Augsburger Allgemeine (Land West)
Rollerfahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei
Ein junger Mann war mit abgeklebtem Kennzeichen und ohne Helm unterwegs. Als ihn die Polizei verfolgte, kam es zum Unfall. Sein Mitfahrer wurde verletzt
„Jugendtypisch“nennt die Justiz ein Verhalten, wenn junge Leute, ohne viel nachzudenken, über die Stränge schlagen. Eine Schwarzfahrt mit einem Motorroller in einer Juninacht 2017 in der BürgermeisterAckermann-Straße brachte einen heute 19-Jährigen gewaltig in die Bredouille. Er war nicht nur ohne Führerschein unterwegs.
Er und sein Sozius, 17, trugen auch keinen Helm. Und er hatte überdies das Kennzeichen des Rollers mit Klebeband verdeckt. Bei so vielen Auffälligkeiten war es kein Wunder, dass eine Polizeistreife der Pferseer Inspektion der seltsamen Rollertour auf den Grund gehen wollte. Der Fahrer ignorierte aber alle Stoppzeichen und flüchtete in den Reese-Park. Dort versuchte die Streife, den Fahrer auszubremsen. Doch der überholte mehrmals rechts und links. Schließlich kam es zur Kollision mit dem Funkwagen – erst hinten links, dann vorne. Dabei wurde das rechte Bein des Sozius eingeklemmt. Ein Knochenbruch war die Folge. Die beiden Burschen konnten noch kurz in der Dunkelheit flüchten, wurden jedoch bald unter einem Tisch versteckt aufgespürt. Im Prozess vor dem Augsburger Jugendrichter Günther Baumann ging es immerhin um drei verkehrsrelevante Delikte: Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässige Körperverletzung. Das Problem für den 19 Jahre alten Angeklagten: Bei einer Verurteilung drohte ihm auch eine Sperre für den Antrag auf einen Führerschein.
Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe hatte empfohlen, der junge Mann möge möglichst schnell die Fahrschule besuchen und die Fahrprüfung ablegen, um ähnlichen Schwarzfahrten vorzubeugen. Dem Bemühen des Verteidigers Ingo Waibel, das schwerwiegendste Delikt der Verkehrsgefährdung aus rechtlichen Gründen zu streichen, wollten freilich Staatsanwältin Julia Scholz und Richter Baumann nicht folgen. Der Richter: „Allein die Flucht des Angeklagten mit den Überholversuchen hat den Sozius gefährdet und verletzt und damit den Tatbestand erfüllt.“Der Angeklagte, der während der ganzen Verhandlung geschwiegen hatte, kam dennoch vergleichsweise glimpflich davon.
Er muss 1000 Euro ans Jugendrotkreuz bezahlen. Die Sperre für den Antrag eines Führerscheins beträgt lediglich sechs Monate nach Rechtskraft des Urteils. Letzteres wurde auch sofort im Gerichtssaal protokolliert. Damit könnte sich der junge Mann schon bald in einer Fahrschule einschreiben.