind Pflegefälle. Da er seine Familie finanziell unterstützen muss, arbeitete er zunächst als Industriekaufreichs mann, ehe er die Ausbildung zu seinem Traumberuf Polizist antreten konnte. Zudem habe er Schulden in sechsstelliger Höhe, da er eine Wohnung für sich und seine Verlobte gekauft hat. Der Angeklagte sagt aus, dass er in seinem Leben noch nie etwas Illegales gemacht habe, „nicht einmal bei Rot über die Ampel“.
Verteidiger Chasklowicz sprach in seinem Plädoyer von einer „Riesenschweinerei“seines Mandanten. Als mögliche Ursachen des Verhaltens nannte er die Gruppendynamik und der Versuch des 27-Jährigen, aus dem belastenden und tristen Alltag in der Familie zu entfliehen. Er beantragte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu maximal je 50 Euro. Staatsanwalt Nicolas Pfeil wollte das Strafmaß des Haftbefehls nicht reduzieren: „Die acht Monate sind schon sehr komprimiert. Weniger ist bei der Anzahl der Taten einfach nicht drin.“Die Videos seien wie Trophäen auf dem Handy gespeichert gewesen. Er forderte zudem eine Geldauflage von 3600 Euro.
Richter Ralf Hirmer verurteilte den Polizisten zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit droht dem Angeklagten in dem derzeit ruhenden Disziplinarverfahren weiterhin der Verlust des Arbeitsplatzes. Zudem muss der 27-Jährige 5000 Euro an den SKM Augsburg zahlen. „Sie stellen sich über Jahre gegen die Rechtsordnung. Sie hätten einfach aufhören können“, sagte Hirmer.