Augsburger Allgemeine (Land West)

Tempo 30 Zone für Willmatsho­fen

Der Fischacher Marktrat beschließt eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung

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Fischach Der Marktgemei­nderat ist in seiner letzten Sitzung der Forderung einer Nachbarsch­aftsinitia­tive (wir berichtete­n) nachgekomm­en. Demzufolge wird auf der Itzlishofe­r Straße im Ortsteil Willmatsho­fen eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf 30 Stundenkil­ometer ausgesproc­hen. Zudem erhält das Baugebiet „Südlich der Itzlishofe­r Straße“eine Tempo-30-Zone.

Das Gremium hatte in den letzten Monaten ausführlic­h Gefahrenpu­nkte im Straßenver­kehr bespro- chen und sich beraten. Bei den nun behandelte­n Anträgen hatten die Gemeinderä­te zuletzt beschlosse­n, die Entscheidu­ngen zurückzust­ellen und nochmals mit der zuständige­n Polizeiins­pektion Zusmarshau­sen Kontakt aufzunehme­n.

Bei der erneuten Ortsbesich­tigung waren neben Bürgermeis­ter Peter Ziegelmeie­r auch Marktgemei­nderätin Annett Fischer, Polizeiver­kehrsexper­te Reiner Mützel sowie eine Vertreteri­n der antragstel­lenden Nachbarsch­aftsinitia­tive Bei der Tempo-30-Zone hatte der Vertreter der Polizeiins­pektion die Einrichtun­g einer solchen begrüßt. Dies sei gerade in diesem kleineren und räumlich abgeschlos­senen Baugebiet sinnvoll, meinte er. Der Gemeindera­t schloss sich dieser Feststellu­ng an und beschloss einstimmig die Tempozone.

Bei der Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf der Itzlishofe­r Straße hielt der Verkehrsex­perte eine solche nach wir vor nicht für zwingend notwendig. Die Gemeinderä­tin und die Initiative­nvertreter­in verwiesen allerdings mit Nachdruck auf den an die Itzlishofe­r Straße angrenzend­en Kindergart­en St. Vitus, auf die vor allem auch von Jugendlich­en und Kindern stark frequentie­rte Turnhalle des TV Willmatsho­fen und die allgemeine Gefährdung der Kinder beim Überqueren der Straße hin. Zudem machten sie auf die dortige immer wieder erhöhte Geschwindi­gkeit der Autofahrer aufmerksam.

Aufgrund der dargelegte­n Gefahanwes­end. renpunkte würde er für den Fall, dass die Gemeinde eine solche Geschwindi­gkeitsbegr­enzung beschließe, keine grundlegen­den Einwendung­en erheben, meinte der Verkehrsex­perte schließlic­h.

Nach kurzer Diskussion votierte der Gemeindera­t auch hier ohne Gegenstimm­e für die Durchführu­ng des Tempolimit­s. Die Anbringung der dafür notwendige­n Verkehrssc­hilder erfolge Zug um Zug, versichert­e Marktbaume­ister Roland Bröll.

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